Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 902/2020
Neufassung
Stuttgart,
03/12/2021



Bundesprogramm "Kita-Einstieg" / Weiterführung der Spielstuben



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.05.2021
05.05.2021



Beschlußantrag:

1. Der Fortsetzung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ bis 31.12.2022 in den Spielstuben in Heumaden, Zuffenhausen und Fasanenhof wird zugestimmt.

2. Die bis 31.12.2021 befristeten Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal im Umfang von drei 0,5 Vollzeitkraftstellen (VZK) in Entgeltgruppe S 8b SuE sowie 0,5 VZK in S 15 SuE werden bis 31.12.2022 verlängert.

3. Der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 39.220 EUR für die Spielstube im Haus der Familie, Bad Cannstatt, für das Jahr 2021 wird zugestimmt.
Die daraus entstehenden Mehraufwendungen bei den laufenden Zuschüssen werden gedeckt aus erübrigten Budgetmitteln im Teilhaushalt 510 Jugendamt infolge Fortsetzung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“.
4. Der Einrichtung von zwei weiteren Spielstuben in städtischer Trägerschaft in Stuttgart Mitte und Stammheim im Jahr 2021 wird zugestimmt.
Die daraus entstehenden Personal- und Sachaufwendungen werden gedeckt aus erübrigten Budgetmitteln im Teilhaushalt 510 Jugendamt infolge Fortsetzung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“.
5. Der Einrichtung einer weiteren Spielstube in Plieningen im Jahr 2021 wird zugestimmt. Die daraus entstehenden Mehraufwendungen werden gedeckt aus erübrigten Budgetmitteln im Teilhaushalt 510 Jugendamt infolge Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ (GRDrs 808/2020).

6. Das Jugendamt wird ermächtigt, für die drei zusätzlichen Spielstuben in Stuttgart-Mitte, Stammheim und Plieningen Personal im Umfang von drei 0,5 Vollzeitkraftstellen in Entgeltgruppe S 8b SuE sowie drei 0,2 Vollzeitkraftstellen in Entgeltgruppe S4 SuE bis 31.12.2021 zu beschäftigen.




Begründung:


Die Ursprungsfassung der GRDrs 920/2020 wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. Februar 2021 beraten. Aufgrund von Anträgen aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses wurde zur Vorlage kein Beschluss gefasst, sondern ein Vorschlag zur Verwendung städtischer Haushaltsmittel erbeten, der mit dieser Neufassung der GRDrs 902/2020 vorgelegt wird.

Das Jugendamt beteiligt sich an dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“. Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium niedrig­schwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Bundesweit werden an 150 Standorten vielfältige Aktionen und Wege erprobt und umgesetzt. Die Familien sollen erste Einblicke in das System der Kindertagesbetreuung erhalten und über Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland informiert werden.

In der Landeshauptstadt Stuttgart wurden Kinder mit Wohnsitz in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in den Blick genommen. Sie finden nur schwer Zugang zu Kindertageseinrichtungen aufgrund der erheblichen Schwierigkeiten der Stadt, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für 3- bis 6-jährige Kinder innerhalb der Stuttgarts zu erfüllen. Hinzu kommt, dass in geflüchteten Familien oft das maßgebliche Kriterium der Beschäftigung oder Ausbildung beider Eltern nicht erfüllt ist.

Von Ende 2017 bis Mitte 2018 erfolgte die Umsetzung des Bundesprogramms hauptsächlich in der Tageseinrichtung für Kinder Tunzhofer Straße 16. Nachdem durch die Neubesetzung der Koordinationsstelle im Juni 2018 der Bedarf an Kinderbetreuung in weiteren Fluchtunterkünften ermittelt wurde, konnte das Spieltstubenangebot für Kinder aus Unterkünften ab Herbst 2018 ausgeweitet werden. Zeitgleich erfolgte die Schließung der Tageseinrichtung Tunzhofer Straße 16.
Die dadurch freigewordenen Mittel aus dem Bundesprogramm werden seitdem nach Bedarf für Spielstuben eingesetzt. Seit 2019 ermittelt die Koordinationskraft des Bun-des­programms kontinuierlich den Bedarf in den Gemeinschaftsunterkünften. Ergänzend ist sie in regelmäßigem Kontakt mit den Sozialarbeitenden der Wohnunterkünfte, den Trägern der umliegenden Kindertageseinrichtungen und dem städtischen Platzmanagement.

