Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 308/2022
Stuttgart,
07/08/2022



Förderung Verein Haus für Film und Medien e. V. in den Jahren 2022 und 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Verein Haus für Film und Medien Stuttgart e. V. erhält für die weitere Vorbereitung und Planung des Hauses im Jahr 2022 eine Zuwendung in Höhe von 326.000 EUR und ab 2023 359.000 EUR.

2. Für Umzug und Ausstattung einer Geschäftsstelle erhält der Verein 2023 einmalig eine Zuwendung in Höhe von 36.000 EUR.

3. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2022/2023 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Begründung:


Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungs-
empfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungs-
empfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat.


2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger
bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

b) einer Förderung über 100.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger
bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat.


3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR p. a., wenn die Förderung auf mehrere
Jahre befristet ist,

b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt
2022/2023 um über 10 % erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p. a. beträgt,

c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist und regelmäßig über
290.000 EUR p. a. beträgt
, auch wenn diese zum Doppelhaushalt 2022/2023 nicht
oder um max. 10 % erhöht wurde.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat am 17.12.2021 beschlossen, die genannten Mittel für die Förderung des Vereins Haus für Film und Medien bereitzustellen.

Der Verein Haus für Film und Medien e. V., dem 24 nicht-kommerzielle Institutionen angehören, entwickelt die Konzeption des Hauses weiter, bringt seine fachliche Expertise bei der Planung des Gebäudes ein und bietet bis zur Eröffnung des Hauses 2027 ein Programm mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten. So veranstaltet der Verein 2022 einen Innovationskongress, der digitale Innovationen in Medien, Film und Architektur vorstellt. Neben zahlreichen Pop-Up-Veranstaltungen startet ab September die Filmreihe „HFM x Arthaus - Architektur I Film I Dialog“, die an jedem zweiten Mittwoch des Monats bis Juli 2023 stattfinden wird. Die Reihe ist eine Kooperation des Vereins Haus für Film und Medien Stuttgart e. V. mit dem Arthaus Filmtheater Stuttgart und beinhaltet Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme zum Thema „Architektur und Film“
(z. B. Architekturgeschichte, Stadtplanung, Kulturbauten, Arbeitswelt, Stadtutopie, Filmszenenbild etc.).


Die städtische Zuwendung ist gegenüber der Förderung 2021 um 132.400 EUR erhöht. Der Mehrbedarf resultiert aus der Intensivierung der Veranstaltungen und der Notwendigkeit, dass eine halbe Stelle für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit geschaffen wurde. Bisher war eine Projektleitungsstelle mit allen Aufgaben betraut.

Da das HFM nicht nur als physisches Gebäude, sondern auch als digitale Einrichtung konzipiert wird, ist es im Vorfeld der Eröffnung zudem notwendig, digitale Veranstaltungsformate her- und bereitzustellen. Hierzu werden neben den Inhalten auch neue Module für die Webpage entworfen. Außerdem fallen Planungsmittel für Beteiligungsprozesse und Strategieentwicklung an.

Ab 2023 beträgt die städtische Zuwendung 395.000 EUR einschließlich eines einmaligen Betrags in Höhe von 36.000 EUR für Umzug und Ausstattung in eine neue Geschäftsstelle. Ferner soll das Personal 2023 um eine weitere halbe Stelle für die Konzeption und Koordination von Veranstaltungen aufgestockt werden. Durch die Vergrößerung des Teams müssen die neuen Büroräume angemietet werden, was erhöhte Mietkosten zur Folge hat.




Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2022 und 2023. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417FILM10 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Keine






zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Begleitschreiben GRDrs 308-2022.docx