Im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 (Grüne Liste) sind bereits Mittel für die Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken vorgesehen (vgl. GRDrs 301/2017). Dadurch wird eine Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in einem ersten Schritt erreicht. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann zum Doppelhaushalt 2020/2021 evaluiert und ggfs. Ergänzungen oder Anpassungen in Erwägung gezogen werden.
Die Mittel zur projektbezogenen Kinder- und Jugendbeteiligung wären eine mögliche Ergänzung zu den im Verwaltungsvorschlag enthaltenen Mitteln zur regelmäßigen Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken.
Durch einen Fond könnten kleinere Maßnahmen so kurzfristig umgesetzt werden, dass Kinder und Jugendliche sie noch im Kontext der Beteiligung wahrnehmen. Dies kann dazu beitragen, dass Kinder- und Jugendbeteiligung als wirksam wahrgenommen wird und im Sinne der Demokratieerziehung positive Effekte hinterlässt.
Bei sehr langfristigen Planungsprojekten (Bsp. Rosensteinquartier) könnten die Mittel zur Umsetzung von kleineren Beteiligungsergebnissen im Vorfeld der Umsetzung von langfristigen Großprojekten genutzt werden.
Anlassbezogene Beteiligungsmaßnahmen wie z.B. Fußverkehrschecks mit Kindern (Beispiel Stuttgart-Süd), Stadtteilbegehungen unter dem Fokus Sicherheit (Beispiel Untertürkheim) könnten durch Mittel für Umsetzung einzelner Vorhaben gestärkt und zumindest in Teilen kurzfristig effektiv umgesetzt werden. Vorliegende Anträge/Anfragen 488/2017 Nr. 3 Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Fritz Kuhn <Anlagen>