Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1072/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Gebühren der Stadtbibliothek Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung hat als Maßnahme zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts vorgeschlagen, die Nutzungs- und Versäumnisgebühr der Stadtbibliothek zu erhöhen und eine neue Transport- und Bereitstellungsgebühr einzuführen (s. GRDrs 842/2017).

Die Gebührenordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. Oktober 2015 (GRDrs 320/2015) zuletzt neu geregelt. Als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts sind im Einzelnen folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Insgesamt werden damit in der Summe Mehreinnahmen von 160.000 Euro/Jahr erwartet.

Bisher betragen die Einnahmen aus Versäumnisgebühren insgesamt rd. 500.000 Euro/Jahr. Nach Ablauf der Leihfrist ist für jedes Medium pro Woche eine Gebühr von 0,50 Euro, ab der vierten Woche je Medium und Woche eine Gebühr von 1 Euro zu entrichten, höchstens 15 Euro je entliehenem Medium.

Bei Erhöhung der Versäumnisgebühr für die ersten drei Wochen von 0,50 Euro pro Woche und Medium auf 0,80 Euro statt auf 0,60 Euro rechnet die Bibliothek aufgrund von Erfahrungswerten mit einem Rückgang der Mehreinnahmen aus verspätet zurückgegebenen Medien um rd. 27% und erwartet eine Mehreinnahme von rd. 66.000 Euro/Jahr (73% von 90.000 Euro).






Bei Verzicht auf die Erhöhung der Nutzungsgebühr bei Beibehaltung der Einführung einer Transportgebühr und Erhöhung der Versäumnisgebühr auf 0,80 Euro sind insgesamt Mehreinnahmen von 136.000 Euro zu erwarten:


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 300/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 491/2017 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 569/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 594/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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