Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1111/2020
Stuttgart,
01/27/2021
Anpassung bestehender Vereinbarungen zur Nachmittagsbetreuung an SBBZ - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
03.02.2021
Beschlußantrag:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in bestehenden ergänzenden Nachmittagsangeboten der SBBZ (Margarete-Steiff-Schule, Bodelschwinghschule, Helene-Schoettle-Schule, Gustav-Werner-Schule, Helene-Fernau-Horn-Schule, Immenhoferschule,) werden ab 1.8.2020 folgende Maßnahmen umgesetzt:
a) Den Trägern wird eine Leitungspauschale
pro Gruppe
gewährt.
b) Tatsächlich umgesetzte Tarifanpassungen werden gewährt.
c) In den Vereinbarungen wird das Recht auf künftige Tarifanpassungen verankert.
Der Änderung der bestehenden Vereinbarungen mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 wird zugestimmt.
Die Deckung der durch die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse entstehenden Aufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002120, Kostenartengruppe 44500.
Begründung:
1.
Ausgangslage
Auf Grundlage der GRDrs 569/2019 und mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/21 wurden vom Gemeinderat für die ergänzende Nachmittagsbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
·
Margarete-Steiff-Schule
·
Bodelschwinghschule
·
Helene-Schoettle-Schule
·
Gustav-Werner-Schule
·
Helene-Fernau-Horn-Schule
·
Immenhoferschule
Mittel in Höhe von 1.405.000 Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Das Budget wurde dauerhaft aufgestockt. Formulierte Ziele der Aufstockung des Budgets von 954.300 Euro (2019) um 450.700 Euro pro Haushaltsjahr sind:
·
das schulgesetzlich bestehende Ganztagesangebot der SBBZen kommunal zu ergänzen und auszuweiten,
·
eine Leitungspauschale
pro Gruppe
an die freien Träger auszuzahlen,
·
Tarifanpassungen vorzunehmen und
·
Gruppen und Betreuungszeiten auszubauen.
Aufgrund der Abstimmung der hierzu zu überarbeitenden Vereinbarungen zwischen der Stadt und den freien Trägern trat zu Tage, dass ein Teil der Träger in den vergangenen Jahren die bei ihnen anfallenden (echten) Personalkosten für die Nachmittagsbetreuung durch die seither pauschal gewährten Zahlungen der Stadt nicht mehr gänzlich decken können. Auch der erhebliche koordinative Aufwand der Träger wurde in den bisherigen Vereinbarungen nur unzulänglich berücksichtigt. In letzter Vergangenheit wurde deshalb von Seiten der Träger darauf gedrängt, die Vereinbarungen entsprechend neu zu gestalten; ein Teil der Träger drohte mit der Aufkündigung der Vereinbarungen, da ein kostendeckendes Wirtschaften mit der bisherigen Pauschalvergütung für sie nicht mehr möglich sei.
2.
Verhandlung neuer Vereinbarungen und neue Kostenkalkulation
Ziel der neuen Vereinbarungen ist es, die freien Träger als Partner in der Nachmittagsbetreuung an den SBBZen zu halten und eine kostendeckende Vergütung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten sowie regelmäßig tarifliche Anpassungen zu gewähren. Das bisherige Budget ist für die durch Beschluss dieser Vorlage anstehenden Vertragsanpassungen auskömmlich. Bei vollständiger Umsetzung der max. möglichen Gruppenanzahl durch die Träger stehen im Budget noch 105.000 Euro für ggf. später eintretende Tarifentwicklungen zur Verfügung.
Übersicht über Angebote an Schulen (SBBZ ohne SBBZ Lernen)
Schule
Max. Anzahl der Gruppen
Stunden/Woche/Gruppe
Margarete-Steiff-Schule
12
5,5
Bodelschwingh-Schule
8
5,5
Helene-Schoettle-Schule
10
5,5
Helene-Fernau-Horn-Schule
12
12
Immenhoferschule
4
9
Gustav-Werner-Schule
8
6,5
Ein darüber hinaus gehender, weiterer Ausbau der Gruppen sowie der Betreuungszeiten und auch die Konzeption einer perspektivischen Ferienbetreuung kann daher mit dieser Vorlage nicht vorgeschlagen werden. Weiterhin müssten zur Umsetzung dieser Ziele neue personelle Kapazitäten bei den Trägern geschaffen werden, was sich wegen des Fachkräftemangels im pädagogischen Sektor aktuell als äußerst schwierig erweist.
