Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 712/2023
Stuttgart,
07/04/2023



Aufstellung Jahresabschluss 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2023
20.07.2023



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2022 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 336,4 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
4.260.023.882,59
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.936.676.087,01
EUR
Ordentliches Ergebnis
323.347.795,58
EUR
Außerordentliche Erträge
43.576.397,58
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-30.551.421,10
EUR
Sonderergebnis
13.024.976,48
EUR
Jahresüberschuss
336.372.772,06
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2022
220.713.961,98
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven

2. Bilanz zum 31.12.2022 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
14.297.648,23
EUR
Sachvermögen
5.107.489.750,15
EUR
Finanzvermögen
5.901.259.935,46
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
790.979.593,15
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.814.026.926,99
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.918.757.617,74
EUR
Sonderposten
889.591.740,57
EUR
Rückstellungen
720.283.858,13
EUR
Verbindlichkeiten
239.400.958,39
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
109.664.509,25
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.814.026.926,99
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2022 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 159.784.718,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.234.477.583,93
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.530.724.575,63
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
703.753.008,30
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
61.502.368,25
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-560.468.376,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-498.966.008,74
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
204.786.999,56
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
55.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.280,74
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-45.002.280,74
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
159.784.718,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2022
1.202.729.537,27
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-204.080.120,97
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-44.295.402,15
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR



4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2022)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2022 in die Ämterbudgets 2023 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
220.713.961,98 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2022 in die
Ämterbudgets 2023 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
982.015.575,29 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.





5. Im Haushaltsplan 2022 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
20.277.055,54 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
230.497,59 EUR
Summe
20.507.553,13 EUR


Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 12f).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 40.767.122,39 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 6.519.986,52 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES), Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) und Leben und Wohnen (ELW) sowie Gewährung von Kassenkrediten an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2022 ein städtisches Darlehen in Höhe von 25.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2022 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 21.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) wird zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögensplanes 2022 ein Darlehen in Höhe von 400.000 EUR als Geldanlage der rechtlich unselbstständigen „Vereinigten Mildtätigen Stiftungen“ gewährt.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt
(GRDrs 169/2020).




8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2022 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2022

Bei der Nachtragshaushaltsplanung 2022 ging man von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
-132,3 Mio. EUR aus.
Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
336,4 Mio. EUR (VJ 259,6 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 323,3 Mio. EUR (VJ 256,4 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 13,0 Mio. EUR (VJ 3,2 Mio. EUR) aus.

Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 486,9 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden insbesondere bei den nachfolgenden Positionen erzielt:

Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von +304,9 Mio. EUR,
darunter Gewerbesteuer +314,8 Mio. EUR, Gemeindeanteil Einkommenssteuer -19,8 Mio. EUR (die im Nachtragshaushaltsplan berücksichtige Verbesserung, basierend auf der Aufkommensprognose der Mai Steuerschätzung 2022, in Höhe von +15,0 Mio. EUR konnte nicht erreicht werden) und Vergnügungssteuer +3,4 Mio. EUR.

Laufenden Zuwendungen in Höhe von +134,1 Mio. EUR,
darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +64,0 Mio. EUR, laufende Zuweisungen und Zuschüsse +51,8 Mio. EUR – u.a. Weiterleitung ÖPNV-Rettungsschirm vom Land an SSB AG +27,6 Mio. EUR, Zuweisungen Bund/Land +21,9 Mio. EUR (u.a. Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme +2,9 Mio. EUR, Hilfen Ukraineflüchtlinge +16,7 Mio. EUR) – und Zuweisung Grunderwerbsteuer +9,4 Mio. EUR.

Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 24,8 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden
insbesondere bei den nachfolgenden Positionen erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von +15,3 Mio. EUR,
in Folge verzögerter Stellenbesetzungen.

Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen in Höhe von +46,7 Mio. EUR,
zentrale Veranschlagungen von Pauschalen (Kita-Ausbaupauschale +25,7 Mio. EUR), Personalgewinnung/-erhaltung +2,4 Mio. EUR), verzögerte Beschaffungen aufgrund von Lieferengpässen (u.a. Beschaffung Hardware Schulverwaltungsamt +3,7 Mio. EUR) und z.B. verzögerte Unterhaltungsmaßnahmen (Garten-, Friedhofs- und Forstamt +2,1 Mio. EUR).

