Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 953/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/23

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Ganztagsangebote für Grundschulförderklassen

Beantwortung / Stellungnahme

Kinder aus Grundschulförderklassen sind keine Schulkinder im eigentlichen Sinne. Ihre Eltern haben sich bei der Schulanmeldung entschieden, sie für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, um ihnen noch eine Übergangszeit zu ermöglichen. Diese Entscheidung fällen Eltern insbesondere dann, wenn die Kinder wegen Entwicklungsverzögerungen mit dem echten Schulbetrieb noch überfordert wären.

Um diese Kinder schrittweise in den Schulalltag einzugliedern, stellt das Land für eine Gruppe in Größe einer kleinen Schulklasse eine pädagogische Fachkraft (keine Lehrkraft) für den Vormittag für einen Zeitrahmen zur Verfügung, der ungefähr dem Unterrichtskontingent für die erste Klasse entspricht. Der Schulträger stellt die Räume und die Sachmittel.

Die Kinder lernen während des Jahres in der Grundschulförderklasse spielerisch, sich an die Ordnung und Struktur des Schulvormittags zu gewöhnen. Nach Abschluss der Grundschulförderklasse können sie in der Regel ohne Einschränkungen am normalen Schulbetrieb teilnehmen. Solange das derzeitige Konzept bestehen bleibt, handelt es sich somit nicht um ein inklusives Bildungsangebot im Sinne von GRDrs 375/2021.

Als Alternative zur Grundschulförderklasse bleibt den Eltern (neben der Entscheidung für die Einschulung) die Möglichkeit, das Kind im Kindergarten zu belassen. Da nicht alle Schulen eine Grundschulförderklasse anbieten, wählen Eltern diese Alternative, um den Kindern später nicht erneut einen Wechsel zuzumuten.

Da beim Bildungsauftrag der Grundschulförderklasse die Wissensvermittlung nicht die primäre Rolle spielt, ist ein „echter“ rhythmisierter Ganztag mit dem Ziel einer Vernetzung von Schulsystem (Lehrkraft) und freizeitpädagogischen Angeboten durch einen Träger in der Grundschulförderklasse nicht zielführend. Für eine ganztägige Bildung der Kinder bedarf es vielmehr neuer Strukturen sowie die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes, welches sich an den Bedürfnissen der betroffenen Kinder orientiert.

An den Schulen, die Grundschulförderklassen anbieten, gibt es bisher Betreuungsangebote bis 14:00 Uhr. Wenn Kapazitäten in der Mensa vorhanden sind, können die Grundschulförderklassekinder auch am Mittagstisch teilnehmen.

Im neuen Konzept sollte unter anderem die Angleichung des Betreuungsschlüssels für die Kinder (derzeit bis zu 20 pro Gruppe) an den Schlüssel der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Schwerpunkt Lernen (maximal 12 Kinder pro Gruppe) überprüft werden. Kinder aus Grundschulförderklassen sind in ihrer Entwicklung in der Regel noch etwas verzögert und haben daher einen erhöhten Betreuungsbedarf. In einigen Schulen ist eine solche Gruppengröße aufgrund schwächerer Nachfrage heute schon der Fall, in anderen Schulen bedarf es einer Nachsteuerung.

Sofern die in GRDrs 375/2021 vorgesehenen Maßnahmen und damit einhergehenden personellen und finanziellen Ressourcen beschlossen werden, könnte die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt ein ganzheitliches Konzept erstellen und dem Gemeinderat zum nächsten Haushalt berichten.

Die in Antrag 629/2021 aufgeführten finanziellen Mittel in Höhe von 696 TEUR in 2022 und 991 TEUR in 2023ff werden zur Neukonzeption und Koordination der Angebote Sport, Kultur, Sport und Natur im Ganztag benötigt (siehe GRDrs. 947/2021).




Vorliegende Anträge/Anfragen

385/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 629/2021 SPD




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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