Berechnungsgrundlage
Mit der neu aufgestellten Berechnungsgrundlage soll intern und extern transparent sein, welche Kosten die Träger geltend machen können und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten der Träger möglich sein. (siehe Beispiel
Kostenberechnung
Anlage 1)
Die Kosten pro Gruppe werden in zwei Bausteine unterteilt, die so auch in der GRDrs. 569/2019 beschlossen wurden. Unter A werden die Kosten der „am Kind“ tätigen Fach- und Hilfskräfte summiert und unter B ist die feste Leitungspauschale pro Gruppe mit je 3.590 Euro pro Schuljahr verzeichnet. Jeher in den Vereinbarungen fest geregelt sind die Betreuungsstunden/ Woche (Übersicht s.o.), der Schlüssel für die Anzahl der Fach- und Hilfskräfte pro Gruppe, die je nach Schulart unterschiedlich ist und die Anzahl der Wochen/ Schuljahr.
Neu hinzu kommt
pro Gruppe eine festgesetzte Zeit von max. 1,5 Stunden/ Woche/ Arbeitskraft zur Vor-/ Nachbereitung sowie Übergabe und die Regelung, dass maximal 10 Prozent Personalnebenkosten bzw. Gemeinkosten übernommen werden, die sich an den Bruttokosten für die Fach-/ Hilfskräften orientieren.
Von den Trägern wurden entsprechend die Angaben zum Stundenlohn bzw. den Bruttokosten/ Jahr/ Arbeitskraft und der Nettojahresarbeitszeit abgefragt ebenso wie der Aufwand der Vor-/ Nachbereitung und die Personalnebenkosten.
Über die Variable der Arbeitnehmerkosten pro Vollzeitkraft im Jahr können die Angebote der Träger relativ gut miteinander verglichen werden.
Ergebnis
Mit allen bisherigen Trägern konnte sich auf der oben dargestellten Berechnungsgrundlage auf eine neue Vereinbarung und eine neue Kostenkalkulation geeinigt werden. Dabei kommt es teils zu prozentual gesehen erheblichen Kostensteigerungen pro Gruppe, da manche Träger mit dieser Vereinbarung erstmals die real zu Grunde liegenden Arbeitgeberkosten als Ausgangsbasis für die Berechnung herangezogen haben. Die Kostensteigerung (inkl. Leitungspauschale) variiert im Vergleich zu den bisher geltenden Konditionen bei den Trägern zwischen knapp 10 und gut 38 Prozent.
Die jährlichen Bruttokosten der Träger pro
Fachkraft unterscheiden sich je nach Vergütungsgrundlage der Träger. Sie liegen jedoch alle noch unterhalb des Kalkulationswertes, den die Stadt
Stuttgart für Arbeitsplatzkosten inklusive Verwaltungsgemeinkosten für entsprechende Beschäftigte ohne Büroarbeitsplatz anwendet. Insoweit sind die Vereinbarungen auch wirtschaftlich vertretbar (vgl. finanzielle Auswirkungen).
3.
Zukünftige Weiterentwicklung
Durch die Anpassung der Vereinbarungen ist das vorhandene Budget für die vertraglich vereinbarte und bestehende ergänzende Nachmittagsbetreuung an SBBZ für den Doppelhaushalt 2020/21 bereits jetzt nahezu ausgeschöpft. Der vom Gemeinderat geplante weitere Ausbau der Gruppen und Betreuungszeiten sowie die Einrichtung einer Ferienbetreuung, analog zu Ganztagsgrundschulen, kann mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Änderung der Vereinbarungen ergeben je Schule eine Erhöhung der Vereinbarungssumme zwischen rd. 70.000 Euro und rd. 17.000 Euro.
Das bisherige Budget ist für die durch Beschluss dieser Vorlage anstehenden Vertragsanpassungen auskömmlich. Bei vollständiger Umsetzung der max. möglichen Gruppen-
anzahl durch die Träger stehen im Budget noch 105.000 Euro für ggf. später eintretende Tarifentwicklungen zur Verfügung. Wenn alle genehmigten Nachmittagsgruppen von den Trägern tatsächlich angeboten würden, dann würde das vorhandene Budget von 1.405.000 Euro/Jahr mit
Kosten von rund 1.300.000 Euro inklusive Sachkosten
nach Abschluss der neuen Vereinbarungen nahezu ausgeschöpft.
Die Deckung der durch die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse entstehenden Aufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002120, Kostenartengruppe 44500.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Isabel Fezer
Anlagen
Anlage: Anlage 1 Beispielrechnung
<Anlagen>
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