Um die prekären Situationen in den Familien auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften etwas abzumildern, gibt es aktuell Spielstuben in Bad Cannstatt in Kooperation mit dem Haus der Familie, in Heumaden, Zuffenhausen und Fasanenhof.

In den Spielstuben bieten zwei pädagogische Fachkräfte jeweils zweimal in der Woche drei Stunden lang eine pädagogische Betreuung an. Vier bis neun Kinder je Standort nehmen dabei an den pädagogischen Angeboten teil. Die Kinder lernen neben der deutschen Sprache auch regelmäßige Tagesabläufe und die Kitakultur kennen. Für die begleitenden Eltern, i.d.R. sind es die Mütter, ist ein regelmäßiger Austausch mit den pädagogischen Fachkräften hilfreich, um die deutschen Gegebenheiten der Tagesbetreuung sowie Kinderrechte und Erziehungsansätze kennenzulernen.

Zu Beschlussantrag 1.:

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesfamilienministerium das Ende des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ zum 31.12.2020 angekündigt. In den Haushaltsplanberatungen wurde deshalb die Verlängerung des Programms bis 31.12.2021 mit städtischen Mitteln in Höhe von insg. € 136.300,00 beschlossen. Damit verbunden war die Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Umfang von drei 0,5 Vollzeitkräften in EG 8b SuE sowie für die Koordinationskraft im Umfang einer 0,5 VZK in EG S 15 SuE befristet bis 31.12.2021.

Inzwischen wurde das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Bund finanziert die bestehenden Spielstuben mit einer Summe von € 138.000,00 pro Jahr in 2021 und 2022. Neue Spielstuben konnten bei der Antragstellung aber nicht beantragt werden.

Die Verlängerung des Betriebs der bestehenden Spielstuben bis Ende 2022 in Heumaden, Zuffenhausen und Fasanenhof ist durch die Bundesmittel gesichert.

Durch die Bewilligung der Bundesmittel werden nach Umsetzung der Mehrerträge die ursprünglich veranschlagten städtischen Mittel im Haushaltsjahr 2021 frei und können anderweitig eingesetzt werden (s.u. Ziff. 3 und 4).

Zu Beschlussantrag 2.:

Da die Ermächtigung für die Beschäftigung des bisherigen Personalbestands für die Fortführung der Spielstuben bis 31.12.2021 befristet ist, und die Bundesmittel bis 31.12.2022 bewilligt wurden, ist die Verlängerung der Ermächtigung für drei 0,5 Vollzeitkraftstellen (VZK) in Entgeltgruppe S 8b SuE sowie 0,5 VZK in S 15 SuE bis Ende 2022 erforderlich.

Zu Beschlussantrag 3.:

Die Spielstube in Bad Cannstatt, die vom Haus der Familie betrieben wird, hat in den Vorjahren einen Zuschuss in Höhe von jährlich € 5.000,00 erhalten. Das Haus der Familie hat allerdings jüngst mitgeteilt, dass der bisherige Zuschuss nicht mehr auskömmlich ist, da dort andere, externe Fördermittel weggefallen sind. Es ist ein Zuschuss im Umfang der Personalkosten (eine 0,5 Stelle in S 8b und eine 20% Stelle in S4) in Höhe von € 39.220,00 erforderlich. Dieser Zuschuss kann im Jahr 2021 aus den in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 beschlossenen städtischen Mitteln (s.o. Ziff. 1) gewährt werden. Dieser Beschlussvorschlag entspricht den mündlichen Anträgen von Stadträtin Meergans sowie in Teilen von Stadtrat Lazaridis in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.02.2021.

Zu Beschlussantrag 4.:

Die Erhebung der Koordinatorin des Bundesprogramms in Abstimmung mit den Trägern der Gemeinschaftsunterkünfte hat gezeigt, dass es eine kontinuierlich hohe Anzahl an Kindern in Stuttgart-Mitte und Stammheim gibt, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung bekommen und damit unter anderem vom alltagsintegrierten Erwerb der deutschen Sprache ausgeschlossen sind.

Deshalb sollen die ursprünglich zur Fortführung des bestehenden Angebots beschlossenen Mittel in Höhe von € 136.300, neben der Förderung des Angebots nach Ziff. 3, für die Erweiterung des bestehenden Angebotes in Stuttgart Mitte und Stammheim bis 31.12.2021 eingesetzt werden. Dieser Beschlussvorschlag entspricht dem mündlichen Antrag von Stadtrat Lazaridis in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.02.2021.

