Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
147/2014
Stuttgart,
05/05/2014
Einrichtung einer Ganztagesschule an der Grundschule Obertürkheim
- Baubeschluss zum Ausbau und Umstrukturierung der Grundschule Obertürkheim
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.05.2014
21.05.2014
Beschlußantrag:
1. Der Baumaßnahme nach den vom Hochbauamt geprüften Plänen des Freien Architekten Hennig vom 12.05.2013
und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 12.02.2014
und der Baubeschreibung vom 13.09.2013
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von brutto 2,457 Mio.€
wird zugestimmt
Mittelabfluss:
2014: 1.110 Mio.
2015: 1.347 Mio.
2. Das Hochbauamt wird mit der Ausführung Leistungsphase 7, 8 und 9 HOAI beauftragt. Die Mittel für das Vorhaben „Einrichtung Ganztagsschule an der Grundschule Obertürkheim“ (Projektnummer 7.401115) stehen im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt bei der Projektnummer 7.401906 – Formelle Ganztagsschulen, 2. Ausbaustufe – zur Verfügung.
Begründung:
1.
Beschlüsse
Vorprojektbeschluss GRDrs 503/2013
2.
Schülerentwicklung und Schulentwicklungsplanung
Die Schüler- und Klassenzahlen an der Grundschule Obertürkheim sind seit Jahren stabil. Im laufenden Schuljahr 2012/13 werden an der Grundschule Obertürkheim 152 Schülerinnen und Schüler in acht Regelklassen unterrichtet. Auch in der Prognose ist weiterhin von einer zweizügigen Grundschule auszugehen.
3.
Ganztagsschule
Aufgrund des anstehenden Schulleiterwechsels wurde der Antrag auf Einrichtung der gebundenen Ganztagsschule mit zwei Zügen zum Stichtag 01.11.2013 gestellt (GRDrs 605/2012 und GRDrs 371/2013). Zum Schuljahr 2014/2015 wird ein Schülerhaus als Vorstufe zur Ganztagsgrundschule eingerichtet.
4.
Raumsituation und Raumbilanz
Im Gebäude der Grundschule Obertürkheim befinden sich 15 Klassenräume, zwei Mehrzweckräume und ein Kursraum. Zwei der Klassenräume und der Kursraum werden derzeit durch die Verlässliche Grundschule genutzt.
Im Gebäude können die für eine 2-zügige Grundschule erforderlichen Unterrichtsräume nach dem Modellraumprogramm des Landes untergebracht werden.
Soll
Ist
Differenz
Klassenräume
8
15*
+7
Mehrzweckräume
1
2
+1
Kursräume
2
1*
-1
*Zwei der Klassenräume und der Kursraum werden derzeit durch die Verlässliche Grundschule genutzt.
Da der Raumbestand der Grundschule Obertürkheim der einer 3-zügigen Grundschule mit Verlässlicher Grundschule entspricht, ergibt sich ein Raumüberschuss, der durch Umstrukturierungsmaßnahmen für die nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Raumstandard für Ganztagsgrundschulen erforderliche Schaffung von Freizeit- und Fachräumen verwendet werden kann.
Der Verpflegungsbereich mit Aufbereitungsküche, Nebenräumen und Speisebereich ist in den vorhandenen Flächen nicht umsetzbar, weswegen ein Dachausbau notwendig ist. Bei den Planungen wurde von einem Raumprogramm für eine zweizügige Ganztagsgrundschule ausgegangen.
Nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Raumstandard für Ganztagsschulen (GRDrs 606/2007 und 199/2011) ergibt sich folgendes Raumprogramm für den Verpflegungsbereich:
Raumprogramm durch Dachgeschossausbau:
Raum
Größe
Speisebereich
90 m²
Küche mit Nebenräumen
68 m²
Gesamt
158 m²
5.
Beschreibung Dachgeschossausbau und Umstrukturierungen im Bestand
Im Oktober 2011 wurde bereits der Beschluss auf Referatsebene zum Ausbau des Dachgeschosses gefasst. Die Ursprungsplanung bezog sich auf die Einrichtung eines Hortes an der Grundschule Obertürkheim. Von Seiten des Hochbauamts wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie insgesamt vier Alternativen am Standort Obertürk-heim für die Einrichtung einer Küche mit Speisebereich geprüft:
1 - Realisierung Speisebereich im UG
2 - Erweiterungsbau für Speisebereich auf dem Schulhof
3 - Mensa und Küche im Dachgeschoss (ohne Ausbau)
4 - Mensa, Küche und weitere Räume im Dachgeschoss durch Ausbau Dachgeschoss und Bühnenraum
Aufgrund denkmalschutzrechtlicher, raumhöhenbedingter und nachbarschaftsrechtlicher Aspekte sind die Varianten 1-3 nicht ausführbar und wurden deshalb verworfen.
