Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 5035-05
GRDrs 837/2011
Stuttgart,
11/03/2011


Konzept zur Regulierung des Taubenbestandes in Stuttgart durch den Betrieb von betreuten Taubenobjekten mit Gelegekontrolle
- Evaluierung / Sachstandsbericht / Ausblick -




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich07.11.2011

Bericht:


Kurzbericht

Der Gemeinderat hat am 14.05.2009 das „Konzept zur Regulierung des Taubenbestandes in Stuttgart durch den Betrieb von betreuten Taubenobjekten mit Gelegekontrolle“ beschlossen (GRDrs 977/2008). Danach war vorgesehen, dass zu dem im Hauptbahnhof bereits vorhandenen Taubenschlag vier zusätzliche Taubenobjekte errichtet werden. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Investitions- und Betriebskosten wurden im Haushalt 2009 überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der ab 2010 jährlich anfallenden Betriebskosten für den Betrieb von dann fünf Schlägen wurde in den Etat ab 2010 eingeplant. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt bis Ende 2011 eine Evaluierung des Gesamtkonzepts vorzunehmen und dem Gemeinderat insbesondere über die finanziellen und personellen Auswirkungen sowie die Erfahrungen zu berichten.

Im Jahr 2009 wurde die Betreuung des Taubenschlages „Hauptbahnhof“ im Rahmen des Konzeptes aufgenommen und der Schlag in der Leonhardskirche eröffnet. Im vergangenen Jahr folgten die Taubenobjekte „Parkhaus Mühlgrün“ und „Stadtgarten“. Voraussichtlich noch im Herbst 2011 wird das fünfte Taubenobjekt auf dem Dach der Rathausgarage eröffnet. Damit ist die erste Phase des Konzepts abgeschlossen (s. Anl. 2).

Am 17.01.2011 hat die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Verwaltung zehn weitere Standorte für Taubenobjekte inklusive Kostenschätzungen vorschlägt
(Antrag Nr. 8/11). Der Bezirksbeirat Mitte hält ebenfalls mindestens 10 bis 20 zusätzliche Schläge für notwendig, um eine merkliche Verringerung der Taubenpopulation in der Innenstadt zu erreichen.

Am 06.07.2011 wurde die Einrichtung des zweiten Taubenschlages im Dach der Leonhardskirche - als sechstes Taubenobjekt durch den Gemeinderat beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass die Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten im Jahr 2011 in Höhe von ca. 25.160 Euro aus der Deckungsreserve erfolgt. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin ist noch im Herbst 2011 vorgesehen. Die ab 2012 jährlich anfallenden Betriebskosten für diesen Schlag und Kosten für notwendige Dachrinnenreinigungen an der Leonhardskirche wurden nach Beschlussfassung zur Einrichtung in den Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 aufgenommen.

Für den Erfolg eines Konzeptes zur Regulierung der Taubenpopulation ist nicht allein die Anzahl der Taubenobjekte ausschlaggebend, sondern dass die Tauben die Schläge auch annehmen, d.h. dort auch brüten. Die vier bereits eingerichteten Objekte haben sich diesbezüglich sehr unterschiedlich entwickelt. Im Hinblick auf die kurze Laufzeit des Stuttgarter Taubenkonzepts - im Vergleich zu anderen Städten - kann, trotz gewisser Anlaufschwierigkeiten, von einem bisher insgesamt guten Erfolg gesprochen werden. Seit Beginn des Projekts bis Ende August 2011 wurden insgesamt ca. 1.478 Eier in den vier Taubenobjekten ausgetauscht.

Das städtische Konzept zur Regulierung der Taubenpopulation ist eine Daueraufgabe der Stadt. Sie ist außerdem kein Selbstläufer. Die Taubenobjekte bedürfen einer laufenden Nachsorge, bis die objektbezogenen idealen Bedingungen geschaffen sind, um eine dauerhafte Annahme durch die Tauben zu erreichen und dieses Niveau dann auf Dauer sicherzustellen bzw. weiter zu erhöhen, was sehr zeit- und arbeitsaufwändig ist. Die bisherigen Erfahrungen haben auch gezeigt, dass die Standortsuche und die Vorprüfungen möglicher Standorte sehr schwierig sind. Dies gilt auch für die Arbeitsschritte bei der Realisierung konkreter Standorte bis hin zur dauerhaften Verwaltung des gesamten Taubenprojekts gemäß der Gesamtvereinbarung und der Kooperationsverträge, die mit dem Tierschutzverein Stuttgart und Umgebung e.V. (TSV) und dem Caritasverband für Stuttgart e.V. (CV) geschlossen wurden.