Zu Beschlussantrag 5.:

Mit GRDrs 808/2020 hat der Gemeinderat die Verlängerung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ beschlossen. Aus vorangegangenen Beschlüssen zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ (vgl. GRDrs 502/2019 und 913/2017) war damit verbunden die weitere Blockierung von 15,2 Stellen für die kommunale Sprachförderung des städtischen Trägers, durch die sich rechnerisch in den Jahren 2021 und 2022 eine Verbesserung des städtischen Aufwands ergibt. Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag 489/2020 wurde beantragt, die dadurch insgesamt eingesparten Mittel in Höhe von € 578.600 (jeweils € 289.300 in den Haushaltsjahren 2021 und 2022) für die Sprachförderung in Kitas freier Träger zu verwenden. Faktisch sollen damit Mehraufwendungen (Zuschüsse an freie Träger) an anderer Stelle durch Wenigeraufwendungen beim Personal gedeckt werden.

Haushaltsrechtlich werden jedoch nur in 2021 Mittel eingespart, das Haushaltsjahr 2022 ist entsprechend der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen zu planen, wodurch die rechnerisch ersparten Beträge 2022 planmäßig zu machen sind und nicht zur Deckung von Mehraufwendungen herangezogen werden können.

Die Verwaltung hat dennoch die Möglichkeiten eines sinnvollen und zielgerichteten Einsatzes der befristet eingesparten städtischen Personalkosten für die Sprachförderung freier Träger geprüft, ist dabei jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es einer grundlegenden Überarbeitung der städtischen Sprachförderung bedarf, die auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Während der Überarbeitung der kommunalen Fördersystematik sieht die Verwaltung eine einjährige Aufstockung mit den befristeten Mitteln für nicht geeignet an.

Eine Möglichkeit zur sachgerechten Verwendung der freien Mittel im Jahr 2021 - mit Blick auf die gesamtstädtische Situation - besteht in der Stärkung der Spielstuben in Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des Bundesprogrammes „Kita-Einstieg“.

Aktuell werden, wie oben dargestellt, an vier Gemeinschaftsunterkünften Spielstuben, in Bad Cannstatt in Kooperation mit dem Haus der Familie, in Heumaden, Zuffenhausen und Fasanenhof angeboten. Finanziert werden diese zum großen Teil aus Bundesmitteln (Bundesprogrammes „Kita-Einstieg“), zum Teil sind auch kommunale Mittel eingesetzt (vgl. GRDrs 445/2019).

Der Umgang mit der deutschen Sprache, das spielerische Erlernen eigener Sprachkompetenzen sowie soziales Lernen in der Gruppe sind wesentliche pädagogische Aspekte der Spielstuben in Stuttgart. Die Erfahrungen sind sehr positiv, sowohl in der Inanspruchnahme, als auch bei den Lerneffekten der Kinder. Dieses Angebot bietet den Kindern einen Einstieg in das frühkindliche Bildungssystem, immer dann, wenn im Umfeld der Unterkunft, nicht genügend reguläre Plätze in Tageseinrichtungen zu Verfügung stehen.

Für den Betrieb von Spielstuben werden neben festangestellten Fachkräften in Teilzeit mit festen Arbeitszeiten am Vormittag vielfach Kräfte mit einem geringen Beschäftigungsumfang gewonnen, die sich bereits im Ruhestand befinden bzw. geeignete „Nichtfachkräfte“. Daher sieht die Fachverwaltung keine wesentlichen personellen Nachteile für die Personalakquise in Kindertagesstätten.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. Februar 2021 hat die Verwaltung – im Vorgriff auf die Beantwortung des o.a. Antrags 489/2020 – vorgeschlagen, die eingesparten Mittel der städtischen Sprachförderung für die Einrichtung einer weiteren Spielstube in Plieningen einzusetzen sowie den Betrieb der Spielstuben, die nicht über die Bundesmittel finanziert werden, für das Jahr 2022 zu sichern. Da dies aber aus o.a. haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, beschränkt sich der Vorschlag jetzt auf das Jahr 2021.

Zu Beschlussantrag 6.:

Für die Einrichtung weiterer Spielstuben in Stuttgart-Mitte, Stammheim und Plieningen ist eine Ermächtigung zur Beschäftigung des erforderlichen Personals bis Ende 2021 erforderlich.

Weiteres Vorgehen:

Für die Weiterentwicklung und Verstetigung der Spielstuben, deren Bedarf so lange gegeben sein wird, wie es Kinder in Gemeinschaftsunterkünften ohne hinreichende Kita-Platzversorgung gibt, wird die Fachverwaltung eine entsprechende Mitteilungsvorlage zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 erstellen.