Aus diesem Grund wurden für diese Varianten auch keine Kostenansätze ermittelt.
In der Landesbauordnung wird die Barrierefreiheit für Schulen gefordert. Da das Bauvorhaben insgesamt verfahrenspflichtig ist, unterliegt es dieser Forderung, was zum Einbau eines Aufzuges führt. Der Aufzug ist unabhängig von der Unterbringung des Speisebereichs im Dachgeschoss zwingend notwendig.
Aufgrund der Einrichtung und des Betriebs der Ganztagsschule und der Nutzung von im Schulgebäude vorhandenen Räumen sind darüber hinaus Umstrukturierungen im Bestand erforderlich.
Neben den Unterrichtsräumen ist die multifunktionale und nach modernen pädagogischen Ansätzen ausgerichtete Gestaltung der Räume im Schulgebäude erforderlich. So werden verschiedene Räume im Schulgebäude durch verbesserte (daten-) technische Ausstattung und moderner Einrichtung wieder aktiviert, um so für den rhythmisierten Tagesablauf einer Ganztagsschule gerüstet zu sein. Im Untergeschoss werden der Aktivitäts- und Bewegungsbereich sowie ein Raum zum Experimentieren und ein Raum für Kreativangebote geschaffen. Die Bücherei wird mit dem Medienbereich bzw. der Lernwerkstatt kombiniert, um so auch differenziertes Lernen möglich zu machen. Um dem Wechsel von Anspannung und Entspannung gerecht zu werden, wird zudem ein Ruheraum eingerichtet.
Darüber hinaus ist durch die längere Präsenzzeit der Lehrkräfte und durch zusätzliche pädagogisch Mitarbeitende ein größeres Lehrerzimmer mit Datenanschlüssen erforderlich.
Für die barrierefreie Erschließung aller Ebenen des Schulgebäudes ist der Einbau eines Aufzugs im Bestand vorgesehen.
Dachgeschoss:
Der jetzige nicht ausgebaute Dachraum über dem Altbau bis zum höher gelegenen Querbau mit Uhrenturm wird zum multifunktionalen Speiseraum ausgebaut.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
- Ertüchtigung des Bodens hinsichtlich Tragfähigkeit und Schallschutz, Einbau neuer Bodenbeläge.
- Wärmedämmung der Dachkonstruktion zwischen und unter den Sparren mit zusätzlichen Belichtungen als Lamellenfenster zwischen den Sparren in der Dachebene. Die Lamellenfenster werden als Nachtabkühlung in das Be- u. Entlüftungssystem als sommerlicher Wärmeschutz integriert. Eine Aufsparrendämmung kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht ausgeführt werden.
- Sichtbare Installation der Beleuchtung sowie der Be- u. Entlüftung in Abstimmung mit LDA um den Dachraum und die Dachkonstruktion zu zeigen.
- Abtrennung der nicht für den Speiseraum genutzten Bühnenflächen durch eine Trockenbaukonstruktion mit großzügigen Glasflächen, um den denkmalgeschützten Dachraum zu erkennen.
- Einbau einer Raum-in-Raum Konstruktion, welche die Küche mit Ausgabe definiert bzw. beinhaltet.
- Auf dieser Raum-in-Raum Konstruktion wird eine kleinere Fläche gestaltet (ca. 20-25m²) welche für kleinere Gruppen (Leseecke, Geburtstagsrunde o.ä.) genutzt werden kann.
- Die im Dachraum vorh. bauzeitlichen Holzstege werden aufgearbeitet und dienen als optisches Gestaltungselement zusammen mit den Rohren der Lüftungsanlage und der Beleuchtung. Die Holzstege werden abgesperrt und sind für die Schulkinder nicht begehbar.
In den nicht zum Ausbau kommenden Bühnenraumflächen wird die Lüftungsanlage eingebaut. Zeitgleich wird der Glockenturm saniert.
