Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 91/2017
Stuttgart,
03/30/2017



Anleitungspauschale für die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.04.2017



Beschlußantrag:

1. Zur Anleitung von PiA-Auszubildenden wird den freien Trägern ab dem 01.01.2017 zunächst befristet bis 31.12.2018 eine Ausbildungspauschale in Höhe von 100 € im Monat pro Auszubildende gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der PIA-Ausbildungsplätze bei den freien Trägern während des genannten Zeitraums um 30% erhöht werden. Dem Städtischen Träger wird in analoger Anwendung zusätzliches Anleitungspersonal im Umfang von bis zu 2,25 Stellen (0,5 Stelle S18 TVöD SuE, 1,75 Stellen A 11) zur Verfügung gestellt.

2. Dem überplanmäßigen Aufwand für die Anleitungspauschale bei den freien 3. Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort Personal außerhalb des Stellenplans wie folgt zu beschäftigen:
4. Die Gemeinderatsdrucksachen 49/2012, 50/2013 und 638/2016 sind dahingehend auszulegen, dass der städtische Träger bis auf Weiteres 210 PiA-Ausbildungsplätze, verteilt auf 3 Ausbildungsjahrgänge, bereitstellen kann.


Begründung:


1. Ausgangslage

Bei der Behandlung der Gemeinderatsdrucksache GRDrs 638/2016 zur Personalgewinnung im Verwaltungsausschuss am 21.12.2016 wurde auf Grundlage des Antrags (Nr. 418/2016 vom 16.12.2016) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, FDP die Verwaltung gebeten, eine fundierte Beschlussvorlage mit Finanzierungsvorschlag für eine Anleitungspauschale zu erstellen. In dieser Vorlage sollen den Interessen der freien Träger, wie auch des städtischen Trägers Rechnung getragen werden. Der fraktionsübergreifende Antrag sieht vor, dass eine Ausbildungspauschale in Höhe von 100 Euro im Monat pro Auszubildende ausbezahlt werden soll, wenn die Zahl der Ausbildungsplätze um mindestens 30 Prozent erhöht wird. Von einer Prämienzahlung für die Ausbilder/innen - analog zur Anleitung von Auszubildenden im Verwaltungsbereich - wurde Abstand genommen, da es nicht an der Bereitschaft der Mitarbeiterinnen mangelt, Auszubildende in den Einrichtungen anzuleiten.



2. Umsetzung des fraktionsübergreifenden Antrags bei den freien Trägern

Die Anzahl von Ausbildungsplätzen (PiA-Plätze) bei freien Trägern wird derzeit noch nicht erfasst. Nach einer Umfrage von einigen der großen/größeren freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Stuttgart bestehen dort rund 190 Ausbildungsplätze. Diese Träger gehen davon aus, dass sie bei einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt Stuttgart - auch für den Bestand an Ausbildungsplätzen - in den nächsten drei Jahren jährlich 30 weitere Plätze schaffen können.

Eine prozentuale Steigerung der Ausbildungsplätze um 30 % beim einzelnen Träger als Voraussetzung für die beantragte Prämie ist aufgrund der Vielzahl und der Unterschiedlichkeit der von der Stadt geförderten freien Träger von Kindertageseinrichtungen nicht geeignet. Nach Umsetzung der Ausbildungsprämie können PiA-Plätze über die jährlichen Verwendungsnachweise ausgewertet werden um genauere Zahlen zu liefern.
So ist anzunehmen, dass aufgrund der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Stuttgart auch Träger, die derzeit noch keine Ausbildungsplätze anbieten, künftig in die Ausbildung über PiA-Plätzen einsteigen werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die freien Träger die beantragte Pauschale von 100 € im Monat pro Auszubildenden für die bei ihnen bereits bestehenden rund 190 Ausbildungsplätze ab dem Jahr 2017 und ab September 2017 für die angekündigten rund 30 (oder mehr) neuen Ausbildungsplätze als Ausbildungspauschale erhalten.
Voraussetzung für den Zuschuss ist ein Ausbau der PIA-Ausbildungsplätze bei den freien Trägern während des Zeitraums vom 01.01.2017 – 31.12.2018. Die Ausbildungspauschale ist zurückzuerstatten, wenn beim betreffenden Träger im Förderzeitraum kein neuer PiA-Ausbildungsplatz geschaffen wurde.
Über die generelle anschließende Weiterführung der Pauschale wird nach Prüfung des Ausbauziels entschieden.
3. Umsetzung des fraktionsübergreifenden Antrags beim städtischen Träger

Mit der Gemeinderatsdrucksache 638/2016 wurde ein Ausbau der PiA-Plätze um weitere 30 Stellen beim städtischen Träger beschlossen. Demnach können ab 2017 insgesamt 210 Ausbildungsplätze angeboten werden. Ende 2017 wird die Ausbildungssituation neu bewertet, so dass ggf. eine weitere Beschlussvorlage ab 2018 vorgelegt wird.

