Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1089/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Geflüchtete ermöglichen
- Finanzielle Förderung der Flüchtlingsfreundeskreise


Beantwortung / Stellungnahme

Die Integrationsarbeit der Stuttgarter Flüchtlingsfreundeskreise ist mit einem hohen
finanziellen Aufwand verbunden. Flüchtlingsfreundeskreise unterstützen mit eigenen Mitteln Projekte, Deutschkurse, Freizeitaktivitäten, Feste, Cafés, Hausaufgabenbetreuung und andere Aktivitäten.

Weil die Flüchtlingsfreundeskreise immer wieder äußern, dass sie kontinuierliche Finanzmittel benötigen, stellten einige Flüchtlingsfreundeskreise einen Überblick über ihre Ausgaben zusammen. Diese Rückmeldungen zeigen, dass je nach Flüchtlingsfreundeskreis jährlich zwischen 2.000 EUR und 26.000 EUR in Integrationsarbeit investiert werden. Fahrtkosten stellen hier nur einen untergeordneten finanziellen Posten dar.

Jeder Flüchtlingsfreundeskreis kann vom Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart für bestimmte Maßnahmen (wie Sprachkursunterstützung, Angebote für Kinder, Freizeitaktivitäten, Bewohner- und Frauen Cafés, u. ä.) bis zu 500 EUR erstattet bekommen (vgl. GRDrs 902/2000 „Finanzierung von Ausgaben für Aktivitäten/Sachmittel für Flüchtlingsfreundeskreise“). Zusätzlich wurden Angebote der Flüchtlingsfreundeskreise über den Welcome-Fonds der Daimler AG (derzeit begrenzt bis 2017) im Jahr 2017 in Höhe von 32.000 EUR unterstützt. Darüber hinaus stehen den Flüchtlingsfreundeskreisen Mittel der „Schnellen Hilfe“ der Bürgerstiftung Stuttgart und des Programms „Nachhaltig engagiert“ der Robert-Bosch-Stiftung zur Verfügung.

Der Daimler-Fonds beispielsweise ist derzeit bis Ende 2017 befristet. Umso mehr sollte eine nachhaltige finanzielle Unterstützung der Angebote der Flüchtlingsfreundeskreise angestrebt werden.


Fahrtkosten für Begleitung zu den Terminen zum Bundesamt für Migration (BAMF)

Neben der Alltagsbegleitung, z. B. zu Behörden und Terminen, begleiten Bürgerschaftlich Engagierte Geflüchtete als Paten und Patinnen und auch als qualifizierte Verfahrensbegleiter/-innen zum Anhörungsverfahren und nutzen hierzu das vom Regierungspräsidium Karlsruhe für die jeweilige BAMF-Außenstelle vorgegebene Anmeldeverfahren für ehrenamtliche Begleiter und Begleiterinnen.

Da Geflüchtete nur eine einmalige Chance haben, ihr Asylbegehren vorzutragen, ist die gemeinsame Vorbereitung und die Begleitung zum Verfahren eine wichtige Unterstützungsmaßnahme der Engagierten. Die Fahrtkosten für diese Begleitung werden bisher privat von den Engagierten oder aus den Mitteln der Flüchtlingsfreundeskreise finanziert. Es wird davon ausgegangen, dass derzeit insgesamt ca. 500 begleitende Fahrten zu den BAMF-Außenstellen (Karlsruhe, Heidelberg, Ellwangen, Meßstetten, Reutlingen, Freiburg, Sigmaringen) pro Jahr stattfinden. Die Fahrkarte kostet ca. 20 - 40 EUR für die ehrenamtliche Begleitperson. Diese Fahrtkosten zu erstatten, würde Finanzmittel von rd. 15.000 EUR jährlich erfordern.


Finanzierung von Übersetzer/-innen für die Bearbeitung von Anträgen

Übersetzungen und Beratungen, die konkret das Asylverfahren von Geflüchteten betreffen, werden hauptamtlich durch die Sozialarbeiter/-innen der freien Träger in den Flüchtlingsunterkünften organisiert.

Bürgerschaftlich Engagierte unterstützen Geflüchtete jedoch bei der Verfahrensvorbereitung. Bei einem Termin in der Verfahrensberatung, z. B. bei Amnesty International, ist es neben den Geflüchteten selbst oder deren Sozialberater/-innen die Aufgabe der ehrenamtlichen Begleiter/-innen, die Hilfe von Dolmetscher/-innen zu organisieren.

Verfahrensvorbereitung und Verfahrensberatung, z. B. bei Amnesty International oder bei ArrivalAid gUG, sind für Geflüchtete von großer Bedeutung und werden daher häufig genutzt. Die Übersetzungskosten, die hierfür anfallen, müssen von den Geflüchteten selbst oder von unterstützenden Engagierten getragen werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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643/2017 (Ziffer 2), SÖS-LINKE-PluS




Werner Wölfle
Bürgermeister




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