Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 724/2020
Stuttgart,
09/15/2020



Förderung im Bereich Film



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die Einrichtungen erhalten für das Jahr 2021 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

2. Neuaufnahme

Der Verein Arabischer Studenten und Akademiker Tübingen erhält ab dem Jahr 2020 zur Durchführung des Arabischen Filmfestivals eine jährlich wiederkehrende Zuwendung in Höhe von 15.000 EUR. Für das Jahr 2021 gilt die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

3. Erhöhungen

Die nachfolgend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2020 und 2021 folgende Zuwendungen. Für das Jahr 2021 gilt die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums:

InstitutionZuwendungshöhe
2020
2021
a) Wand 5 e. V.
160.000 EUR
160.000 EUR
b) Filmbüro Baden-Württemberg e. V.
- Projektzuwendung Indisches Filmfestival
- Corona-Nothilfe Festival 2020
zusammen:
62.500 EUR
36.750 EUR
99.250 EUR
62.500 EUR


4. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020/2021 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung über 1.000 EUR bei erstmaliger Bewilligung zuständig.

Der Verwaltungsausschuss ist nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) außerdem für die Gewährung von Erhöhungen einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung um mehr als 10 % und bei einer sich dann ergebenden Zuwendung über 77.000 EUR zuständig.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, Mittel für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung bzw. für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich Film deshalb zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2020 verbindlich und 2021 vermutlich rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2020 und 2021. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417FILM10, 417FILM20 und 417NOHI30 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung




Ausführliche Begründung:



1. Neuaufnahme

Arabisches Filmfestival

Das Arabische Filmfestival, organisiert vom Verein Arabischer Studenten und Akademiker Tübingen, erhält ab 2020 eine jährlich wiederkehrende Projektförderung in Höhe von 15.000 EUR für die Ausrichtung des Arabischen Filmfestivals in Stuttgart. Dieses findet seit 2005 in Tübingen statt und hat sich zu dem wichtigsten Forum für neue arabische Filme im deutschsprachigen Raum entwickelt. Die Filme laufen in der Originalsprache mit Untertiteln. Das Festival steht für Dialog und Verständigung zwischen den unterschiedlichen Kulturen und Religionen.

Das Festival fand 2018 erstmals in Stuttgart im Kino Delphi statt, finanziell gefördert vom Land Baden-Württemberg. 2019 erhielt das Festival für die zweite Ausrichtung in Stuttgart eine einmalige städtische Projektförderung in Höhe von 7.000 EUR.


2. Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Zuwendung

a) Wand 5

Der Verein Wand 5 erhält in den Jahren 2020 und 2021 eine städtische institutionelle Förderung von jeweils 160.000 EUR, somit einen um jährlich 25.000 EUR erhöhten Förderbetrag gegenüber den Vorjahren.

Der Verein veranstaltet seit über 30 Jahren den Stuttgarter Filmwinter - Festival for
Expanded Media. Als wichtiges, innovatives Festival für Kurzfilm, Videokunst, Experimentalfilm und Neue Medien widmet sich der Stuttgarter Filmwinter nicht nur unterschiedlichsten gesellschaftlichen Themen, sondern ist durch sein Netzwerk und die Kooperation mit zahlreichen Partnern auch international von Bedeutung. Generationsübergreifende Workshops und Kurzfilmprogramme im Bereich Medienbildung lassen die Digitalkultur erlernen und erleben.


Mit der Erhöhung sollen allgemeine Preissteigerungen, geringer werdende Sponsorenbeiträge und der wegen des Rückgangs von Ehrenamtlichen gestiegene Bedarf an Honorar-kräften aufgefangen werden. Ferner sind ausreichend Ressourcen notwendig, um im Bereich Expanded Media mit dem schnellen Wandel Schritt halten zu können.


b) Filmbüro Baden-Württemberg, Indisches Filmfestival Stuttgart

Das Filmbüro Baden-Württemberg erhält 2020 eine städtische Projektzuwendung für die Durchführung des Indischen Filmfestivals Stuttgart in Höhe von 99.250 EUR und ab 2021 eine Förderung von jährlich 62.500 EUR. Der Gemeinderat hat Mittel für die Erhöhung der jährlichen Projektzuwendung um 15.000 EUR auf jährlich 62.500 EUR bereitgestellt. Zudem erhielt das Filmbüro 2020 eine Corona-Nothilfe in Höhe von 36.7450 EUR.

Das Indische Filmfestival Stuttgart ist Europas größtes indisches Filmfestival. Seit 2004 wird es jährlich fünf Tage lang im Juli vom Filmbüro Baden-Württemberg veranstaltet. Es werden aktuelle Filmproduktionen aus allen Regionen des Subkontinents gezeigt, die insbesondere die Veränderungen der indischen Gesellschaft im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne darstellen. Das Festival ist ein wichtiger Beitrag zur langjährigen Städtepartnerschaft mit Mumbai. Der erhöhte Zuwendungsbetrag soll Steigerungen bei den Filmaufführungsgebühren, den Werbungs- und Personalkosten aufgefangen.


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