Transferaufwendungen in Höhe von -155,1 Mio. EUR,
darunter bei den Sozialen Leistungen (Sozialamt +27,4 Mio. EUR –u.a. +9,5 Mio. EUR bei der Eingliederungshilfe, +3,9 Mio. EUR Hilfen zur Gesundheit, +14,7 Mio. EUR Hilfe zur Pflege–) und beim Jobcenter -2,6 Mio. EUR (u.a. höherer Regelbedarf bei den Passivleistungen, höhere Zuteilung bei den Eingliederungsleistungen), aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer eine höhere Gewerbesteuerumlage -20,3 Mio. EUR, Mehraufwendungen bei der FAG-Umlage -157,5 Mio. EUR, Weiterleitung ÖPNV-Rettungsschirm vom Land an SSB AG -27,6 Mio. EUR.

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von +37,6 Mio. EUR,
Geschäftsaufwendungen +6,1 Mio. EUR (z.B. Verzögerungen WLAN-Ausbau Unterkünfte,
Aktendigitalisierung), Erstattungen -18,4 Mio. EUR (z.B. Erstattung höherer Personalkosten im Ganztagesbetrieb der Schulen, Zuführung Rückstellung Unterhaltsvorschusskasse, Aufwand Betriebsprüfungen), Rechte- und Dienste +5,6 Mio. EUR (z.B. Lizenzen, Konzessionen, Schülerbeförderung), Steuern, Versicherungen +2,2 Mio. EUR, weitere sonstige ordentliche Aufwendungen +7,0 Mio. EUR –u.a. ausstehende Zinsberechnungen Erstattungszinsen Gewerbesteuer +9,5 Mio. EUR, höhere Personalwerbungsaufwendungen -2,4 Mio. EUR –, Deckungsreserve +30,0 Mio. EUR (zentraler Ansatz unter dieser Kontengruppe).

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von +30,4 Mio. EUR,
geringere Abschreibungen Sachanlagevermögen (insbes. Gebäude, Infrastruktur, Betriebs- und Geschäftsausstattung) +16,2 Mio. EUR, Wertberichtigungen auf Forderungen +8,3 Mio. EUR und Auflösung Sonderposten +5,9 Mio. EUR.

Weitere Planabweichungen sind in Anlage 1 (Gesamtergebnisrechnung) ersichtlich.
Eine ausführliche Erläuterung erfolgt mit separatem Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2022.

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 323,3 Mio. EUR (VJ 256,4 Mio. EUR).

Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 13,0 Mio. EUR.
Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 43,6 Mio. EUR (darunter
15,5 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 30,6 Mio. EUR (darunter 3,6 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,6 Mio. EUR, Projektgesellschaft Neue Messe 3,0 Mio. EUR).

Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 40,5 % (VJ 35,7 %).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 23,5 %
(VJ 17,2 %).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 29,7 % (VJ 23,4 %).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 18,2 % (VJ 19,9 %).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 4.260,0 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.936,7 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen)
beträgt 108,2 % (VJ 107,1 %).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 20,6 % (VJ 21,4 %).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 12,6 % (VJ 12,9 %).

Der Jahresabschluss 2022 kann unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen (COVID-19 Pandemie) und Dank der nicht in diesem Maße vorhersehbaren Verbesserungen auf der Ertragsseite (insbesondere bei der Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen vom Land, laufenden Zuweisungen und Zuschüssen sowie dem Anteil an der Grunderwerbsteuer) sowie einem weiterhin verzögerten Mittelabfluss auf der Aufwandsseite, als gut bewertet werden.


Verwendung Jahresüberschuss 2022 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 336.372.772,06 EUR ist der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen:

Ergebnisverwendung:
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentlichen Erg.
-323.347.795,58
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. außerordentlichen Erg.
-13.024.976,48
EUR
Summe Zuführungen Ergebnisrücklagen
-336.372.772,06
EUR

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 20 dargestellt, werden somit zum JA 2022 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von 569,1 Mio. EUR (VJ 599,4 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Veränderung ergibt sich aus Zugängen in Höhe von 46,2 Mio. EUR (u.a. 41,1 Mio. EUR Klinikum Stuttgart, 4,0 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung) sowie Abgängen in Höhe von 76,4 Mio. EUR (u.a.
29,1 Mio. EUR Klimaschutzfonds,13,5 Mio. EUR Klinikum Stuttgart, 12,0 Mio. EUR Investitionszuschuss SSB, 10,4 Mio. EUR Wohnraumoffensive, 4,3 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung, 4,1 Mio. EUR Radinfrastruktur, 1,8 Mio. EUR Kulturelle Infrastruktur).
Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 558,9 Mio. EUR gebunden.
Die zum 31.12.2022 ausgewiesene freie Liquidität in Höhe von 58,6 Mio. EUR (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“) ist zur Finanzierung anstehender Finanzbedarfe im Rahmen des DHH 2024/2025 vorgesehen.