Auch die Perspektiven zur Weiterentwicklung der städtischen Sprachförderung werden mit einer Mitteilungsvorlage zum Haushalt dargestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Deckung der Mehraufwendungen für den Ausbau der Spielstuben, ist nur für das Jahr 2021 möglich. Durch die nicht veranschlagten Zuschüsse aus den Bundesprogrammen stehen Mehrerträge zur Verfügung, die für entsprechende Aufwendungen verwendet werden können. Durch die Sperrung der Ansätze für das städtische Sprachförderungspersonal stehen weitere Deckungsmittel zur Verfügung. Das Budget des Haushaltsjahres 2022 muss jedoch auf Basis der Beschlusslage veranschlagt werden, d.h. es werden wie in Vorjahren alle erwarteten Erträge und Aufwendungen im Rahmen von „Kita-Einstieg“ und „Sprach-Kitas“ einzuplanen und die Stellensperrungen im Personalaufwand zu berücksichtigen.

Die Mittel für die Fortführung der haushaltstechnisch noch nicht finanzierten weiteren Spielstuben in 2022 müssten daher im Zuge des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 bereitgestellt werden.


Die Finanziellen Auswirkungen stellen sich insgesamt wie folgt dar:

a) Fortführung bisheriger Spielstuben (Beschlussziffer 1 und 2)
2021 (€)
2022 (€)
Personalaufwand:
Drei 0,5 Stellen in S 8b
88.500
88.500
Eine 0,5 Stelle in S 15
33.950
33.950
Sachaufwand für Raumausstattung und Spielmaterial
15.550
15.550
Summe a)
138.000
138.000
Erweiterung der Spielstuben/Weitere Vorschläge
b) Zuschuss für Spielstube im Haus der Familie (Beschlussziffer 3)
39.220
0
c) Einrichtung von zwei weiteren Spielstuben S-Mitte/Stammheim (Beschlussziffer 4)
Personalaufwand:
Zwei 0,5 Stellen in S 8b
59.000
Zwei geringfügig Beschäftigte (je 20%) in S4
19.440
Sachaufwand für Raumausstattung und Spielmaterial
18.640
Summe c)
97.080
0
d) Einrichtung einer weiteren Spielstube in Plieningen (Beschlussziffer 5)
Personalaufwand:
Eine 0,5 Stelle in S 8b
29.500
Eine geringfügig Beschäftigte (20%) in S4
9.720
Sachaufwand für Raumausstattung und Spielmaterial
9.320
Summe d)
48.540
0
Gesamtbedarf a) - d)
322.840
138.000
darunter Personalaufwand
240.110
122.450
darunter Sachaufwand (einschl. Zuschüsse)
82.730
15.550
e) Haushaltsansatz Spielstuben (Amtsbereich 5103651)
Personalaufwand (Kontengr. 400)
114.900
0
Sachaufwand (Kontengr. 420)
21.400
0
Summe e)
136.300
0
f) Mehraufwendungen Spielstuben (Amtsbereich 5103651)
Personalaufwand (Kontengr. 400)
-125.210
0
Sachaufwand (Kontengr. 420)
-22.110
0
Zuschüsse (Kontengr. 430)
-39.220
0
Summe f)
-186.540
0
g) Deckung der Mehraufwendungen (Amtsbereich 5103651)
Erträge Bundeszuschuss
138.000
0
Eingesparte Personalkosten (GRDrs 808/2020 anteilig)
48.540
0
Summe g)
186.540
0

Da im Jahr 2021 wie in der Tabelle ausgewiesen, insgesamt 22.110 EUR Sachaufwendungen überplanmäßig erforderlich werden, ist eine Budgetumschichtung in dieser Höhe vom Personal- zum Sachmittelbudget erforderlich. Weitere 39.220 EUR sind in das Zuschussbudget für die Förderung der Spielstube im Haus der Familie umzusetzen.

Die Aufwendungen für die Fortsetzung der Spielstuben und die Erträge durch Weitergewährung der Bundeszuschüsse im Jahr 2022, werden wie oben dargestellt (lit. a) im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 aufgenommen.



Beteiligte Stellen


Die Referate WFB, AKR und SI haben die Vorlage mitgezeichnet.



Erledigte Anträge/Anfragen

Mündlicher Antrag von StR'in Meergans (SPD) und StR Lazaridis (Die Grünen) in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. Februar 2021
Antrag Nr. 489/2020 CDU-, Bündnis90/DIE GRÜNEN-,SPD- und FDP-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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