Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1297/2011
Stuttgart,
11/30/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Gestaltung Seelbergstraße und Marktstraße in S-Bad Cannstatt
- in der 1. Lesung geforderte Darstellung zur Priorisierung


Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen der Beratungen zur 1. Lesung des Doppelhaushalts 2012/13 ist die Verwaltung beauftragt worden zu prüfen, inwieweit die Umgestaltung der Seelbergstraße ausschließlich mit Mitteln der Stadtentwicklungspauschale (Step) finanziert werden kann - bei gleichzeitigem Verzicht auf die vorgesehene Step-Maßnahmen in der Marktstraße. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

200.000 € sind entsprechend der Step-Projektliste 2012/13 für die Seelbergstraße eingestellt worden. 270.000 € sowie 30.000 € Restmittel aus den Vorjahren werden von dem Projekt Marktstraße auf die Seelbergstraße umgeschichtet, sodass sich eine Gesamtsumme von 500.000 € ergibt. Die verbleibende Differenz von 230.000 € kann durch den Verzicht auf das angedachte Beleuchtungskonzept sowie durch Einsparungen bei den Belagsanpassungen der Fahrbahn ausgeglichen werden.

Mit der Mittelkonzentration auf nur ein Projekt entfällt eine Maßnahme der Step-Projektliste, die vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt priorisiert wurde. Die Fachverwaltung wertet jedoch die Umschichtung der Mittel positiv, weil in der Seelbergstraße ein höherer Handlungsbedarf besteht. Die Planungen zur Umgestaltung der Seelbergstraße erfüllen die räumlichen und inhaltlichen Förderkriterien der Step (Wohnumfeldverbesserung, Verbreiterung der Gehwegflächen, Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger). Ein reiner Austausch des Gussasphalts in der Markstraße erfüllt die Step-Kriterien nicht. Eine stadtgestalterisch ansprechende Umgestaltung der Marktstraße erfordert eine Investi-tionssumme, die den finanziellen Förderrahmen der Step weit übersteigt. Über Step könnte also lediglich ein Teilbereich als ‚Anschubfinanzierung’ realisiert werden.

Da für den Bezirk Bad Cannstatt im Doppelhaushalt 2012/13 erstmals forciert Projekte aufgenommen werden und aus diesem Grund noch keine Reserveliste existiert, halten wir es für angebracht, die finanzielle Obergrenze für Step-Projekte ausnahmsweise zu überschreiten.





Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 383 Rd.Nr. II. Ziff. 2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Nr. 460 CDU-Gemeinderatsfraktion
Nr. 514 Rd.Nr. I Ziff. 4 SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 631 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nr. 806 DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat





Matthias Hahn
Bürgermeister




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