2. Die Zuwendung für die soziale Betreuung beträgt 77.400 EUR pro Jahr und Fachstelle, bei einem Betreuungsschlüssel von 1:136 betreuten Personen.
Betreut werden:
- Flüchtlinge in städtischen Unterkünfte und
- Flüchtlinge in privatem Wohnraum in Stuttgart, bis zu einem Jahr nach dem Auszug aus der städtischen Unterkunft.
3. Die Zuwendung für die pädagogische Hausleitung beträgt 77.400 EUR pro Jahr und Stelle bei einem Betreuungsschlüssel von 1:136 Plätzen.
4. Es gelten die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften (Anlage 1) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Dieser Tagesordnungspunkt wird auch im Verwaltungsausschuss zurückgestellt. zum Seitenanfang