Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 307/2023
Stuttgart,
06/19/2023



Auslagerung von Klassen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an den Standort Römerstraße 91 in Stuttgart-Süd zum Schuljahr 2023/2024



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.06.2023



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Schülerentwicklung und Raumsituation an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (SBBZ GENT) wird Kenntnis genommen.

2. Der Auslagerung von sieben Klassen der SBBZ GENT zum Schuljahr 2023/2024 an den Standort Römerstraße 91, 70180 Stuttgart (Lehenschulgebäude) wird zugestimmt.

3. Die zunächst als ausgelagerte Klassen der Bodelschwinghschule geführten Klassen am Standort Römerstraße 91 in Stuttgart-Süd sind als vollwertiger Schulstandort zum kommenden Schuljahr 2023/2024 auszustatten.

4. Vom zusätzlichen Personalbedarf für den Betrieb des neuen Standorts wird Kenntnis genommen. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, zum 1. September 2023 außerhalb des Stellenplans Personal in folgendem Umfang unbefristet anzustellen:
5. Den überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt bis zu 801.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt im THH 400 – Schulverwaltungsamt wie unter dem Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt.


Begründung:


Mit Aufnahme der Inklusion in das Schulgesetz für Baden-Württemberg zum Schuljahr 2015/2016 haben sich die Schülerzahlen an den Stuttgarter Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) verändert. Für den Förderschwerpunkt Lernen ist ein deutlicher Rückgang von Schülerinnen und Schülern an den Stammhäusern der SBBZ zu verzeichnen, was schulstrukturelle Änderungen, im Sinne der Zusammenlegungen von Schulstandorten, notwendig machte (vgl. GRDrs 997/2020).

Für die Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung hingegen ist seit der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz kein Rückgang der Schülerzahlen festzustellen. Ganz im Gegenteil, die Schülerzahlen an allen drei öffentlichen Stuttgarter Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (SBBZ GENT) sind in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen (vgl. Grafik 1). Damit folgt die Landeshauptstadt Stuttgart einem landesweiten Trend, der an öffentlichen und privaten SBBZ GENT steigende Schülerzahlen aufweist.


Grafik 1: Entwicklung der Schülerzahlen an den SBBZ GENT

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg sieht in §15 Absatz 6 neben der Beschulung am SBBZ und in der Inklusion vor, dass im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts (ehemals Außenklassen) an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden können. Im Schuljahr 2022/23 sind für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung dreizehn kooperative Organisationsformen (KOF) an fünf Schulstandorten allgemeiner Schulen in Stuttgart eingerichtet.

Für die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung zeichnet sich in den letzten Jahren ein Rückgang an inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern ab.

Für das kommende Schuljahr 2023/2024 wird, nach Abzug der Schülerinnen und Schüler, die das SBBZ verlassen, ein zusätzliches Plus von insgesamt rund 60 Kindern für alle drei SBBZ GENT in Stuttgart erwartet. Dies ist ein sehr deutlicher Zuwachs (s. Grafik 2). Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen im Schuljahr 2023/2024 (Organisationserlass) entspricht dies bei einer mittleren Gruppengröße von sechs Schülerinnen und Schülern neun bis zehn zusätzlichen Klassen.


Grafik 2: Entwicklung der Schülerzahlen mit SBA GENT an öffentlichen Stuttgarter Schulen

Die Schülerschaft an den SBBZ hat sich zudem in den vergangenen Jahren verändert. Schulleitungen und Lehrkräfte berichten von einer Zunahme an Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung. Die Zahl der diagnostizierten Fälle von Menschen mit Autismus steigt seit Jahren an.1 Eine neue Studie2 aus den USA zeigt, dass vor allem Kinder betroffen sind. Viele Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung (v. a. frühkindlichem Autismus) werden dabei dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zugeordnet.

Die Bedarfslage an den SBBZ GENT hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft und führt mittlerweile zu einer akuten Raumnot an allen drei Schulstandorten (der Bodelschwinghschule, der Gustav-Werner-Schule und der Helene-Schoettle-Schule) in Stuttgart. Die Stadt als Schulträgerin muss auf die oben geschilderte Situation reagieren.




