Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1048/2015
Stuttgart,
11/05/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Frühe Bildung und Kinderbetreuung muss kostenlos sein/Kita-Gebühren werden nicht erhöht

Beantwortung / Stellungnahme

Antrag Nr. 647/2015:

Ein vollständiger Verzicht auf die Gebühren für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im letzten KiTa-Jahr vor der Einschulung führt beim städtischen Träger auf der Basis der im Haushaltsentwurf berücksichtigten Gebühren (incl. Gebührenerhöhung) zu Einnahmeverluste in Höhe von ca. 1,434 Mio. Euro und bei der Förderung der freien Träger zu Mehrausgaben in Höhe von 2,480 Mio. Euro, da die Stadt den freien Trägern diese Einnahmeausfälle erstatten müsste. Somit würde dadurch im Haushaltsentwurf eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von insgesamt 3,914 Mio. Euro eintreten.

Um diesen Abmangel im Haushalt auszugleichen, solle im Gegenzug der Gewerbesteuerhebesatz erhöht werden. Im Antrag Nr. 624/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS wird ebendies beantragt. Auf die Beantwortung dieses Antrags wird in diesem Zusammenhang verwiesen (GRDrs 1082/2015).

Antrag Nr. 648/2015:

Ein Verzicht auf die von der Verwaltung im Haushaltsentwurf berücksichtigte Gebührenerhöhung hätte in 2016 eine Ergebnisverschlechterung im Haushalt um insgesamt 238.000 Euro und ab 2017 jährlich um 715.300 Euro zur Folge.














Vorliegende Anträge/Anfragen

647/2015 und 648/2015 SÖS-Linke-PluS




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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