Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
92
5
VerhandlungDrucksache:
80/2013
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 24.04.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)
- Zurückstellung -

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 18.03.2013 öffentlich, Nr. 26

Ergebnis: Zurückstellung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.04.2013, öffentlich, Nr. 37

Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 09.04.2013, GRDrs 80/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt ab dem 1. April 2013 Zuwendungen für die soziale Betreuung der der Landeshauptstadt Stuttgart zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften.

2. Die Zuwendung für die soziale Betreuung beträgt 77.400 EUR pro Jahr und Fachstelle, bei einem Betreuungsschlüssel von 1:136 betreuten Personen.

Betreut werden:

- Flüchtlinge in städtischen Unterkünfte und

- Flüchtlinge in privatem Wohnraum in Stuttgart, bis zu einem Jahr nach dem Auszug aus der städtischen Unterkunft.

3. Die Zuwendung für die pädagogische Hausleitung beträgt 77.400 EUR pro Jahr und Stelle bei einem Betreuungsschlüssel von 1:136 Plätzen.

4. Es gelten die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften (Anlage 1) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen.


Dieser Tagesordnungspunkt wird auch im Verwaltungsausschuss zurückgestellt.

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