Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 957/2012
Stuttgart,
12/06/2012



Satzungsänderung Otto-Hirsch-Medaille



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.12.2012
20.12.2012



Beschlußantrag:

Der Änderung der Satzung, wie in Anlage 1 ausgewiesen, wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die letzte Exemplar der Otto Hirsch Medaille wurde im Januar 2012 an Frau Traute Peters vergeben. Das Kuratorium Otto Hirsch Medaille hat die Kulturverwaltung beauftragt, eine Vorschlag für eine künstlerische Weiterentwicklung der traditionellen Otto Hirsch Medaille in Auftrag zu geben und zudem in einem künstlerischen Wettbewerb von Studierenden der Kunstakademie Stuttgart Ideen für eine skulpturale Lösung auszuloten.

Die Wettbewerbsjury unter Leitung von Professor Pokorny hat am 10. Juli 2012 an der Kunstakademie Stuttgart drei Preisträger ausgezeichnet:
Erster Preis: Anne Römpp
Zweiter Preis: Christine Braun
Dritter Preis: Marlon Lanziner

Das Kuratorium Otto Hirsch Medaille hat sich auf seiner Sitzung am 16. Juli 2012 im Rathaus zunächst gegen eine weiterentwickelte Medaille und für eine skulpturale Lösung entschieden. In einer zweiten Abstimmungsrunde ist die Entscheidung für den Vorschlag der 2. Preisträgerin aus dem Wettbewerb an der Kunstakademie gefallen: Christine Braun (Photographie ihrer Skulptur und Erläuterung in Anlage 2).

Die skulpturale Lösung erfordert jetzt eine semantische Änderung der Satzung von „Otto Hirsch Medaille“ zu „Otto-Hirsch-Auszeichnung der Landeshauptstadt Stuttgart“ (Beschluss des Kuratoriums am 30.November 2012).

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1. Satzungstext alt und zu beschließender Satzungstext neu
2. zwei Aufnahmen der Skulptur "Otto Hirsch Auszeichnung"
3. Erläuterung der Skulptur "Otto Hirsch Auszeichnung"

bisherige Version der Satzung



Landeshauptstadt Stuttgart

Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Stuttgart e. V.

Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs

Otto-Hirsch-Gedenkmedaille

für besondere Verdienste um
die interreligiöse Zusammenarbeit
vor allem mit der jüdischen Religion und Kultur


Satzung



1. Zum Gedenken an den verdienten Stuttgarter Mitbürger Otto Hirsch, geboren am 09.01.1885 in Stuttgart, von den Nationalsozialisten ermordet am 19.06.1941 im KZ Mauthausen, stiften die Stadt Stuttgart, die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Stuttgart und die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs eine Gedenkmedaille.
2. Die Medaille wird jedes Jahr um den Geburtstag von Otto Hirsch am 9. Januar, erstmalig anlässlich des 100. Geburtstages im Jahre 1985, an Persönlichkeiten, Gruppen oder Initiativen vergeben, die sich in besonderer Weise um die interreligiöse Zusammenarbeit vor allem zwischen Christen und Juden verdient gemacht haben.
3. Über die Vergabe bestimmt ein Kuratorium, dem der Oberbürgermeister, der Leiter des Kulturamtes, je ein Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates, der/die Sprecher/in des Vorstands oder eines/r vom Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs benannten Vertreters/in und die Vorsitzenden der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit angehören. Bei Verhinderung des Oberbürgermeisters benennt dieser einen anderen Bürgermeister, ihn zu vertreten. Ein Vorschlagsrecht für die Vergabe wird allen Mitgliedern des Kuratoriums eingeräumt; die Entscheidung wird in geheimer Abstimmung durch einfache Mehrheit getroffen.
4. Die Medaille wird zusammen mit einer Urkunde verliehen, sie ist mit keinen finanziellen Zuwendungen verbunden.
5. Eine Beschreibung der Abbildung der Medaille ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.


Stuttgart, den

Landeshauptstadt Gesellschaft für Israelitische

Stuttgart Christlich-Jüdische Religionsgemeinschaft

Zusammenarbeit Württembergs

Stuttgart e. V.


(Oberbürgermeister) (Sprecher des Vorstands) (Sprecher des Vorstands)

neue Version der Satzung



Landeshauptstadt Stuttgart

Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Stuttgart e. V.

Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs

Otto-Hirsch-Auszeichnung der Landeshauptstadt Stuttgart


für besondere Verdienste um
die interreligiöse Zusammenarbeit
vor allem mit der jüdischen Religion und Kultur


Satzung




Stuttgart, den

Landeshauptstadt Gesellschaft für Israelitische

Stuttgart Christlich-Jüdische Religionsgemeinschaft

Zusammenarbeit Württembergs

Stuttgart e. V.


(Oberbürgermeister) (Sprecher des Vorstands) (Sprecher des Vorstands)


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IMG_0752_bearbeitet-1 Anlage Vorlage.jpgIMG_0752_bearbeitet-1 Anlage Vorlage.jpgIMG_0745_bearbeitet-1 durchleuchtet schräg Anlage Vorlage.jpgIMG_0745_bearbeitet-1 durchleuchtet schräg Anlage Vorlage.jpgText als Beilage nach Vorschlag Dr. Schairer 6.12.12.dotText als Beilage nach Vorschlag Dr. Schairer 6.12.12.dot