Die Umsetzung des Konzepts erfolgt seit Mai 2009 ohne zusätzliches Personal unter Zurückstellung anderer dringender Aufgaben und hoher Mehrbelastung der betroffenen Mitarbeiter. Durch die kurzfristige Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.07.2011 (zweiter Taubenschlag in der Leonhardskirche) sind die personellen Ressourcen vollständig erschöpft. Alles Weitere ist nicht durchführbar, d.h. die Umsetzung des Gemeinderatsantrages Nr. 8/11 und insbesondere die dauerhafte Verwaltung des Gesamtkonzepts ist ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen. Der nachweisbare Aufwand für ein Gesamtprojekt in dieser Größenordnung belegt das Erfordernis einer befristeten Vollzeitstelle in der Besoldungsstufe A10 g. D. (zunächst kW 01/2014). Die im Jahr 2009 beschlossenen Haushaltsmittel sind mit dem Betrieb der fünf Taubenobjekte ausgeschöpft. Die erwarteten Mehreinnahmen durch Verwarngelder haben sich als marginal erwiesen. Das Spendenkonto des TSV weist aktuell einen Kontostand von
ca. 1.200 Euro auf. Der Haushaltsansatz „Betriebkosten“ beträgt 44.570 Euro für sechs Schläge. Der Caritasverband hat bereits signalisiert, dass ab 2012 eine Neukalkulation der Betreuungskosten ansteht. Bei einer angenommenen Teuerungsrate von ca. 2%/Jahr ab 2009 ist ab 2012 mit einer Gesamtbetriebskostenpauschale für sechs Schläge in Höhe von ca. 50.000 Euro zu rechnen (s. Anlage 3).

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen muss bei einer konkreten Vorprüfung inkl. Kostenvoranschlag ggf. mit Gutachterkosten (Statiker, Architekten etc.) zwischen ca. 600 Euro bis ca. 2.200 Euro je Standort gerechnet werden. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen und der Standort deswegen verworfen werden, sind dies „verlorene Kosten“. Auch hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung.

Die Investitionskosten je Standort für ein neues Taubenobjekt liegen je nach Art des Taubenobjekts zwischen ca. 28.000 Euro und ca. 42.000 Euro (s. Anlage 4).

Sofern der Gemeinderat an seinem Antrag auf Erweiterung des Taubenkonzepts festhält, ist dies ohne Bereitstellung entsprechender Finanzmittel und zusätzlichem Personal nicht zu bewältigen (s. Anlage 5).

Zu den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 – Finanzierung bis 2016 liegen aktuell folgende Haushaltsanträge vor:

Am 14.10.2011 fragt die CDU-Gemeinderatsfraktion (Haushaltsantrag Nr. 453/2011) bis zur 1. Lesung einen Bericht über die Effizienz und die Kosten der bisherigen Taubenobjekte an. Ferner soll die Verwaltung über weitere Aufstellungsmöglichkeiten inkl. der dafür notwendigen Kosten berichten und Auskunft geben, wer evtl. ehrenamtlich die Taubenobjekte betreuen und laufend pflegen/reinigen kann.

Am 18.10.2011 beantragt die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Haushaltsantrag Nr. 403/2011) die Schaffung weiterer Taubenobjekte im Rahmen des Konzeptes und die Berichterstattung über die Umsetzungsmöglichkeiten und die hierfür notwendigen personellen Ressourcen. Des Weiteren werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro beantragt.

Am 18.10.2011 beantragt die SPD-Gemeinderatsfraktion (Haushaltsantrag Nr. 520/2011) in den Haushaltsplan 2012/2013 für den Bau von mindestens fünf weiteren Taubenobjekten Investitionskosten in Höhe von 150.000 Euro und 40.000 Euro für die Betriebskosten/Jahr einzustellen sowie beim Amt für öffentliche Ordnung die Einrichtung einer Stelle eines/einer Taubenkümmerers, auf der die Standortsuche, die Betreuung der ehrenamtlichen Unterstützer und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenplage koordiniert werden.

Die Position der Verwaltung ist in dieser Vorlage ausführlich dargelegt.

Somit sind die Haushaltsanträge Nr. 453/2011, Nr. 403/2011 (Tauben) und Nr. 520/2011 erledigt.