Die Einrichtungen benötigen personelle Ressourcen und fachliche Unterstützung bei der Anleitung und Betreuung der Auszubildenden. Die Anleitungspauschale wird für eine zentrale Ausbildungseinheit zur Steuerung der Anleiter/innen, fachlichen Unterstützung der Kindertageseinrichtungen und Betreuung der Auszubildenden verwendet. Dadurch bleibt die Übernahmequote nach Beendigung der Ausbildung/Qualifizierung, sowie die Bereitschaft der Fachkräfte auszubilden, hoch. Ziel ist es, eine verbindliche Begleitung der Auszubildenden zu garantieren, um eine Arbeitgeberbindung, mit dem Ergebnis einer Weiterbeschäftigung, nachhaltig zu sichern. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in Stellenanteile umgerechnet und zweckentsprechend eingesetzt.
Mit Stellenplanantrag 2014/2015 wurde bereits eine 0,5 Stelle für die Ausbildungsbegleitung geschaffen. Dieser Stellenanteil wird bei der Berechnung der Kosten abgezogen.
Es ergibt sich somit folgende Berechnung der mit der Ausbildungspauschale zu finanzierenden Stellen:

ZeitraumAnzahl PiAPauschale monatsanteiligbereits finanziert (vorh. Stellen -0,5 zum Stellenplan 2014/2015)Noch zu finanzierenentspricht zusätzl. Stellen (insg.)Eingruppierung
bis 31.08.2017
180
144.000 €
32.100 €
111.900 €
0,5 1,35
S 18
A 11
ab 01.09.2017
210
84.000 €
16.100 €
67.900 €
0,5
1,75
S 18
A 11

Die bisher in S18 vorhandenen 0,5 Stellenanteile sollen auf 1,0 Stellen für eine Ausbildungsleitung aufgestockt werden. Darüber hinaus können mit der Ausbildungspauschale weitere 1,75 Stellen für die sachbearbeitende Zuarbeit der Ausbildungsleitung sowie für eine spezialisierte personalwirtschaftliche Betreuung der PiA-Auszubildenden finanziert werden. Für diese Bedarfe wurden verwaltungsintern bereits für den Stellenplan 2018/2019 Stellenplananträge im Umfang von 1,6 Stellen gestellt, die mit der Ausbildungspauschale abgedeckt werden.



4. Ausblick

Die Ergebnisse der Zielerreichung werden dem Gemeinderat, insb. die Anstellungsquoten bei den Ausbildungsträgern, die Übernahmequoten nach der Ausbildung und die qualitativen Verbesserungen, in Form eines trägerübergreifenden Ausbildungsberichts bis Ende 2018 vorgelegt. Auf dieser Grundlage kann eine Entscheidung über eine Weitergewährung der Ausbildungspauschale getroffen werden.






Finanzielle Auswirkungen

5. Kosten

Anleitungspauschale je Träger
2017
2018
5.1 Freie Träger
240.000 €
276.000 €
5.2 Städtischer Träger (Personalaufwand)
179.800 €
203.800 €
Zu Nr. 5.2 Abzug bereits bewilligter/beantragter Stellenanteile
Bei der Berechnung wurde die mit Stellenplanantrag 2014/2015 geschaffene 0,5 Stelle für die Ausbildungsanleitung mit der Bewertung S18 TVöD SuE (48.200 €) abgezogen.


6. Finanzierungsvorschlag

Zu Nr. 5.1:
Der überplanmäßige Betrag in Höhe von 240.000 € (2017) kann über nichtverbrauchte Mittel der Kita-Ausbaupauschale (vgl. GRDrs 658/2016 – Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2016) finanziert werden.
Die ab 2018 anfallenden Mehrbelastungen werden über das Gesamtbudget des Jugendamtes finanziert.

Zu Nr. 5.2:
Der überplanmäßige Personalaufwand in Höhe von 179.800 € (2017) kann über nichtverbrauchte Mittel der Kita-Ausbaupauschale (vgl. GRDrs 658/2016 – Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2016) finanziert werden. Der in 2018 überplanmäßige Personalaufwand in Höhe von 203.800 € wird finanziert aus dem Gesamtbudget des Jugendamtes.

Eine Finanzierung über das Jahr 2018 hinaus wird mit der Entscheidung zur Weiterbewilligung festgelegt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Schriftlicher Antrag (Nr. 418/2016 vom 16.12.2016) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, FDP.

Mündlicher Antrag (Niederschrift Nr. 554/TOP 20) im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 21.12.2016 der Landeshauptstadt Stuttgart.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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