Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 989/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Evangelische Gesellschaft: Stuttgart- Krisen- und Notfalldienst

Beantwortung / Stellungnahme

Seit dem Ausstieg des Caritasverbands fördert das Jugendamt den Krisen- und Notfalldienst mit 92,5 % der förderfähigen Kosten (GRDrs 355/2003). Aufgrund der Sozialversicherungspflicht hat die Evangelische Gesellschaft eine Erhöhung des städtischen Betriebszuschusses um 16.000 € beantragt (Anlage 4 zum Entwurf des Haushaltsplans des Jugendamts 2012/2013; Ziffer 6).

Eine städtische Beteiligung an diesen gesetzlichen Vorgaben ist berechtigt und nachvollziehbar. Das Förderbudget sollte daher um 16.000 € erhöht werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

JHA 10.10.2011 (GRDrs 710/2011) Anlage 4, Ziff. 4




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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