Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1095/2023
Stuttgart,
11/06/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
15.11.2023
Begleiteter Umgang
Beantwortung / Stellungnahme
Die Haushaltsanträge
·
4233/2023, 2g Die FrAKTION, LINKE, SÖS Piraten, Tischschutzpartei
·
9013/2023 Yüksel Sibel (Einzelstadträtin)
·
JHA 25.09.2023
werden wie folgt beantwortet.
Anträge der Fraktionen
Die Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen haben folgende Haushaltsanträge gestellt.
1. Erhöhung der Pauschale für Begleitete Umgänge im Gruppensetting
Antrag der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2024
2025
2026 ff.
Die FrAKTION LINKE
SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
4233/2023
Ziffer 2g
Erhöhung der Pauschale für Begleiteten Umgang für das Gruppensetttin pro Familie/Treffen um 25,27 €
7.278
7.278
7.278
JHA
25.09.2023
Wie Anlage 4 zur GRDrs 497/2023, Ziffer 69
8.600
8.800
8.800
Stellungnahme der Verwaltung zu Antrag Nr. 4233/2023, Ziffer 2g der Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Mit Antrag Nr. 4233/2023 beantragt die Fraktion Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei eine Erhöhung der Pauschale für Begleiteten Umgang im Gruppensetting um 25,27 EUR pro Familie und Treffen.
Der Träger des Begleiteten Umgangs im Gruppensetting, das Eltern-Kind-Zentrum West e.V. hat die Erhöhung bereits im Jahr 2022 bei der Dienststelle Förderung freier Träger des Jugendamtes beantragt. Mit Beschlussvorlage GRDrs 703/2023 wurde die Erhöhung der Pauschale um 30,73 EUR, von 157,50 EUR auf 188,23 EUR, für den Begleiteten Umgang im Gruppensetting bereits durch die Fachverwaltung entsprechend des Trägerantrages vorgeschlagen und durch den Gemeinderat beschlossen. Ein Handlungsbedarf besteht hier somit nicht.
Stellungnahme der Verwaltung zu Antrag Nr. 9013/2023 der Einzelstadträtin Yüksel Sibel
Mit Antrag 9013/2023
von Sibel Yüksel (Einzelstadträtin) wird die Verwaltung gebeten,
1. die Entwicklung der Zahlen der beim jeweiligen Träger durchgeführten betreuten Umgänge in den Jahren 2018 – 2022 aufzuzeigen,
2. die Entwicklung der Wartezeiten pro Träger in den Jahren 2018 – 2022 nachzuweisen,
3. die Möglichkeit der Erweiterung des Angebotes beim jeweiligen Träger darzustellen,
4. und ggf. den Finanzbedarf einer jeweiligen Erweiterung beim jeweiligen Träger zu berechnen.
1. Begleitete Umgänge von 2018 – 2022 nach Träger
Anzahl Begleitete Umgänge von
2018 – 2022
nach Träger
Gesamtzahl zur Verfügung stehender Umgänge
(8 reguläre Treffen je Umgang)
Tatsächlich durchgeführte BU
Davon im Vorjahr begonnener Fall
Fall im laufenden Jahr nicht abgeschlossen
2018
EKiZ
30
38
2
5
KSB
60
60
0
9
HDF
35
40
8
13
Summe
125
138
10
27
2019
EKiZ
30
40
0
5
KSB
60
65
9
8
HDF
25
56
13
12
Summe
125
161
22
25
2020
EKiZ
30
35
5
4
KSB
60
72
8
10
HDF
35
51
12
6
Summe
125
158
25
20
2021
EKiZ
30
35
4
7
KSB
60
70
4
16
HDF
35
56
6
0
Summe
125
161
14
23
2022
EKiZ
30
42
7
4
KSB
60
63
6
21
HDF
35
57
0
14
Summe
125
162
13
39
EKiZ
: Eltern-Kind-Zentrum West e.V.,
KSB
: Kinderschutzbund Ortsverband Stuttgart e.V.
HdF
: Haus der Familie Stuttgart e.V.,
Hinweis zur Statistik
:
Nicht alle Familien nehmen den vollen BU (i.d.R. 8 Treffen) in Anspruch.
Der nicht verwendete BU kann für weitere Familien in Anspruch genommen werden. Das begründet die höhere Zahl an tatsächlich durchgeführte Begleitete Umgänge.
2. Wartezeiten für einen BU von 2018 – 2023, nach Träger BU
Nach erneuter Abstimmung mit den Trägern BU kann mitgeteilt werden, dass kaum Wartezeiten bestehen. Daher bestand in den letzten Jahren und auch aktuell nicht die Notwendigkeit die Wartezeiten nach Träger zu dokumentieren.
3. Möglichkeit einer Erweiterung des Angebotes beim jeweiligen Träger
Nach aktueller Rücksprache mit den Trägern BU besteht keine Notwendigkeit an Erweiterung des Angebotes, da die Wartelisten zeitnah bedient werden können. Zudem sehen die Träger Schwierigkeiten, zusätzliche Räumressourcen und Personalressourcen dafür zu finden.
4. Finanzbedarf
Laut Aussage Punkt 3, besteht für eine Erweiterung des Angebotes kein Finanzbedarf.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Vorliegende Anträge siehe Beantwortung Stellungnahme
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
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