2. Bilanz 2022

Die Schlussbilanz 2022 weist eine Bilanzsumme von 11,81 Mrd. EUR
(VJ 11,22 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2022 um 74,6 Mio. EUR auf 5,11 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 43,2%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 5,90 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 466,0 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 50,0% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 9,86 Mrd. EUR (VJ 9,52 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 11,81 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
83,4% (VJ 84,8%). Erweitert um die Summe der Sonderposten (rd. 0,89 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 91,0% (VJ 92,9%).

Die Rücklagen betragen 3,92 Mrd. EUR (VJ 3,58 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 569,1 Mio. EUR (VJ 599,4 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von
113,9 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert. Das Stiftungskapital beträgt 84,0 Mio. EUR (VJ 84,4 Mio. EUR).

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge insgesamt um
210,8 Mio. EUR auf 720,3 Mio. EUR (VJ 509,5 Mio. EUR) erhöht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich im Stadthaushalt weiterhin auf null Euro. Lediglich im Stiftungsbereich bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 108 TEUR.
Die LHS ist seit dem Jahr 2018 im Stadthaushalt schuldenfrei.

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 246,6 Mio. EUR (VJ 264,2 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 390 EUR (VJ 423 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.



3. Ermächtigungsübertragungen 2022 (Übertragung von Budgetresten)

Im Ergebnishaushalt werden konsumtive Budgetreste aus dem Jahr 2022 in die Ämterbudgets 2023 in Höhe von 220.713.961,98 EUR übertragen.

Im Finanzhaushalt werden investive Budgetreste aus dem Jahr 2022 in die
Ämterbudgets 2023 in Höhe von 982.015.575,29 EUR übertragen.

Details zu den Ermächtigungsübertragungen sind in Anlage 4 ersichtlich.

Im Ergebnishaushalt verteilen sich die konsumtiven Budgetreste wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2022
800
Gemeinderat
7.300,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
12.079.891,65 EUR
100
Haupt- und Personalamt
2.572.400 EUR
120
Statistisches Amt
103.000,00 EUR
140
Rechnungsprüfungsamt
25.800,00 EUR
150
Bezirksämter
922.800,00 EUR
170
Amt für Digitalisierung, Organisation und IT
15.283.100,00 EUR
200
Stadtkämmerei
40.599.854,86 EUR
230
Liegenschaftsamt
6.629.802,97 EUR
290
Jobcenter
217.700,00 EUR
300
Rechtsamt
3.800,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
483.000,00 EUR
340
Standesamt
114.800,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
5.544.617,00 EUR
370
Branddirektion
2.789.400,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
31.291.400,17 EUR
410
Kulturamt
5.678.800,00 EUR
500
Sozialamt
2.677.500,00 EUR
510
Jugendamt
20.263.595,33 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
5.307.700,00 EUR
530
Gesundheitsamt
377.900,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
55.387.900,00 EUR
620
Stadtmessungsamt
226.000,00 EUR
630
Baurechtsamt
1.608.900,00 EUR
660
Tiefbauamt
1.785.000,00 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
8.582.000,00 EUR
740
Hallenbad Untertürkheim
150.000,00 EUR
Summe Ergebnishaushalt
220.713.961,98 EUR


Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 202,1 Mio. EUR.





Im Finanzhaushalt verteilen sich die investiven Budgetreste wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2022
800
Gemeinderat
3.400,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
19.697.900,00 EUR
100
Haupt- und Personalamt
1.310.924,00 EUR
120
Statistisches Amt
2.300,00 EUR
150
Bezirksämter
74.500,00 EUR
170
Amt für Digitalisierung, Organisation und IT
24.386.581,51 EUR
200
Stadtkämmerei
57.143.100,00 EUR
230
Liegenschaftsamt
223.016.057,63 EUR
290
Jobcenter
149.600,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
2.107.600,00 EUR
340
Standesamt
4.700,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
31.290.507,98 EUR
370
Branddirektion
3.049.900,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
259.590.175,77 EUR
410
Kulturamt
11.728.000,00 EUR
500
Sozialamt
1.469.100,00 EUR
510
Jugendamt
89.983.119,70 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
27.021.770,04 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
89.516.716,00 EUR
650
Hochbauamt
11.000,00 EUR
660
Tiefbauamt
116.578.595,00 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
17.606.027,66 EUR
900
Allgemeine Finanzwirtschaft
6.274.000,00 EUR
Summe Finanzhaushalt
982.015.575,29 EUR

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 963,4 Mio. EUR.




4. Im Haushaltsplan 2022 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
20.277.055,54 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
230.497,59 EUR
Summe
20.507.553,13 EUR

Zu 5.1
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 43410 Gewerbesteuerumlage ergibt sich infolge von höheren Gewerbesteuererträgen eine gegenüber der Planung um
20.277.055,54 EUR höhere Gewerbesteuerumlage.

Die Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 30130 Gewerbesteuer gedeckt.

Zu 5.2
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, 43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl ergibt sich eine gegenüber der Planung um 230.497,59 EUR höhere Umlage an den Verband Region Stuttgart.

Die Mehraufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft mit einem Betrag von
230.497,59 EUR aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen gedeckt.




5. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2022/2023 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2022 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 40.767.122,39 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden.
Im Jahr 2022 waren dies insgesamt 6.519.986,52 EUR.


6. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES) und Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sowie Kassenkreditgewährung an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen im Jahr 2022 ein städtisches Darlehen in Höhe von 25.000.000,00 EUR gewährt.
Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß
§ 4 Nr. 8 Betriebssatzung SES der Zustimmung des Gemeinderats.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2022 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 21.000.000 EUR gewährt.
Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß
§ 4 Nr. 8 Betriebssatzung AWS der Zustimmung des Gemeinderats.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt
(GRDrs 169/2020).

Die städtischen Darlehens- und Kassenkreditgewährungen erfolgten zu marktüblichen Konditionen und sind im Teilfinanzhaushalt 200 Stadtkämmerei, Projekte 7.203050 und 7.203051 Abwicklung Eigenbetriebe u. Beteiligungen, Auszahlungsgruppe 788 Darlehensgewährung veranschlagt.


7. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird in bewährter Weise bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. Der Bericht zum Jahresabschluss der Stadtkämmerei stellt die wesentlichen Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben dar. Die Gliederungstiefe ist zur besseren Übersichtlichkeit auf die Teilhaushalte beschränkt. Die Zeilenstruktur im Haushaltsplan ist zur besseren Transparenz weiter untergliedert als in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben.
Der Planvergleich findet seit der Umstellung auf die Doppik beim Jahresabschluss auf der Gliederungsebene der Teilhaushalte statt.
Im Haushaltsplan der Landeshauptstadt Stuttgart werden unterhalb der Teilhaushalte Amtsbereiche und ggfs. Schlüsselpositionen dargestellt. Hierbei werden auf allen Gliederungsebenen die Vorjahresergebnisse den aktuellen Planansätzen gegenübergestellt. Somit stehen dem Gemeinderat im Rahmen der Planberatungen weitergehende Informationen zu Ergebnissen und Planansätzen bei den Teilhaushalten zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt diese unterschiedlichen Gliederungstiefen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss beizubehalten und den Schwerpunkt beim Jahresabschluss weiterhin auf Bilanz, Gesamtergebnis und Liquidität zu legen. Eine identische Gliederungstiefe zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss würde den Jahresabschluss aus Sicht der Verwaltung überfrachten.




8. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Im Haushaltsjahr 2022 musste keine Kreditermächtigung veranschlagt werden.


Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2022 beträgt 58,6 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 19), aus Rückstellungen
(vgl. Anlage 2, Seite 27) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Die ausgewiesene freie Liquidität ist zur Finanzierung anstehender Finanzbedarfe im Rahmen des DHH 2024/2025 vorgesehen.



Schuldenstand

In 2022 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Dadurch war der Stadthaushalt auch zum 31.12.2022 schuldenfrei. Der Schuldenstand der Stadt inkl. Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Stiftungen) beträgt zum 31.12.2022: Eigenbetriebe 246.596.006,19 EUR (VJ 264.217.987,91EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31.12.2022 – 390 EUR
(Vorjahr 423 EUR) je Einwohner.




9. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt
Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei dem Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister






Anlagen

1 Gesamtergebnisrechnung 2022
2 Bilanz 2022 mit Erläuterungen
3 Gesamtfinanzrechnung 2022
4 Verzeichnis der Ermächtigungsübertragungen 2022
5 Schuldenübersicht 2022
6 Liquiditätsübersicht 2022
7 Bericht Vermögensverwaltung 2022







Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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