1 Quelle: https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/autismus-neurologie-trend-101.html; Stand: 08.05.2023
2 Quelle: Shenouda J, Barrett E, Davidow AL, Sidwell K, Lescott C, Halperin W, Silenzio VMB, Zahorodny W. (2023). Prevalence and Disparities in the Detection of Autism Without Intellectual Disability. Pediatrics. 2023 Feb 1;151(2): e2022056594. doi: 10.1542/peds.2022-056594.
Sofort erforderliche Maßnahmen

Aufgrund der drastischen Zuwächse der Schüler- und Klassenzahlen, die so nicht vorhersehbar waren, wird dringend weiterer Schulraum benötigt, um die adäquate schulräumliche Versorgung der Kinder sicherzustellen. Schon zum kommenden Schuljahr 2023/2024 ist hierfür eine gesamtstädtische Lösung notwendig.

Mit bereits angestoßenen baulichen Entwicklungen an der Gustav-Werner-Schule und der Helene-Schoettle-Schule können kurzfristig keine Lösungen angeboten werden, da die Fertigstellung der Projekte noch Jahre dauern wird und die Situation dadurch erst mittelfristig entschärft werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem anhaltenden Entwicklungstrend hin zu mehr Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Bildungsanspruch Geistige Entwicklung auszugehen.

Das Schulverwaltungsamt befindet sich daher seit dem Jahr 2022 in Gesprächen mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart und den Schulleitungen der drei öffentlichen SBBZ zur Lösung der angespannten schulräumlichen Situation. Die Einrichtung weiterer KOFs gestaltete sich dabei aufgrund der begrenzten schulräumlichen Kapazitäten an den öffentlichen allgemeinen Schulen – auch verschärft durch die zusätzliche Einrichtung von weiteren Vorbereitungsklassen seit Beginn des Ukrainekriegs – als schwierig, aber auch aufgrund der angespannten Personalsituation in der Sonderpädagogik. Die Aufnahme eines zusätzlichen Standorts zeigte sich schließlich als geeignetste Option, um das erwartete hohe Schüleraufkommen bereits im kommenden Schuljahr beschulen zu können. Auch hier musste zunächst geklärt werden, wie insbesondere mit den begrenzten Lehrerressourcen umgegangen und dabei eine pädagogisch und schulorganisatorisch tragbare Lösung umgesetzt werden kann.

Als zusätzlicher Standort für die SBBZ GENT wird nun das ehemalige Lehenschulgebäude in der Stuttgarter Innenstadt zum Schuljahr 2023/2024 in Betrieb genommen. Ausgelagert werden sieben Klassen der Klassenstufen eins bis sechs in jahrgangsgemischten Klassen. Die Schülerinnen und Schüler, die an den Standort in Stuttgart-Süd kommen, sind der Bodelschwinghschule zugeordnet.
Der Standort Römerstraße 91 ist seit Ende des Schuljahres 2020/2021 ohne schulische Nutzung, da die Lehenschule (SBBZ Lernen) aufgehoben und in den Standorten Berger Schule in Stuttgart-Ost und Hasenbergschule in Stuttgart-West aufgegangen ist. Das Schulgebäude kann relativ kurzfristig für die Nachnutzung aktiviert werden. Da es bereits zuvor als SBBZ genutzt wurde, bietet es in weiten Teilen eine entsprechende Infrastruktur. Es müssen jedoch noch Maßnahmen für die besonderen Bedarfe der Kinder aus dem Förderbereich Geistige Entwicklung vorgenommen werden.

Nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Daher muss der Standort vor Inbetriebnahme für die Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung baulich und sicherheitstechnisch ertüchtigt und alle erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden, die für den Betrieb des Schulstandorts im Sinn der Fürsorge für die Kinder und deren Schutz notwendig sind.


Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

a) Bauliche Ertüchtigung: Die notwendigen Maßnahmen für die bauliche und sicherheitskonforme Nachrüstung des Lehenschulgebäudes sind bis September 2023 umzusetzen. Hierzu gehören z. B. die denkmal- und sicherheitskonforme Nachrüstung der Balkonbrüstungen sowie die Absturzsicherung der Treppenhäuser, die brandschutzkonforme Weglauf-Sicherung der Fluchtwege und die Sicherung des schulischen Innenhofs mit Toilettenzugang sowie die Schaffung eines Pflegebereichs für die Schülerinnen und Schüler. In einem zweiten Bauabschnitt sind weitere Maßnahmen zur Digitalisierung sowie die Herrichtung von Personaltoiletten umzusetzen.

b) Mittagessensversorgung: Die SBBZ GENT sind laut Schulgesetz Ganztagsschulen. Für die Schülerinnen und Schüler soll eine warme Mittagessenversorgung angeboten werden.

