Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1185/2023
Stuttgart,
11/08/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2023
Aufgerufene Anträge aus dem Bürgerhaushalt
Nr. 23 - Sporthallen umgehend sanieren und Bestand erweitern
Beantwortung / Stellungnahme
Platz Nr. 23 / Vorschlag Nr. 72304
Mit dem Investitionsprogramm Schulbau sowie dem Sanierungsprogramm für Stuttgarter Schulen bestehen im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts zwei Programme, die regelmäßig zu den Doppelhaushalten fortgeschrieben werden. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen umfassen sowohl Schulbauprojekte als auch Sportstätten. Im Rahmen dieser beiden Programme werden sukzessive fehlende schulische Räumlichkeiten erstellt und ausgebaut sowie der Sanierungsbedarf abgebaut.
Ergänzend zu den notwendigen Kapazitäten für Schulsport gibt es über das Stadtgebiet verteilt einen Fehlbedarf an Sport- und Bewegungsflächen. Im Rahmen des „Hallen- und Sportstättenentwicklungskonzepts 2030“ erarbeitet das Amt für Sport und Bewegung ebenfalls Lösungsansätze um diesem Fehlbedarf entgegen zu wirken.
Neben den bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen muss bei der Entscheidung über den Ablauf der Maßnahmenprogramme (Sanierung, Neubau) immer auch mit geplant werden, dass es sich meist um Maßnahmen handelt, die im laufenden Betrieb der Schulen und Schulsportanlagen stattfinden. Deshalb muss hier immer auch die Bauzeit so geplant und aufeinander abgestimmt sein, dass kontinuierlich ein bildungsplankonformer Unterricht bzw. Trainingsbetrieb möglich ist. Dies bedingt, dass gemeinsam abgestimmte Priorisierungen im Ablauf notwendig sind.
Vorliegende Anträge/Anfragen
4287/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>