Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
418/2019
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 22.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: TANZPAKT Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 13.05.2019, GRDrs 418/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt den TANZPAKT Stuttgart für den Zeitraum von Mitte 2019 bis Ende Oktober 2021 durch.

2. Der zahlungswirksame Gesamtaufwand des Projekts beträgt 1,32 Mio. €. Davon entfällt auf die Landeshauptstadt Stuttgart ein bisher nicht veranschlagter Finanzmittelbedarf in Höhe von 630.000 €. Hiervon 400.000 € im Jahr 2020 und 230.000 € im Jahr 2021, die als Vorbelastung in den Entwurf des DHH 2020/2021 aufzunehmen sind.

3. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 - Transferaufwendungen, wie folgt gedeckt:
a) Annahme der Förderung aus Bundesmitteln im Rahmen des Förderprogramms TANZPAKT Stadt-Land-Bund in Höhe von 362.000 €
b) Bereitstellung städtischer Zuschussmittel von insgesamt 765.000 €
c) Eigenmittel von Musik der Jahrhunderte e. V. in Höhe von 40.000 €
d) angefragte Drittmittel von 119.300 €
e) Eintrittsgelder aus Veranstaltungen von 33.700 €

4. Unbare Leistungen (Infrastruktur/Personal) werden von der Landeshauptstadt Stuttgart und den Bündnispartnern des Projektes TANZPAKT Stuttgart im Gegenwert von 635.400 € erbracht.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von EBM Dr. Mayer wird vorgetragen, beim Vorgelegten handle es sich kulturpolitisch um einen bedeutsamen Schritt. Zum ersten Mal reüssiere die Stadt Stuttgart bei einem renommierten bundesweiten Förderprogramm im Bereich des Tanzes. Im Jahr 2005 habe es bei dem Projekt TANZPLAN Deutschland einen ersten Anlauf gegeben. Da- mals sei es um ähnliche Bundesmittel, verwaltet von der Kulturstiftung, in Höhe von 12,5 Mio. € gegangen. Diese Bewerbung sei allerdings nicht positiv beschieden worden. Den Zuschlag erhielten die Städte Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München und Potsdam. Bei diesen Städten habe sich gezeigt, dass durch diese Mittel Entwicklungen, die noch heute Effekte nach sich ziehen, angestoßen werden.

Die Kulturverwaltung habe sich aus verschiedenen Gründen entschlossen, sich bei dem jetzt neu aufgelegten Programm TANZPAKT zu bewerben. So werde angestrebt, das Bild der Tanzstadt Stuttgart weiter zu konturieren bzw. die Tanzstadt Stuttgart kulturpolitisch weiter in den Vordergrund zu rücken, und zwar nicht nur in den Bereichen, in denen Stuttgart ohnehin bekannt sei (Companie am Staatstheater, John-Cranko-Ballett), sondern auch im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Hier habe es ja in den vergangenen Jahren auch durch Gauthier Dance sehr erfreuliche Entwicklungen gegeben. Gesehen werde, dass diese dritte große Säule der Tanzstadt Stuttgart, nämlich die freie Tanzszene, in der öffentlichen Wahrnehmung noch etwas unterrepräsentiert sei. Hier solle TANZPAKT ansetzen.

Diese gezielte Förderung der freien Tanzszene werde von der Kulturverwaltung als bedeutsam angesehen, da Stuttgart, dank eines Beschlusses des Gemeinderats, einen Erweiterungsbau am Theaterhaus für 40 Mio. € zu realisieren, eine feste Spielstätte für die freie Tanzszene erhalte. Die für die Nutzung dieser Spielstätte erforderliche Aufbauarbeit, also die organisatorische Ertüchtigung durch den Aufbau eines konzeptionellen und programmatischen Unterbaus, wolle man mit Hilfe des Projekts TANZPAKT schaffen. Der Bund beteilige sich immerhin mit 360.000 € an diesem Projekt. Erwartet werde, dass auch seitens des Landes noch eine Unterstützung erfolge, wenngleich in etwas geringerer Höhe.

Es gehe hier also um Vernetzung, es gehe um ein Konzept, das im Wesentlichen zwei Elemente aufweise. Zum einen ein interdisziplinäres Sommerfestival, und zum anderen eine konzeptionelle Stärkung der an dem Projekt TANZPAKT beteiligten Akteure. In der Vorlage werde dargelegt, um wen es sich dabei handle.

Die Teilnahme an diesem Programm werde als großer Erfolg des Kulturamts Stuttgart empfunden. Dafür wolle er sich ganz herzlich bei allen bedanken, die im Kulturamt an dieser erfolgreichen Bewerbung mitgewirkt haben. Zudem bedanke er sich beim Gemeinderat für dessen Unterstützung. Er freue sich auf die Umsetzung.


Danach stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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