Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1115/2019
GZ:
0614-01
Sitzungstermin: 05.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:Herr Schwarz (StatA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Zensus 2021

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 22.01.2020, GRDrs 1115/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 in Stuttgart richtet die Landeshauptstadt Stuttgart entsprechend der vom Land übertragenen Pflichtaufgabe nach Weisung eine kommunale Erhebungsstelle von voraussichtlich Oktober 2020 bis Mai 2022 ein.

2. Für die Befragung im Rahmen des Zensus werden rund 750 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die eine Aufwandsentschädigung erhalten. Analog der Regelung beim Zensus 2011 erhalten städtische Erhebungsbeauftragte einen Arbeitstag Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge zur Erledigung der Erhebungsaufgaben, die nicht außerhalb der üblichen Dienstzeiten ausgeführt werden können.


3. Für die Erledigung der in der Erhebungsstelle anfallenden Aufgaben entsteht zusätzlicher Personalbedarf. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Zeit von April 2020 bis Dezember 2022 zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 17,42 Vollzeitäquivalenten (209 Personalmonate) außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Ermächtigung umfasst
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf eine Aufstockung bzw. Verlängerung der Ermächtigung um bis zu max. 18 Personenmonate während der Erhebungsphase und ggf. im Zuge der Nachbereitung des Zensus vorzunehmen, da der Arbeitsaufwand wegen verfahrensbedingter Unsicherheiten und aufgrund bisher vager Vorgaben durch das Land nicht exakt voraussehbar ist.

5. Dem überplanmäßigen Aufwand i. H. v. 146.600 Euro in 2020 und 780.100 Euro in 2021 im THH 120 - Statistisches Amt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechender Höhe. Die Kostenerstattung des Landes erfolgt im Nachhinein.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BM Dr. Schairer wird betont, die Stadtverwaltung sei bemüht, einen guten, einen sorgfältigen Zensus durchzuführen. Schließlich würden auch Finanzausgleichszahlungen aus den Zensus-Ergebnissen berechnet.

Anschließend teilt Herr Schwarz an StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) gewandt mit, die Stadt habe keinen Spielraum, eigene Zusatzfragen einzubringen. Der Erhebungsbogen bzw. der Erhebungsumfang sei gesetzlich vorgegeben. Wie bei allen Statistiken sei für jedes Merkmal, welches erhoben werden solle, eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Nur die gesetzlich vorgegebenen Merkmale wie beispielsweise Bildung, Erwerbstätigkeit, Wohnungsgrößen, Wohnungsausstattung etc. seien zu erheben. Neu seien energetische Fragen sowie Fragen zu der Miethöhe; künftig würden die tatsächlich bezahlten Mieten flächendeckend vorliegen. Interessant werde sein, inwieweit diese von den durch den Mietspiegel erhobenen Werten abweichen.

Fragen von StR Pitschel (90/GRÜNE) beantwortend fährt Herr Schwarz fort, die Erhebungsbeauftragten (Zähler, Interviewer) seien traditionell ehrenamtlich tätig. Es handle sich um eine klassische Sonderaufgabe, die nicht dauerhaft etabliert sei.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zensus sei es den Bundesländern im Bundesrat gelungen zu erreichen, dass die ehrenamtliche Entschädigung steuerfrei sei. Dies sei für die Erhebungsbeauftragten, aber auch für die Stadt, vorteilhaft. Die Entschädigung pro Erhebungsbeauftragten werde sich auf ca. 600 bis 800 € belaufen. Die Tätigkeit werde sich über einige Tage, in der Regel abends, erstrecken. Städtische Bedienstete könnten einen Tag Dienstbefreiung beantragen. Die Kosten für die Stadt könnten noch nicht exakt beziffert werden. Größten Wert werde auf freiwillige Zähler gelegt. Daher werde auch davon abgesehen, auf städtische Bedienstete Druck auszuüben. Vielmehr werde bei diesen nachgefragt, ob sie sich freiwillig melden. Er gehe von ungefähr 200 bis 300 Meldungen aus diesem Personenkreis aus. Damit könnten maximal 40 bis 50 % der Erheber aus dem Kreis städtisch Bediensteter, vielleicht aber auch bei Landesbediensteten, rekrutiert werden; städtische und Landesbehörden würden angeschrieben. Die übrigen Zähler würden durch Medienaufrufe gewonnen. Ausgegangen werde davon, dass man so 750 Erhebungsbeauftragte zusammenbekomme. Diese Anzahl sei erfahrungsgemäß machbar.


Abschließend stellt BM Dr. Schairer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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