c) Nachmittagsbetreuung: Das kommunal finanzierte ergänzende Betreuungsangebot (EBA) an der Bodelschwinghschule soll in analoger Weise auch für die Klassen am Standort des Lehenschulgebäudes angeboten werden, weshalb die Anzahl der Gruppen in der Nachmittagsbetreuung erhöht werden muss. Hier darf kein Nachteil für die Kinder am neuen Standort in der Innenstadt entstehen.

d) Schülerbeförderung: Es ist eine Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler zum Schulstandort Lehenschulgebäude einzurichten. Der Bustransfer erfordert an fünf Tagen vor und nach dem Unterricht bzw. der Nachmittagsbetreuung die Fahrten zwischen Wohnort der Kinder und dem Schulstandort sowie Fahrten zum Schwimmunterricht.

e) Möblierung und Räumung: Ein Möblierungskonzept wird gemeinsam mit den Schulleitungen aufgestellt und die Ausstattung der Unterrichts- und Verwaltungsräume entsprechend vorgenommen. Es erfolgt eine Räumung von nicht mehr benötigten Gegenständen im Lehenschulgebäude vor der Nachnutzung.

f) IT, Stromversorgung und Medienausstattung: Am Standort Lehenschulgebäude bedarf es einer entsprechenden Medienausstattung und Verkabelung sowie der Integration des pädagogischen Netzes des Gebäudes in das pädagogische Netz der Bodelschwinghschule.

g) Reinigung: Die bisherigen Sachmittel stehen im jetzigen Budget zur Verfügung. Das infolge des angepassten Leistungsverzeichnisses entstehende jährliche Defizit muss durch zusätzliche Mittel ausgeglichen werden.

h) Sekretariat: Die Schaffung eines neuen Schulstandortes geht zwangsläufig mit der Einrichtung eines Schulsekretariats einher, das die organisatorischen Aufgaben vor Ort übernimmt und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonal ist. Am Schulstandort Lehenschulgebäude ist daher die Einrichtung eines Sekretariats sowie eine Stellenbesetzung im geforderten Umfang vorzunehmen. Ohne die Schaffung dieser Stellenanteile ist die Schule nicht funktionsfähig.

i) Pflegerische Kräfte: Stadt als Schulträgerin muss sicherstellen, dass die medizinische Betreuung an den SBBZ GENT - und damit auch am neuen Standort - jederzeit sichergestellt ist. Ohne die Stellenschaffungen können die Schülerinnen und Schüler nicht adäquat betreut werden.

j) Hausmeister: Von Seiten der Schulhausbetreuung gibt es keinen Mehrbedarf an Stellen. Der Gebäudekomplex Immenhoferschule/Lehenschulgebäude wird bereits von einem Stammhausmeister betreut. Sollte es zu Mehraufwänden kommen, wird dies ggf. durch Springer-Schulhausmeister und Springer-Schulhausmeisterinnen kompensiert.

Konkrete weitere Schritte und Ausblick

Für den Standort Römerstraße 91 in Stuttgart-Süd soll in einem weiteren Schritt die Einrichtung einer formal genehmigten Außenstelle der Bodelschwinghschule nach §30 SchulG beim Land beantragt werden. Hierzu sind jedoch noch weitere Verfahrens- und Planungsschritte notwendig, wie zum Beispiel die Planung und Festlegung neuer Schulbezirkszuschnitte. Ebenso sind die schulgesetzlich vorgegebenen Anhörungs- und Beteiligungsprozesse vorzunehmen. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage wird dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Die oben dargestellten Prognosen zur Schülerentwicklung im Bereich SBBZ GENT machen die dauerhafte Vorortung eines vierten Schulstandortes mit diesem Förderschwerpunkt in Stuttgart erforderlich. Hierfür bietet sich der Innenstadtbereich an, da dort bisher kein sonderpädagogisches Schulangebot für den Förderbereich Geistige Entwicklung installiert ist. Das Lehenschulgebäude kann hier jedoch nur kurzfristig als Lösung dienen. Es hat nicht die erforderlichen Kapazitäten, um die zu erwartenden Bedarfe mittel- bzw. langfristig abzudecken.