Beteiligte Stellen

Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen



Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU-Gemeinderatsfraktion, Haushaltsantrag Nr. 453/2011 vom 14.10.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Haushaltsantrag Nr. 403/2011 vom 18.10.2011
SPD-Gemeinderatsfraktion, Haushaltsantrag Nr. 520/2011 vom 18.10.2011

GR-Antrag Nr. 8/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17.01.2011 (Ziff. 4 und 5)
BB Stuttgart-Mitte, Antrag Nr. 288/2010 vom 20.12.2010
BB Stuttgart-Mitte, Antrag Nr. 25/2011 vom 14.02.2011





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister





Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht "Taubenobjekte"
Anlage 3: Übersicht "Betriebskosten"
Anlage 4: Übersicht "Investitionskosten"
Anlage 5: Übersicht "Ausblick"





Ausführlicher Bericht

1. Auftragslage


2. Bisherige Entwicklung


3. Standortsuche


4. Finanzielle Auswirkungen

A. Investitionskosten
D. Öffentlichkeitsarbeit
5. Personelle Auswirkungen Aufgaben zur Umsetzung des Stuttgarter Taubenregulierungskonzepts

Anlage 2 zur GRDrs 837/2011



Übersicht über Stuttgarter Taubenobjekte,
die entsprechend der Beschlusslage vom 14.05.2009 und vom 06.07.2011 erstellt und in Betrieb genommen wurden bzw. demnächst eröffnet werden.



StandortArt des SchlagesEröffnung amInvestitionskosten in EuroBetriebskosten/ Jahr in Euro*)
HauptbahnhofSchlag auf Flachdach
01.07.2009
3.340
**)
7.510
Leonhardskirche (I)Schlag in Dachstuhl
01.11.2009
21.880
7.870
Parkhaus
Mühlgrün
Taubenhaus auf Flachdach
20.05.2010
14.440
7.720
StadtgartenTaubenhaus auf Stelze
07.07.2010
38.580
8.210
RathausgarageTaubenhaus auf Flachdach
Herbst
2011
23.430
7.930
(anteilig
2011 ca.
1.980)
Leonhardskirche (II)Schlag in Dachstuhl
Okt.
2011
ca. 25.980
(inkl. Zusatz-
kosten i. H. v.
ca. 800 €)
ca. 5.250
***)
(anteilig
2011 ca.
1.800)
6 Schläge3 x Flachdach
2 x Dachstuhl
1 x Taub.turm
bis dto.
2 J. und
3 Mon.
ca. 124.310
****)
ca. 44.570
*)

*) bis 31.12.2011, d.h. ohne die ab 2012 kommende Neukalkulation des Caritasverbandes

**) Die Ausbaukosten wurden mit Spenden an den TSV finanziert

***) nur 50 % der Betriebskosten vom ersten Schlag, da gleicher Standort etc. (Synergieeffekt)

****) Insges. 131.160 Euro Investitionskosten bewilligt (106.000 € u.25.160 €); Haushaltsrest: ca. 6.850 Euro.
Dieser Betrag ist zu reduzieren um:
- ca. 1.640 Euro („verlorene Kosten“ für komplexe Vorprüfung eines Standortes)
- ca. 1.000 Euro (Notwendige noch nicht bezahlte Nachrüstungen)
- ca. 800 Euro (bis dto) zur Finanzierung von notw. Baumaßnahmen am TO Leonhardskirche II
- ca. 1.600 Euro Zusatzarbeiten Rathausgarage
- Rest für Teilfinanzierung der Versetzungskosten Objekt Rathausgarage

Anlage 3 zur GRDrs Nr. 837/2011


Entwicklung der Betriebskostenpauschale

1.
Laut Beschlussvorlage GRDrs 977/2008 wurde - aufgrund der Erfahrungen
anderer Städte - damals folgende eine Betriebskostenpauschale/Jahr angesetzt:

Personalkosten 6.450 Euro
Futterkosten incl. Grit 230 Euro
Sonstige Verbrauchsartikel 780 Euro
(Festbetrag: 7.460 Euro)
Instandhaltungskosten geschätzt ca. 2 % der
Erstellungskosten pro Schlag 210 Euro
pro Schlag /Jahr 7.670 Euro


2.
Die unterschiedlichen Erstellungskosten der sechs Taubenobjekte führen zu
jeweils unterschiedlichen Betriebskostenpauschalen/Schlag. Die jährliche Gesamtbetriebskostenpauschale für sechs Schläge beträgt derzeit noch ca. 44.570 Euro.

Durch die angekündigte Neukalkulation der Betreuungskosten des Caritasverbandes ab 2012 und des inzwischen festgestellten tatsächlichen Futtermittelbedarfs bzw. -kosten ist, unter Zugrundelegung einer angenommenen Teuerungsrate von ca. 2% /Jahr ab 2009 mit einer Erhöhung um ca. 4.500 Euro (ca. 750 Euro/Schlag) zu rechnen.

Nach dieser Schätzung fallen ab 2012 für den Betrieb von 6 Taubenschlägen
jährlich insgesamt ca. 50.000 Euro für Betriebskosten an.


