Das Leichenhaus im Friedhof Birkach steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Das im Jahr 2000 direkt davor errichtete offene Unterstehdach konnte nur in enger Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden realisiert werden. Eine weitere Veränderung, insbesondere das seitliche Schließen, lehnt die Denkmalschutzbehörde ab (dortige Stellungnahme vom 04.11.2013).
Maßgebend für die entstandene Lösung waren - die Auseinandersetzung mit dem bestehenden Denkmal (§ 2 Denkmalschutzgesetz) - Beibehaltung der bestehenden Funktionsabläufe in dem sehr engen räumlichen Kontext - Einhaltung des vorgegebenen Kostenbudgets von 25.000 EUR.
Für das Schließen der Seiten käme nur Glas als Material in Frage um eine gewisse Helligkeit zu erhalten. Die Kosten hierfür wären deutlich höher als das ganze Dach im Jahr 2000 gekostet hatte. Der Architekt hat auf eine entsprechende Anfrage hin auch urheberrechtliche, formale Vorbehalte gegen den Umbau des Vordaches zu einer geschlossenen Halle geäußert.
3. Feierhalle Friedhof Kaltental
Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Neubau vom Bedarf her nicht erforderlich und zudem aufgrund der Topographie vor Ort äußerst schwierig zu realisieren und deshalb entsprechend teuer.
Vorliegende Anträge/Anfragen - 509, 511 (CDU) 602 2 (SPD) 715,756 (FDP) Dirk ThürnauBürgermeister <Anlagen>