Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1179/2023
Stuttgart,
11/06/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Digitalisierung der Stuttgarter Schulen

Beantwortung / Stellungnahme

Integration der beruflichen Schulen in die ganzheitliche Supportstruktur
Die Beruflichen Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart sind aktuell nicht in das zentrale Supportkonzept its4school integriert und organisieren ihren Support und ihre Wartung selbst. Die Sachmittel und Rahmenverträge werden vom Schulverwaltungsamt bereitgestellt. Das Planen, Beauftragen und Evaluieren der IT- und Serviceleistungen liegt in der Verantwortung der Schulen.

Um diese Schulart in das its4school-Konzept des Schulverwaltungsamts zu integrieren, ist in GRDrs 365/2023 dargestellt, dass jährlich 1.760 TEUR für deren Support notwendig wären. Außerdem entstünden Stellenbedarfe von 2,5 VZK an allgemeinen Support-, Beratungs- und Konzeptionsleistungen (vgl. Stellenplanantrag lfd. Nr. 3770 - 1,0 VZK SB Supportverträge für Schulen Bes.Gr. A 13 g.D, 1,0 VZK Servicedesk und MDM-Spezialist in EG 10 TVöD vgl. teilweise Antrag lfd. Nr. 3805 und 0,5 VZK Medienentwicklungsplanung in EG 12 TVöD vgl. Stellenplanantrag lfd. Nr. 3855) und zusätzlich von 5,0 VZK Technische Assistent*innen Schul-IT in EG 10 TVöD für ein Pilotprojekt (vgl. Stellenplanantrag lfd. Nr. 3865) sowie bei einer flächendeckenden Umsetzung der Technischen Assistent/innen Schul-IT an allen Schulen (vgl. Haushaltsvorlage 1223/2023).


Abgrenzung der Mittel für Support aus GRDrs 365/2023 und 444/2023
Die GRDrs 444/2023 umfasst die Teile der bestehenden Supportleistungen der pädagogischen Netzwerke sowie der Hard- und Software vor dem DigitalPakt Schule (bspw. EDV-Räume, 50% der gesamten Apple iPads, Notebook-Lösungen). Parallel ist eine Erweiterung der Supportleistungen durch die neuen Hard- und Softwareprodukte sowie notwendige Service- und Supportleistungen für den Betrieb der Mehrung der Hard- und Software (bspw. Präsentationsmedien, 50% der restlichen Apple iPads, 3D-Drucker und weitere neue medienpädagogische Hardware sowie die Erweiterung der Serviceleistungen der NetzeBW) durch den DigitalPakt Schule notwendig (GRDrs 365/2023). Diese zwei Gemeinderatsdrucksachen gemeinsam stellen den Finanzbedarf für die Umsetzung der Supportleistungen der gesamten IT-Support und Serviceumgebung der pädagogischen IT- und Medienumgebung dar.



Aktueller Stand „Schulträgerschaft des 21. Jahrhunderts“ und „Digitalpakt 2.0“ bzw.
Forcierung der Wiederbeschaffung der Hard-/Software mit Landesmitteln
Eine Neuerung des Sachstandes ist nicht vorhanden und somit ist die Finanzierung der Wiederbeschaffung von Hard- und Software nicht gesichert. Der aktuelle Stand zur Schulträgerschaft des 21. Jahrhunderts und DigitalPakts 2.0 kann der GRDrs 365/2023 entnommen werden. Die LHS forciert die Bereitstellung von Landesmitteln für die Wiederbeschaffung und den Betrieb der Hard-/Software durch den Vorsitz in verschiedenen Arbeitsgruppen beim Städtetag BW.


Notwendige Mittel aufgrund rechtlicher Verpflichtungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich mit dem Einreichen der Förderanträge zum DigitalPakt Schule zu einer Bereitstellung des Supports für Hard- und Software während deren Laufzeit, bis spätestens 2029, rechtlich verpflichtet. Der Zeitraum resultiert aus einer schrittweisen Beschaffung in den Jahren 2021 bis 2024 und betrifft:

und b) geschätzt 70 % der beantragten Mittel für den Support aus GRDrs 365/2023 (rote Liste): jährlich ca. 3.500 TEUR














In Summe ca. 5.000 TEUR pro Jahr bis 2029.


Finanzmittel für die Supportstruktur und die E-Checks
Diese Mittel sind in der Mitteilungsvorlage 365/2023 unter Finanzielle Auswirkungen aufgeführt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD 3102/2023, Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1120/2023




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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