Das Schulgebäude erhält einen ins Gebäude integrierten Aufzug im nicht denkmalgeschützten Anbau über alle Geschosse als Massivschacht mit Glasausschnitten in max. zulässiger Größe, um eine größtmögliche Transparenz des Raumes zu erreichen.
Ein außenliegender Aufzug wurde aufgrund des Denkmalschutzes verworfen.
Im Untergeschoss wird ein Beh. WC eingebaut.
6.
Neugestaltung der Außenanlagen
Für die Außenanlagen gibt es einen aktuellen abgestimmten Vorentwurf vom November 2013.
Dieser setzt folgende Schwerpunkte:
·
Transparenz, freundlichere Gestaltung mit z.B. Mosaikintarsien auf dem
Schulhof
·
ansprechende Eingangssituation
·
Spiel- und Bewegungsangebot mit Kletterkombination
·
Sitzmöglichkeiten und „Grünes Klassenzimmer“
·
Entsiegelung, Schaffung von Grünflächen, Raumbildung durch geschnittene Hecken
·
Überdachung, Regenschutz durch z. B. Segelkonstruktionen.
Die Außenanlagen gewinnen im Zuge der Einrichtung einer Ganztagsschule große Bedeutung, um allen Kindern gute Zukunftschancen zu bieten. Daher soll die Planung modifiziert werden. Aspekte der Inklusion sollen, wenn möglich, berücksichtigt werden. Die Angebote für Freizeitaktivitäten und Ruhebereiche im Freien werden intensiviert. Die Anforderung an die Ausstattung mit Spielgeräten ist höher und durch die pädagogische Betreuung können neue Nutzungsmöglichkeiten angeboten werden. Kreativbereiche, eine Werkstatt, Angebote für Ballspiel und räumlich abgeschirmte Ruheinseln mit z. B. Hängematten sind angedacht. Die Außenanlagen greifen das individuelle pädagogische Konzept der Ganztagsschule auf.
7.
Termine
Baubeginn Dachgeschossausbau:
Juni 2014
Baubeginn für Umstrukturierung im Bestand UG
Juni 2014
Fertigstellung Dachgeschossausbau:
Feb. 2015
Fertigstellung Umstrukturierung im Bestand:
Feb. 2015
Baubeginn Außenanlagen:
geplant Frühjahr 2015
8.
Personalbedarf
Auf Grundlage der derzeit geltenden Zuteilungsgrundsätze erhöht sich durch den Ausbau der Ganztagesschule der Personalbedarf im
Sekretariatsbereich
der Grundschule Obertürkheim um 0,17 Stellen auf insgesamt 0,66 Stellen. Stellenschaffungen sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht nötig. Das Schulverwaltungsamt erhebt den Stellenbedarf für den Bereich Schulsekretärinnen jährlich auf Basis der jeweils aktuellen Schülerzahlen/Schule.
So können Verschiebungen in den Stellenanteilen der Schulsekretärinnen auf Grund steigender bzw. sinkender Schülerzahlen innerstädtisch ausgeglichen werden. Falls die Gesamtbetrachtung fehlende Stellenanteile ausweist, wird zentral eine Beschlussvorlage mit den nötigen Stellenschaffungsanträgen gestellt.
Schulbauförderung.
Im Rahmen der Schulbauförderung sind Zuschüsse in Höhe von
72.000 Euro
zu erwarten.
Folgelasten
Für die Ausbauten im Dachgeschoss, die Einrichtung und die Außenanlagen muss mit Folgelasten in Höhe von 205.181,- Euro gerechnet werden. Dies entspricht ca. 8% der Gesamtbaukosten.
Finanzielle Auswirkungen
Baukosten gesamt:
1.928.900 €
Ausstattung (inkl. EDV-Ausstattung):
183.000 €
Außenanlagen:
345.100 €
Gesamtkosten
2.457.000 €
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB, KBS, AK und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Kostendeckblatt
Anlage 2: Pläne
Anlage 3: energetisches Datenblatt
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Energetisches Datenblatt.pdf
Außenanlagen DIN A3.pdf
Baubeschluss-Kostendeckblatt.pdf
130512_1OG.pdf
130512_2OG.pdf
130512_DG.pdf
130512_EG.pdf
130512_UG.pdf