Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1358/2023
Stuttgart,
12/01/2023
Haushalt
2024/25
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2023
Privatjets: Deutlich erhöhte Start- und Landegebühren und Umbau des Flughafens weg vom Fliegen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Höhe der Summe der unterschiedlichen Flughafenentgelte, die zurzeit u.a. das höchste zulässige Startgewicht und die Lärmklasse des Luftfahrzeugs berücksichtigen, ist insgesamt auf die Höhe der Kosten des Flughafenbetreibers für die Flughafeninfrastruktur beschränkt. Wie vom Antragsteller geforderte „klimazerstörungsbezogene“ Flughafenentgelte können vor diesem Hintergrund nicht zusätzlich als eine Art Strafgebühr erhoben werden, sondern müssten durch Umschichtung der bisherigen Entgelte für die Nutzung der Flughafeninfrastruktur umgesetzt werden. Diese dürfen dann weiterhin insgesamt die Höhe der Kosten des Flughafenbetreibers für die Flughafeninfrastruktur nicht überschreiten.
Hinzu kommt weiterhin, dass etwaige neue/andere Entgelte ebenso objektiv und diskriminierungsfrei zu regeln sein müssten. Die Grenze für die Differenzierung jedweden Entgelts ist das Diskriminierungsverbot in § 19b Abs. 1 Satz 3 und 4 Nr. 4 LuftVG. Den Flugplatznutzern darf nicht wegen des Flugzwecks oder der Art des benutzten Flugzeugs bei ansonsten objektiv gleicher Bemessungsgrundlage des jeweiligen Entgelts ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe auferlegt werden. Ein, wie vom Antragsteller gefordert, pauschal zu entrichtendes höheres Entgelt für sog. „Privatjets“ wäre damit, wie die Erhebung eines zusätzlichen Entgelts allein für eine bestimmte Art von Flugzeugen, nicht vereinbar. In praktischer Hinsicht besteht hierbei ferner das grundlegende Problem, dass der Begriff „Privatjet“ nicht klar definiert ist.
Der Flughafen Stuttgart wird im Auftrag der Allgemeinheit betrieben und hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgas-neutral zu werden. Hierzu gehört auch, dass Anreize für klimaschonendes Fliegen u.a. durch die Entgeltordnung gesetzt werden.
Die Aufgabe als Verkehrsinfrastrukturbetreiber ist es, für einen zentralen Wirtschaftsraum, wie die Metropolregion Stuttgart, und die in unmittelbarer Umgebung ansässigen global agierenden Wirtschaftsunternehmen, sowie die Reisenden, die den Flughafen für Urlaubsreisen oder den Besuch von Verwandten benutzen, entsprechende Flugverbindungen zu ermöglichen. Die nach der Corona-Pandemie sich stetig erholende Fluggastanzahl zeigt, dass der Flughafen Stuttgart weiterhin eine wichtige Rolle für die weltweite Mobilität der Menschen in der Region spielen wird.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Vorliegende Anträge/Anfragen
4372/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei