Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
59
7
VerhandlungDrucksache:
93/2015
GZ:
AK 3814
Sitzungstermin: 04.03.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Annahme von Freikarten zum Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) 2015 in Stuttgart für Mitglieder des Gemeinderats und Sprecher des Jugendrats

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 13.02.2015, GRDrs 93/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Annahme von Freikarten zur kostenlosen Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) 2015 in Stuttgart wird den Mitgliedern des Gemeinderats und den drei Sprechern des Jugendrats im Rahmen der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben gestattet.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) schickt voraus, die Piraten seien über den Kirchentag in Stuttgart gar nicht glücklich, da die Stadt erhebliche Summen dafür ausgeben werde. Heute solle nun eine Vorlage beschlossen werden, wodurch die Mitglieder des Gemeinderats quasi als Gegenleistung Freikarten im Wert von 98 € erhalten können. Weil dies eigentlich im Widerspruch zur Ehrenordnung stehe, sei ein formaler Beschluss erforderlich. Man sehe jedoch - auch in Bezug auf die Außenwirkung - die Möglichkeit, grundsätzlich für alle konfessionellen und weltanschaulichen Veranstaltungen Ausnahmen zu machen. Diese Vorlage lehne er jedoch ab.

BM Wölfle macht deutlich, dass diese Vorlage keinesfalls der Ehrenordnung widerspricht. Vielmehr entspreche es genau der Ehrenordnung, dies so zu behandeln. Für nicht zulässig erachtet er darüber hinaus die Vermischung zwischen dem Zuschuss für den Kirchentag und dieser Vorlage, da keine derartige Vermischung gegeben sei. "Wir wollten Sie in aller Öffentlichkeit davor schützen, dass Sie gegen die Ehrenordnung verstoßen, indem Sie diese Einladung des Kirchentages annehmen, was wiederum auch zu Ihren repräsentativen Pflichten gehört. Und weil es zu Ihren repräsentativen Pflichten gehört, haben wir diese Vorlage entsprechend der Ehrenordnung gemacht."


Er bittet anschließend um Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

zum Seitenanfang