Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10) - 5.1
GRDrs 802/2011
Stuttgart,
10/31/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Haushalt 2012/2013, Antrag Nr. 703/2011 (SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft) Personalgewinnung und Personalbindung: Übernahme der Auszubildenden in unbefristete Arbeitsverhältnisse

Beantwortung / Stellungnahme


Im Ausbildungsbericht 2010 wurde aufgezeigt, dass von den städtischen Absolventen des gehobenen Dienstes (Abschlussjahrgang 2010) nur eine geringe Anzahl übernommen wurde (letztendlich 6). Die Ursache lag u. a. an der unattraktiven Übernahmesituation begründet, da vielen Nachwuchskräften nur eine befristete Übernahme angeboten werden konnte.

Die unbefristete Übernahme von Auszubildenden wurde bereits in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung GRDRs 833/2011 thematisiert, da die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung dringend darauf achten muss, Ausgebildete dauerhaft an sich zu binden. Es ist sicherzustellen, dass gut ausgebildete junge Menschen in ausreichender Zahl zur Nachbesetzung freiwerdender Stellen vorhanden sind. Talente müssen rechtzeitig erkannt werden, da es im Verlauf der nächsten zehn Jahre auf dem Arbeitsmarkt zu einem verschärften Wettbewerb um diese kommen wird.

Die Personalverwaltung schlägt deshalb vor, die Übernahme in den Verwaltungsbereichen attraktiver zu gestalten. Hierfür ist die sofortige unbefristete Übernahme sowohl der Auszubildenden in den Verwaltungsberufen in ein Beschäftigungsverhältnis als auch der verbeamteten Nachwuchskräfte unmittelbar nach deren Ausbildung in ein Beamtenverhältnis ein besonders wirksames Mittel. Ebenso verhält es sich mit den Auszubildenden zur/ zum Fachangestellten für Medien und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek. In den technischen Berufen dagegen bildet die Landeshauptstadt Stuttgart derzeit über den Bedarf aus (z.B. Winzer/-in; Gärtner/-innen, Bauzeichner/-innen, Straßenbauer/-innen), hier würde eine unbefristete Übernahme aller Ausgebildeten den Personalbestand in diesen Bereichen unwirtschaftlich aufblähen. Deshalb sollte im Augenblick eine generelle unbefristete Übernahme in diesen Berufen nicht weiter verfolgt werden.

Stellenplanrechtlich reicht für die Übernahme von Auszubildenden in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis während einer Übergangszeit von bis zu 12 Monaten ohne reguläre Planstelle die bestehende stellenplanrechtliche Ermächtigung. Dagegen ist für die Auszubildenden aus dem Beamtenbereich die Schaffung von 15 Planstellen (Bes.Gr. A 9 g.D.) erforderlich. Haushaltsrechtlich müssen Beamtinnen und Beamte auf Planstellen geführt werden. Die Ermächtigung des Gemeinderats zur überplanmäßigen Übernahme von Ausgebildeten, d. h. ohne Planstellen, kann deshalb bei der Übernahme von Ausgebildeten in ein Beamtenverhältnis nicht herangezogen werden. Die Einweisung auf vorhandene Planstellen behält selbstverständlich weiterhin Vorrang.

Die Stellenschaffung wird im Rahmen der 2. Lesung, Teil Stellenplan, zur Beratung aufgerufen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten für eine einjährige überplanmäßige Übernahme sind bereits veranschlagt, bzw. in den Budgetrahmen der Eigenbetriebe (ohne Klinikum) enthalten. Zusätzliche Kosten würden nur entstehen, wenn nach Ablauf eines Jahres keine Planstellen für eine Weiterbeschäftigung der Ausgebildeten zur Verfügung stünden.

Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der städtischen Auszubildenden mit Abschluss würde dies einen theoretischen finanziellen Mehraufwand von ca. 170.000 € jährlich bedeuten. Dabei handelt es sich jedoch um einen Extremwert, da immer mehr Auszubildende regulär unbefristet übernommen werden können.

Für die Übernahme von Ausgebildeten in das Beamtenverhältnis werden 15 Planstellen benötigt, die nur in Anspruch genommen werden, falls es nicht sofort möglich ist, sie regulär unterzubringen.

Nach Auffassung des Referats WFB wäre die unbefristete Übernahme der Auszubildenden in den Verwaltungsberufen (Beschäftigte und Beamte) vertretbar, wenn dafür Sorge getragen wird, dass alle übernommenen Auszubildenden spätestens innerhalb von 12 Monaten in reguläre besetzbare Stellen eingewiesen werden. Diese Lösung wäre – gemessen an der bereits bestehenden Ermächtigung zur überplanmäßigen befristeten
Übernahme im Beschäftigten- und Beamtenbereich für maximal 12 Monate – kostenneutral. Im Hinblick auf die Fluktuation geht Referat WFB davon aus, dass eine Unterbringung der betroffenen Personen auf regulären Stellen binnen eines Jahres auch umsetzbar sein müsste. Eine weitergehende Beschäftigung ohne reguläre Planstelle über den Zeitraum von 12 Monaten hinaus sollte weitestgehend vermieden werden.














Vorliegende Anträge/Anfragen

703/2011 SÖS und LINKE

703/2011 SÖS und LINKE




Werner Wölfle
Bürgermeister




<Anlagen>