Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 10/AKR
GRDrs 1378/2017
Stuttgart,
11/21/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Stuttgart-Zulage für Pflegepersonal

Beantwortung / Stellungnahme

I. Situation im ELW

Im ELW gibt es Personalgewinnungsprobleme insbesondere bei Pflegefachkräften und der Pflegeassistenz, aber auch bei den Bereichen Hauswirtschaft und Technik.

Die Kosten für die Zulage würden bei einer Ausdehnung auf Pflege und Betreuung rund 670.000 € jährlich betragen. Bei Gewährung auch für Hauswirtschaft und Technik würden sie sich um weitere rund 175.000 € jährlich erhöhen und auf insgesamt 845.000 € jährlich belaufen. Examinierte Pflegekräfte werden bei Einstellung im Anschluss an die Berufsausbildung aufgrund des neuen Tarifrechts für Pflegekräfte sofort der Stufe 2 zugeordnet.

Die Kosten der Zulage Tarif+ müssten aus dem geltenden Pflegesatz getragen werden, da das Pflegefinanzierungsrecht vorsieht, dass nur die tariflichen Tabellenentgelte anzuerkennen sind. Arbeitsmarktzulagen werden nicht angeführt. Da der TVöD im Bereich der Pflege ohnehin höhere Vergütungen vorsieht als andere Tarifverträge in der Pflege, wäre eine Pflegesatzerhöhung für Tarif+ nicht umsetzbar.

Die Möglichkeit, die Zulage über Stellenstreichungen zu finanzieren, ist nicht gegeben. Die Personalschlüssel werden im Rahmenvertrag festgelegt.

II. Situation im Klinikum Stuttgart

Im Klinikum gibt es Personalgewinnungsprobleme im Pflegedienst, insbesondere für spezielle Funktionen wie (pädiatrische) Intensivpflegekräfte, OP-Pflege, Anästhesie-Pflege und Pflege in der Psychiatrie, sowie Hebammen. Die Personalgewinnungsprobleme bestehen bei examinierten bzw. fachweitergebildete Kräften, nicht bei Pflegehilfskräften. Ebenso gibt es Probleme in der Personalgewinnung im Reinigungsbereich und in Spezialbereichen z.B. Radiologieassistenten.

Die Kosten für die Zulage würden sich auf ca. 2,9 Mio.€ jährlich für den gesamten Pflegedienst oder bei Gewährung nur in den Engpassbereichen auf ca. 1,16 Mio.€. belaufen.

Eine Refinanzierung durch eine Erhöhung Pflegesätze/DRG wäre nicht gegeben. Ebensowenig bestünde die Möglichkeit, über Stellenstreichungen die zusätzlichen Aufwendungen einzusparen.

III. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Die zusätzlichen Personalaufwendungen für diese Zulage müssten bei beiden Eigenbetrieben zu 100 % über zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt refinanziert werden.

Im Bereich der Pflegeeinrichtungen und der Krankenhäuser gibt es eine Vielzahl von freien Trägern, die aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls einen Zuschuss der Landeshauptstadt erwarten würden. Dieser zusätzliche Betrag übersteigt die Kosten für die städtischen Einrichtungen um ein Vielfaches.

IV. Wirkung für Personalgewinnung und -bindung

Ob die Einführung einer Zulage für eine nachhaltige Verbesserung der Personalgewinnung und -bindung von Pflegefachkräften sorgen würde, ist schwierig einzuschätzen. Die Zulage allein wird voraussichtlich weder mittel- noch langfristig zu einer Erhöhung der Zahl der dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Pflegekräfte führen.

V. Ausbildung in der Pflege

Die Ausbildungskapazitäten sind in beiden Eigenbetrieben weitgehend ausgelastet. Es bestehen auch schon jetzt Schwierigkeiten, die bestehenden Ausbildungsplätze mit ausreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

680/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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