Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1131/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Einsparpotentiale bei freiwilligen Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt allen anspruchsberechtigten Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Bonuscard + Kultur und der FamilienCard zwei im Bundesgebiet einmalige freiwillige soziale Leistungen. Zum Berechtigtenkreis gehören auch Ausländer, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status.

Zum 30.09.2017 waren insgesamt 63.750 Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner Inhaber einer Bonuscard + Kultur. Hierbei sind 5.549 Bonuscard + Kultur-Inhaber dem Personenkreis „Flüchtlinge und Asylbewerber“ zuzuordnen.

Im Einzelnen können zu den beiden finanzträchtigsten Bereichen der Bonuscard, Kindertagesstättengebührenbefreiung und Sozialticket, folgende Aussagen zu möglichen Einsparpotentialen getroffen werden:

· Bei der Kindertagesstättengebührenbefreiung gibt es kein Einsparpotential, da bei der Versagung der Bonuscard an den Personenkreis „Flüchtlinge und Asylbewerber“ der Rechtsanspruch auf Übernahme dieser Gebühren nach § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) greifen würde. Dieses Verfahren würde allerdings zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und damit teurer als die bestehende Bonuscardregelung werden.

· Bei dem Stuttgarter Sozialticket besteht ebenfalls kein Einsparpotential, da bei Wegfall der sozialticketberechtigten Asylbewerber der Kostendeckel des Sozialtickets immer noch überschritten werden würde.

Im Bereich der FamilienCard wurden zum 30.09.2017 für insgesamt 35.215 Stuttgarter Kinder und Jugendliche FamilienCards ausgestellt. Die Gewährung der FamilienCard erfolgt nicht in Folge der Zuordnung zu einem bestimmten Leistungsrecht und ebenfalls unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status der Kinder.
Somit kann die Verwaltung keine Aussage darüber treffen, welcher Anteil der FamilienCard-Inhaber dem Personenkreis „Flüchtlinge und Asylbewerber“ zuzuordnen ist.


Geflüchtete, die keinen Zugang zu Bundes-Integrationskursen haben, können städtische Deutschkurse besuchen. Dies ist wichtig, da Asylbewerber in der Regel nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Um Arbeit zu finden, benötigen sie Deutschkenntnisse. Die Kurse werden mit 60 Prozent vom Land finanziert. Als städtische Kofinanzierung sind in 2018 und 2019 jeweils 135.000 EUR eingeplant.

Flüchtlingsfrauen können auch an "Mama lernt Deutsch"-Kursen teilnehmen. Diese werden zu 100 Prozent kommunal gefördert. Sie stehen allen Müttern offen, deren Kinder in Stuttgart eine Kita oder Schule besuchen, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status. Für diese Kurse gibt die Stadt pro Jahr rund 90.000 EUR aus.

Im Rahmen des Pakts für Integration (PIK) werden in der Anschlussunterbringung für ergänzende Maßnahmen kommunal finanziert (vgl. GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“):





Vorliegende Anträge/Anfragen

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794/2017, AfD




Werner Wölfle
Bürgermeister




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