Im Rahmen der Entwicklung der Quartiere Stuttgart Rosenstein ergeben sich Möglich-keiten, neue Standortkonzeptionen im schulischen Bereich zu prüfen und zu realisieren. So können neue Standorte entwickelt werden, die die steigenden Bedarfe im Förder-bereich Geistige Entwicklung abdecken und dabei zusätzlich auch die Bedarfe im Förderbereich körperliche und motorische Entwicklung berücksichtigen.
Mit dem Ausbau inklusiver Angebote soll zudem ein Baustein zur Bedarfsdeckung sowie der Ausbau einer inklusiven Bildungsangebotsstruktur in Stuttgart vorangetrieben werden. Ziel ist es, bei der gesamtstädtischen Planung der allgemeinen Schulen, konsequent einen Teil der Bedarfe der SBBZ GENT an dezentralen Grundschul- und Sekundarschulstandorten in Form von kooperativen Organisationsformen (KOF) umzusetzen.

Aufgrund der sich abzeichnenden Dynamik bei der Entwicklung der Schülerzahlen ist damit zu rechnen, dass weitere Zwischenlösungen erforderlich werden, bevor die geplanten langfristigen Lösungen umgesetzt sind.


Finanzielle Auswirkungen

a) Bauliche Ertüchtigung:
Die Deckung der Mehraufwendungen i. H. v. bis zu 325.000 EUR im Jahr 2023 erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.

Die Mehraufwendungen ab 2024 werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

b) Mittagessensversorgung:
Die Deckung der Aufwendungen im Jahr 2023 erfolgt im Teilhaushalt 400- Schulverwaltungsamt in dem Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren in der Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen.

Die Mehraufwendungen ab dem Jahr 2024 werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

c) Nachmittagsbetreuung:
Die Deckung der Aufwendungen im Jahr 2023 erfolgt im Teilhaushalt 400- Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Kontengruppe 44500 – Erstattung von Verwaltungs-und Betriebsaufwand.

Die Mehraufwendungen ab dem Jahr 2024 werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

d) Schülerbeförderung:
Die Deckung der Aufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen. Sollte im Jahr 2023 eine Deckung im THH 400 nicht vollständig möglich sein, erfolgt die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel i. H. v. max. 211.000 EUR durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.

Sich aus den Ausschreibungsergebnissen eventuell ergebende finanzielle Mehrbedarfe ab dem Jahr 2024 werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

e) Möblierung und Räumung:
Die Deckung der überplanmäßigen Ausstattungskosten i. H. v. bis zu 123.000 EUR im Jahr 2023 erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt unter Projekt 7.409998 - Sonstige Investitionen Schulbudget in der Kostengruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.

f) IT, Stromversorgung und Medienausstattung:
Die Deckung des Mehrbedarfs i. H. v. bis zu 142.000 EUR im Jahr 2023 erfolgt im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Projekt-Nr.: 7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.

Die laufenden jährlichen Mehraufwendungen i. H. v. 5.000 EUR ab dem Jahr 2024 für die Nutzung des pädagogischen Netzes werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

g) Reinigung:
Die Deckung der Aufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400- Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen.

Die Mehraufwendungen ab dem Jahr 2024 werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Finanzielle Auswirkungen
Überplanmäßige Mittelbedarfe 2023Deckung aus Budget 2023
Maßnahme/Kontengr.
2023
TEUR
Maßnahme/Kontengr.
2023
TEUR
Möblierung
123
Mittagessensversorgung
46
Bauliche Ertüchtigung
325
Reinigung
4
Schülerbeförderung
211
Nachmittagsbetreuung
36
IT, Stromversorgung und Medienausstattung
142
Mittelbedarfe ab 2024
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028 ff.
TEUR
Bauliche Ertüchtigung
150
150
Mittagessensversorgung
125
125
125
125
125
Schülerbeförderung
571
571
571
571
571
Nachmittagsbetreuung
97
97
97
97
97
IT, Stromversorgung und Medienausstattung
5
5
5
5
5
Reinigung
11
11
11
11
11



Personelle Auswirkungen und Kosten

Um den neuen Standort betreiben zu können, ist ab 1. September 2023 folgende Stellenausstattung dauerhaft erforderlich:

· 0,75 VZK Schulsekretariat in EG 6
(jährliche Personalkosten: 47.325 EUR)

· 1,0 VZK pflegerische Kräfte Krankenpfleger/-in in P7
(jährliche Personalkosten: 60.600 EUR)

· 1,34 VZK pflegerische Kräfte Kinderpfleger/-in in S 4
(jährliche Personalkosten: 85.358 EUR)

Die Stellen wurden zum Stellenplan 2024 beantragt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



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Checkliste Kinderrechte_Auslagerung SBBZ GENT.docx
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Leitvermerk 307-2023.xlsx