Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1361/2011
Stuttgart,
11/29/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Haushalt 2012/2013
Menschen mit Handicap verlässlich helfen und mit der Inklusion vorankommen!


Beantwortung / Stellungnahme


Barrierefreiheit

Nr. und AntragstellerInhalt
Aufwand für 2012 und 2013
552/ 2011 SPD Ziffer 6Umsetzung Barrierefreiheit
- kein Betrag genannt -

Zu 6.a.

Die baulichen Anforderungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in städtischen Ämtern, Dienststellen und Eigenbetrieben sind ausführlich in der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1 - Öffentlich zugängliche Gebäude ausgeführt. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Regelungen bezüglich Zugänglichkeit, Aufzügen, Toiletten und Leitsystemen.

Stellungnahme zum Sozialamt

Im Juli 2010 wurde im Sozialamt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK), die auch für die Kommunen verbindlichen Charakter hat, das Projekt "Barrierefreies und inklusives Sozialamt" gestartet.

Im Rahmen des Projekts fanden Workshops und Expertengespräche, in die auch der Beirat Inklusion - Miteinander Füreinander - und die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Landeshauptstadt Stuttgart eingebunden war, sowie Hausbegehungen mit Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen statt. Außerdem wurde das – bezogen auf die Barrierefreiheit – vorbildliche Sozialamt in Duisburg besucht. Aus alledem ergab sich eine Vielzahl von Anregungen für wichtige und dringliche bauliche und organisatorische Verbesserungen, z.B. hinsichtlich des Eingangsbereichs, des Aufzugs, der Verkehrsflächen, der Toiletten, elektrischer Türöffner und des Leitsystems. Speziell das Leitsystem stellt eine größere Herausforderung dar.

Hierfür wurde das Budget des Sozialamts um insgesamt 60.000 € erhöht und in den Entwurf des Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt (vergleiche Bericht des Sozialamts im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 28. November 2011).

Es hat sich während der Projektlaufzeit gezeigt, dass das Thema "Barrierefreiheit" auch in Bezug auf die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sog. "Barrieren im Kopf") und hinsichtlich organisatorischer Aspekte (z. B. Formulare, Anträge und Bescheide sowie Auftritt im Internet in "Leichter Sprache") im Umgang mit Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden muss. Dazu werden im Sozialamt ab 2012 Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den verschiedensten Aspekten des Themas "Behinderung und Barrierefreiheit" durchgeführt werden.

Stellungnahme zum Gesundheitsamt

Eine bauliche Hürde stellt der Eingangsbereich beim Gebäude Bismarckstraße 3 dar. Dort ist jedoch eine mobile Rampe vorhanden, die bei Bedarf an die vorhandene Stufe angesetzt werden kann. Ansonsten gibt es einen geräumigen Aufzug mit Brailleschrift am Bedienfeld und auch Behindertentoiletten sind im Gebäude vorhanden.

Für die schweren Verbindungstüren in den Geschossen zu den Bürotrakten (Brandschutztüren) werden derzeit durch das Hochbauamt die Kosten für den Einbau rauchmeldergesteuerter Türschließer geprüft. Es wurde festgestellt, dass diese schweren Türen von Menschen mit Behinderungen – und zum Teil auch von Kindern – nicht eigenständig geöffnet werden können. Das in der Vergangenheit deshalb zum Teil praktizierte Fixieren der geöffneten Türen wurde von Arbeitssicherheitstechnischen Dienst bei einer kürzlichen Begehung beanstandet, so dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Umsetzung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen.


Zu 6.b.

Die Verwaltung hatte zuletzt im Verwaltungsausschuss am 26. November 2007 (siehe GRDrs 1260/2007) über die Fortschritte bei der Erreichung der Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen, Bezirksrathäusern und Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Stuttgart berichtet. Zuvor wurde am 28. September 2007 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen sowie am 4. Oktober 2007 im Verwaltungsausschuss u.a. über die barrierefreie Erschließung des Gebäudes Eberhardstraße 6, in dem sich auch das Standesamt befindet, berichtet (siehe GRDrs 752/2007).

Die Zuständigkeit für das Immobilienmanagement ist zum 1. Januar 2008 auf das Amt für Liegenschaften und Wohnen übergegangen. In der durchgeführten letzten Erhebung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahre 2009 wurden noch 5 Bezirksrathäuser als nicht barrierefrei eingestuft (Anlage 1).

Das Bezirksrathaus Bad Cannstatt wird im Zuge der aktuell laufenden Sanierung barrierefrei hergestellt.

Um darüber hinaus Verbesserungen zu erreichen, wurden weitere 3 Objekte ausgewählt, denen mit Blick auf ihre hohe Bürgerfrequentierung eine entsprechend hohe Priorität bei der Schaffung von Barrierefreiheit zukommt und die hier bisher noch wesentliche Defizite aufweisen.

Folgende Maßnahmen wurden in den 3 Gebäuden im Einzelnen geplant und für diese eine genaue Kostenermittlung durch das Hochbauamt durchgeführt:

Straße
Nutzung
Maßnahme
Kosten
Heumadener Str. 1Bezirksrathaus HedelfingenEinbau Behindertentoilette im EG
57.000 €
Augsburgerstr. 659Bezirksrathaus
Obertürkheim
Einbau Behindertentoilette
68.000 €
Wangener
Marktplatz 1
Bezirksrathaus
Wangen
Einbau Rampe und Behindertentoiletten
150.000 €

Die Maßnahmen mit einem Gesamtkostenrahmen von rund 275.000 € werden im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel und der jeweiligen Priorisierung (siehe GRDrs 1291/2011) umgesetzt.

Für das Bezirksrathaus Münster und das Bezirksrathaus Stammheim sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.


Zu 6.c.

Der gesamtstädtische Bedarf an Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit wurde bislang noch nicht in einem Gesamtplan erhoben. Eventuell anstehende Maßnahmen werden im Zusammenhang mit ohnehin fälligen Sanierungsarbeiten bzw. im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel und der jeweiligen Priorisierung (siehe GRDrs 1291/2011) vorgenommen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

-

552/2011 Ziffer 6, SPD-Gemeinderatsfraktion




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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Anlage zu GRDrs 1361-2011.pdf