Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0045-01
GRDrs 1373/2013
Stuttgart,
01/17/2014



Zuschuss an den Ring politischer Jugend für das Jahr 2012



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.02.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2012 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsamen Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von
6.095,21 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist: Junge Union 1.470,10 €, Jungsozialisten 2.134,02 €, Junge Liberale 232,76 € und Grüne Jugend 2.258,33 €. 2. Der Zuschuss wird gedeckt aus Mitteln des Teilergebnishaushalts 100, Haupt- u. Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, 2013

3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.


Begründung:


Der RpJ bzw. dessen Mitglieder haben Zuschüsse für das Jahr 2012 beantragt. Die Abrechungsunterlagen sind rechtzeitig zum 30 September 2013 eingereicht, einige wenige noch fehlende Belege bis November 2013 nachgereicht worden.



Zuschuss für das Kalenderjahr 2012

Seit dem Jahr 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:


Für das Kalenderjahr 2012 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:
Junge Union
1.470,10 €
Jungsozialisten
2.134,02 €
Junge Liberale
232.76 €
Grüne Jugend
2.258,33 €
Gesamt
6.095,21 €
Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkannte Aufwen-dungenmaßgebliche GR-SitzeRech-
nerischer Anteil pro GR-Sitz, ausgehend von 47 GR-Sitzen und vom max. möglichenZuschuss von
13.000 €
=

je Sitz
276,60 €
(gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenVerteilung noch nicht ausge-schöpfter Mittel
(Differenz 13.000 zu 6.095,21
= 6.904,79
(146,91 € pro GR-Sitz)
weiterer Zuschuss nach Sitz-zahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union
1.470,10 €
15
1.470,10 (höchst mögl. Betrag wäre 4.148,94)--
1.470,10 €
Jung-sozialisten
2.134,02 €
10
2.134,02
(höchst mögl. Betrag wäre 2.765,96)
--
2.134,02 €
Junge Liberale *)
232,76 €
6
232,76
(höchst mögl. Betrag wäre 1.659,57)
--
232,76 €
Grüne Jugend
2.258,33 €
16
2.258,33
(höchst mögl. Betrag wäre 4.425,53)
--
2.258,33 €
Gesamt
6.095,21 €
47
6.095,21--
6.095,21 €




Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2012 auf 6.095,21 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2013 zur Verfügung


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

-/-

Erledigte Anträge/Anfragen

-/-



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

-/-




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