Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0350-00
GRDrs 234/2022
Stuttgart,
05/17/2022



Bezirksbudget: Ermächtigungsübertragung nach 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.05.2022



Beschlußantrag:

Die in den Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets festgelegte Begrenzung auf 20% des anteiligen Haushaltsansatzes wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 nicht angewandt.

Die Ansätze für Aufwendungen der Bezirksbudgets im Haushaltsplan 2021, THH 150 - Bezirksämter, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, werden für übertragbar erklärt. Insgesamt werden 871.500 € als Ermächtigungsübertrag von 2021 nach 2022 übertragen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die planmäßige Höhe des Bezirksbudgets 2021 betrug wie in den Vorjahren 1.310.000 EUR. Hinzu kamen die Ermächtigungsübertragungen aus 2020 in Höhe von 899.800 EUR, sodass im Jahr 2021 insgesamt 2.209.800 EUR zur Verfügung standen.

Gemäß den Vorgaben der Richtlinie zur Verwendung des Bezirksbudgets wäre insgesamt nur eine Übertragbarkeit von höchstens 20% der planmäßigen Mittel von 1.310.000 EUR, dies entspricht 262.000 EUR, zulässig.

Aus den zum Haushaltsjahr 2021 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen nach den Meldungen der Bezirke Ermächtigungsübertragungen von 871.500 EUR ins Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.

Diese setzen sich zusammen aus:

(1) Rund 674.000 EUR wurden in 2021 von den Bezirksbeiräten für Projekte zugesagt, die aber noch nicht abgerechnet sind.

(2) Weitere rund 197.500 EUR für Projekte, zu denen noch keine formale Beschlussfassung erfolgt ist.

Dies bedeutet konkret:

1. Alle "gebundenen" Mittel, zu deren Verwendung es einen Beschluss des Bezirksbeirats gibt, werden vollständig übertragen


2. Darüber hinaus werden die "ungebundenen" Mittel, zu deren Verwendung es keinen Beschluss des Bezirksbeirats gibt, bis zu einer Höhe von 20 % des jährlichen Planansatzes übertragen. Die „ungebundenen“ Restmittel, die 20% des jährlichen Planansatzes übersteigen, werden nicht zur Übertragung in das Folgejahr angemeldet.



Die Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets wurden im April 2018 in ihrer jetzigen Fassung festgelegt (vgl. GRDrs. 217/2018).

Bereits für die Ermächtigungsübertragungen von 2019 nach 2020 (GRDrs 540/2020) und die Ermächtigungsübertragungen von 2020 nach 2021 (GRDrs 319/2021) wurde beschlossen, die festgelegte Begrenzung auf 20% des anteiligen Haushaltsansatzes nicht anzuwenden.

Die erneut hohen Ermächtigungsübertragungen von 2021 nach 2022 lassen sich unter anderem wie folgt begründen:


Die Verwaltung plant die Ergebnisse des Evaluationsberichts (GRDrs 480/2021) im Laufe des Jahres 2022 umzusetzen und die Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets entsprechend neu zu fassen. Im Zuge dessen soll auch eine neue Regelung zur Übertragbarkeit der Budgetmittel gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen

-





Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang