Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1090/2018
Stuttgart,
02/11/2019



Literatur- und Medienhaus Stuttgart e. V.
Grundrenovierung der Innenräume – Zusätzlicher Zuschuss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.02.2019
13.03.2019



Beschlußantrag:

1. Der Grundrenovierung des Literatur- und Medienhauses mit einem dazu in 2019 erforderlichen zusätzlichen Zuschuss von 200.000 EUR wird zugestimmt. 2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2019 gedeckt.

Begründung:


Gründe für die im Jahr 2017 begonnene Renovierung des Literaturhauses waren die nicht ausreichend leistungsfähige Belüftungsanlage des großen Saals sowie starke Abnutzungserscheinungen des Raumes. Der Boden wies darüber hinaus eine Belastung durch teerhaltige Baustoffe auf. Die Veranstaltungstechnik musste dringend überholt werden.

Für das Haushaltsjahr 2016 waren deshalb im Doppelhaushalt 2016/2017 Mittel im Finanzhaushalt in Höhe von 300.000 EUR als Zuschuss für die Grundrenovierung der Innenräume des Literaturhauses veranschlagt (GRDrs 1411/2015).


Die Baumaßnahmen begannen verzögert am 2. Juli 2017. Mit Beginn der Renovierung traten Tragwerks- und Brandschutzprobleme zutage, die im Vorfeld nicht abzusehen waren. Die damit einhergehende Kostensteigerung in Höhe von 200.000 EUR konnte das Literaturhaus aus eigenen Mitteln nicht bestreiten. Das Literatur- und Medienhaus Stuttgart e. V. beantragte daher im August 2017 für die Grundrenovierung der Innenräume eine Erhöhung des Zuschusses von 300.000 EUR um 200.000 EUR auf 500.000 EUR. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 200.000 EUR wurden aus der Deckungsreserve finanziert (GRDrs 785/2017).

Im Renovierungszeitraum Mai bis Mitte September 2018 entstanden weitere, nicht vorhersehbare Kostensteigerungen. So erwies sich der Einbau der neuen Lüftungsanlage als sehr problematisch, mit der Folge, dass die Lüftungsanlage nun nicht mehr unter der Decke, sondern über die Heizungsverkleidung geführt wird. Unvorhersehbar war auch der erst im Bauprozess ermittelte Grad der Kontaminierung des Bodens. Dies machte wiederum eine aufwändige und kostenintensive Entsorgung zwingend. Nicht abzusehen war des Weiteren, dass die Kontaminierung so tief in den Estrich eingedrungen war, dass dieser komplett abgeschliffen und nachbehandelt werden musste. Wissend um die bereits ausverkaufte Saisoneröffnung im neuen Saal des Literaturhauses und um den vollen Belegungsplan mit Mietkunden bis zum Jahresende 2019 war zudem Abend- und Wochenendarbeit von Handwerkern nicht zu vermeiden, was eine erhebliche Teuerung der ursprünglich kalkulierten Personalkosten zur Folge hatte. Die 500.000 EUR Zuschuss für die Renovierungen reichen daher nicht mehr aus.

Gemäß finaler Kostenabrechnung der beauftragten Architekten belaufen sich die Baukosten auf insgesamt ca. 1,02 Mio. EUR netto. (Das Literaturhaus ist grundsätzlich vorsteuerabzugsfähig, daher sind Nettobeträge angegeben.) Dies sind ca. 300.000 EUR netto Mehrkosten als 2017 kalkuliert. Wie sich diese Baukosten im Detail zusammensetzen, geht aus der Anlage hervor.

100.000 EUR der 2018 entstandenen Mehrkosten in Höhe von 300.000 EUR akquiriert der Trägerverein in Eigenleistung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 200.000 EUR kann das Literaturhaus aus eigenen Mitteln nicht bestreiten. Das Literatur- und Medienhaus Stuttgart e. V. beantragt daher einen letztmaligen Zuschuss in Höhe von 200.000 EUR.

Bei diesem Zuschuss in Höhe von 200.000 EUR handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung an das Literatur- und Medienhaus. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur nochmaligen Aufstockung des Zuschusses seitens der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die bewilligten Zuwendungen aus den Haushalten 2016 und 2017 wurden bis auf die Schlusszahlung von ca. 10 %, die nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises geleistet wird, entsprechend des Baufortschritts auf Nachweis ausgezahlt.


Finanzielle Auswirkungen

Der zusätzliche Zuschuss in Höhe von 200.000 EUR für das Literatur- und Medienhaus im Haushaltsjahr 2019 wird bereitgestellt aus:

a) Rückforderungen und nicht abgeflossenen Mitteln von 80.000 EUR im Jahr 2018 aus dem Teilhaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 41028011 Kulturförderung sowie
b) überplanmäßig aus Mitteln der allgemeinen Deckungsreserve von 120.000 EUR im Jahr 2019.

Über die Übertragung von Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2018 ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zu entscheiden.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersicht Kosten und Maßnahmen

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