3.
Bei einer Erweiterung des Konzeptes sind je nach Schlagart folgende Kostenfaktoren
bei der Berechnung der jeweiligen Betriebskostenpauschale zu berücksichtigen:

Personalkosten ca. 6.720 Euro
Futterkosten (120 Tauben) ca. 630 Euro
Sonstige Verbrauchsartikel ca. 820 Euro
(Festbetrag: ca. 8.170 Euro/Jahr)
Instandhaltungskosten (2 % der Erstellungskosten):
für ein Objekt auf Flachdach ca. 570 Euro
für ein Objekt im Dachstuhl ca. 550 Euro
für ein Taubenhaus auf Stelze ca. 840 Euro

Die künftigen Betriebskostenpauschen liegen danach

für ein Objekt auf Flachdach bei ca. 8.740 Euro

für ein Objekt im Dachstuhl bei ca. 8.720 Euro

für ein Taubenhaus auf Stelze bei ca. 9.010 Euro

Anlage 4 zur GRDrs Nr. 837/2011


Übersicht über notwendige Haushaltsmittel bei Erweiterung
- Investitionskosten -

Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Erstellung von bisher fünf Taubenobjekten müssen bei der Einrichtung weiterer Taubenobjekte (z.B.: Taubenhaus auf einem Flachdach, Schlag in einem Dachstuhl, Taubenhaus auf Stelze) im Einzelnen mit folgenden Investitionskosten gerechnet werden. In den Beträgen wurde bereits eine Teuerungsrate von 2% pro Jahr bis 2011 berücksichtigt. Weitere Erhöhungen der Investitionskosten können bei unvorhergesehenen baulichen Problemen an einem Standort auftreten.

Art der möglichen Kostenfaktoren eines Taubenobjektes Kosten für
Flachdach
in Euro
Kosten für
Dachstuhl
in Euro
Kosten für Taubenturm
bzw. Tauben-
haus auf Stelzen in Euro
Bemerkung
Statische
(Vor-) Prüfung/ Unter-
suchung
oder notwendige
Vorentwürfe von
Schreiner
ca. 590 – 1.680


ca. 430
Im Rahmen der Vorprüfung bei negativem Ergebnis
-> verlorene
Kosten
Schreinerarbeitenca. 11.190 – 24.570ca. 21.340ca. 26.060
Statische Untersuchungca. 590 – 1.850 ca. 720ca. 680
Elektroinstallationca. 1.790ca. 830
-
Baugenehmigung
ca. 150
-
ca. 350
Statische Sicherungsmaßnahmen
-
ca. 1.340
-
Absicherung des Zugangs
-
ca. 1.960
-
feste montierte Steigleiter
-
ca. 4.190
Fundament
-
ca. 8.420
Erstausstattung ca. 1.300ca. 1.300ca. 1.000
Streugutbehälter
für Futterlagerung
-
ca. 370
Summe ca. 14.765-
29.660
inkl. MwSt.
ca. 27.490
inkl. MwSt.
ca. 41.090
inkl. MwSt.


Ausblick

I. Sicherstellung des Status quo Bis Ende 2011 ist der Betrieb von sechs Taubenobjekten sichergestellt. Ab 2012 bzw. ab 2013 sind davon zwei Schläge vakant. Unter der Prämisse, dass der Schlag „Hauptbahnhof“ nicht abgerissen bzw. ein Ersatzstandort im Bereich Hauptbahnhof gefunden und realisiert wird und für das Taubenhaus „Rathausgarage“ ebenfalls ein Ersatzstandort gefunden wird und sich somit die Gesamtzahl von sechs zu betreuenden Taubenobjekten nicht ändert, sind folgende haushaltsrechtliche Entscheidungen erforderlich:

1. Erhöhung des Haushaltsansatzes „Betriebskosten“ für sechs Schläge:
2. Entscheidung über Abbruch Rathausgarage, Deckung der Versetzungskosten: ca. 3.000 Euro bis ca. 5.000 Euro 3. Finanzmittel für evtl. anfallende Investitionskosten zur Vorbereitung des
4. Entscheidung über Neueinrichtung eines Taubenobjekts im Bereich Hauptbahnhof: ca. 28.000 Euro zur Deckung der Neubaukosten (Dachstuhl) (s. Anlage 4)


II. Konzepterweiterung

Eine Erweiterung des Konzeptes ist ohne zusätzlicher finanzieller und personeller
Mittel nicht möglich. Danach ist über folgende Punkte zu entscheiden:

1. Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten beim Amt für öffentliche Ordnung:
1 befristete Vollzeitstelle in der Besoldungsstufe A 10 g. D. (zunächst kW 01/2014) (ca. 80.700 Euro)

2. Einplanung der Mittel für evtl. Kosten im Rahmen der umfassenden Vorprüfungen:
ca. 600 – 2.200 Euro/Schlag

3. Einplanung von Finanzmittel zur Deckung der Investitionskosten (s. Anlage 4)

4. Einplanung der Finanzmittel zur Deckung der jährlich anfallenden
Betriebkosten (s. Anlage 3)

5. Einplanung von Finanzmittel für evtl. Folgekosten

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