Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1244/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Biotope - Landschaftsraum Neckar

Beantwortung / Stellungnahme

Für den Bereich Wagrainäcker bestehen seit langer Zeit Überlegungen für die Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen entlang des Neckarufers unter Einbeziehung der angrenzenden ehemaligen Aueflächen als naturnaher Hochwasserretentionsraum. Dieses Projekt wurde auch in die Integrierte Konzeption Neckar-Einzugsgebiet (IKoNE) des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein besonders wichtiges Projekt (einzige noch mögliche größere Renaturierungsmaßnahme am Neckar in Stuttgart). Die Maßnahme eignet sich zumindest teilweise als Ersatzmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft für das Bahnprojekt S 21 im Bereich des geplanten Abstell- und Wartungsbahnhofes Untertürkheim. Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen gefordert, dass die Maßnahme bei der Planfeststellung als mögliche Ersatzmaßnahme berücksichtigt werden soll. Außerdem können bei Durchführung des Projektes Kosten für die ansonsten erforderliche Dammsanierung eingespart und darüber hinaus Synergieeffekte bei der Instandsetzung der Ufer der Bundeswasserstraße genutzt werden.

Inzwischen liegt für die Maßnahme eine mit allen betroffenen Ämtern sowie mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt abgestimmte Vorplanung vor, welche die Realisierung mit und ohne Herstellung des Golfübungsplatzes in mehreren Modulen vorsieht. Die Planungen wurden am 4. Oktober 2011 dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt.
Das Projekt muss nun planerisch vertieft und die Fördermöglichkeiten ausgelotet werden. Um entsprechende Förderanträge bei der Region, dem Land, dem Bund und ggfs. der EU stellen zu können, muss die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung sowie eine hydraulische Modellierung vorliegen (LpH 3 und 4 HOAI). Um die Baukosten konkret fassen zu können, muss die Ausführungsplanung vorliegen (LpH 5). Für diese Maßnahmen sind Planungskosten in Höhe von ca. 190.000 € erforderlich. Sofern diese bewilligt werden, könnten bis Ende 2013 entsprechende Förderanträge gestellt werden.

Zu den Planungskosten weiterer Projekte im Zusammenhang mit dem Landschaftspark Neckar in Stuttgart nimmt die Verwaltung in ihrer Beantwortung des Haushaltsantrages 517/2011 wie folgt Stellung:

Im Zeitraum 2010 und 2011 wurde vertiefend geprüft, welche Maßnahmen des „Landschaftsparks Neckar in Stuttgart“ realisierungsfähig sind. Weiterhin wurde für drei realisierungsfähige Projekte eine Vorplanung durchgeführt. Zu allen Projekten wurden die Rahmenbedingungen, mögliche Realisierungszeiträume und in einem ersten groben Ansatz die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen geschätzt. Die mit den betroffenen städtischen Ämtern und dem Wasser- und Schifffahrtsamt abgestimmten Ergebnisse wurden am 4.10.2011 dem UTA vorgestellt.

Es wurde vereinbart, dass die Projekte „IKoNE Wagrainäcker“, „Uferpark Austraße“ und „Wasenufer“ am ehesten realisiert werden könnten. Für alle Projekte muss jedoch eine Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgen, um die Kosten konkret ermitteln und auf dieser Basis Anträge auf Fördermittel bei der Region, dem Land, dem Bund und ggfs. der EU stellen zu können. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt und eine Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Wasser- und Schifffahrtsamt erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, für das Projekt „IKoNE Wagrainäcker“ Mittel für die Ausführungs- und Genehmigungsplanung in den Haushalt einzustellen. Auf der Grundlage der Planungsergebnisse können dann die Fördermöglichkeiten ausgelotet und ggfs. Fördermittel beantragt sowie ein Zeit- und Finanzierungsplan aufgestellt werden. Sollte dies in diesem relativ kurzen Zeitraum gelingen, könnte ein erster Bauabschnitt bereits im Haushaltsjahr 2013/2014 realisiert werden.

Für die Projekte „Uferpark Austraße“ und „Wasenufer“ wäre die Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung zu erstellen und die dafür erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Auf dieser Grundlage können dann die Fördermöglichkeiten ausgelotet, die auch für diese Projekte erforderliche Vereinbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt vorbereitet sowie ein Zeit- und Finanzierungsplan aufgestellt werden. Die Ausführungsplanung kann dann in den Folgejahren erstellt werden.

Die Planungskosten für die aufgeführten Projekte belaufen sich wie folgt:


Vorliegende Anträge/Anfragen

HH-Antrag Nr. 381, Rd.Nr. II, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
HH-Antrag Nr. 517, Rd.Nr. III.1., SPD-Gemeinderatsfraktion





Matthias Hahn
Bürgermeister




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