Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
178
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VerhandlungDrucksache:
352/2014
GZ:
-
Sitzungstermin: 04.06.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Finanzielle Unterstützung der in Stuttgart freiberuflich tätigen Hebammen durch die Stadt Stuttgart

Vorgang:

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 02.06.2014, öffentlich, Nr. 44
Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 19.05.2014, GRDrs 352/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Erhöhung des städtischen Zuschusses an freiberufliche, in Stuttgart tätige Hebammen für Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus in Stuttgart ab dem 01.07.2014 von bisher 10,23 Euro auf 100 Euro wird zugestimmt.

2. Die notwendigen Mittel in Höhe von 5.000 Euro in 2014 und 10.000 Euro in 2015 werden im Teilhaushalt 530, Gesundheitsamt, Kontengruppe 44310, Geschäftsaufwendungen, überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln des THH 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003180, Sonstige soziale Hilfen und Leistungen, Kontengruppe 43310, Soziale Leistungen.

3. Über die dauerhafte Bezuschussung ab dem Jahr 2016 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 entschieden.


StRin Ripsam (CDU) bezeichnet es als kurios, dass der städtische Zuschuss an freiberufliche, in Stuttgart tätige Hebammen für Hausgeburten und Geburten im Geburtshaus seit 1963 unverändert geblieben ist. Die nun vorgeschlagene Zuschusserhöhung löse die Probleme der Hebammen zwar nicht, aber dieser Schritt sei doch ein Signal dafür, dass der Stadt das Angebot der Hebammen wichtig ist. Ihr gegenüber trägt EBM Föll vor, er könne nicht sagen, ob es weitere Zuschüsse gibt, die seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Der Vorschlag zur finanziellen Deckung der Zuschusserhöhung komme von der Fachverwaltung. Bei den Haushaltsansätzen des Familiencard-Budgets (jeweils 2,16 Mio. €) seien 2012 1,98 Mio. € Ist-Ausgaben und 2013 etwas mehr als 2 Mio. € Ist-Ausgaben angefallen. Dies hänge mit der Inanspruchnahme der Familiencard-Guthaben zusammen. Die Verwaltung schlage ohnehin mit der Beschlussantragsziffer 3 vor, im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen über die dauerhafte Bezuschussung der Hebammen zu entscheidet.

Nachdem StRin von Stein (FW) anmerkt, die Stadt trete hier im Grunde genommen als Lückenbüser für die eigentlich zuständigen Krankenkassen auf, welche die Hebammen nicht auskömmlich finanzieren, spricht EBM Föll davon, dass die städtische Zuschusserhöhung ein Zeichen der Wertschätzung und auch ein politisches Signal darstellen. Eine abschließende Lösung der Hebammenfinanzierung erfolge damit jedoch nicht. Eine solche Lösung müsse auf Bundesebene erfolgen. Der Herr Oberbürgermeister habe entsprechend an den Bundesgesundheitsminister geschrieben und eine Lösung angemahnt. Den Medien habe entnommen werden können, dass es zwischen den Krankenkassen und dem Verband der Hebammen Verhandlungen gegeben hat. In einer ersten Runde habe noch kein Ergebnis erzielt werden können. Zu hoffen sei, dass in weiteren Verhandlungsrunden eine Lösung erzielt wird, die künftig für die Hebammen einen bezahlbaren Anteil an ihren Haftpflichtversicherungen vorsieht.

EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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