Landeshauptstadt Stuttgart
Bürgermeisteramt
Gz: 7837-07
GRDrs 1028/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Innovationspark Künstliche Intelligenz

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS), die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart (WRS) und der Verband Region Stuttgart (VRS) haben gemeinsam mit weiteren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen der Region Stuttgart sowie Partnern aus den Regionen Karlsruhe und Neckar-Alb einen Antrag im Wettbewerb des Landes Baden-Württemberg um einen Innovationspark Künstliche Intelligenz gestellt sowie den Prozess zur Gründung der Genossenschaft Innovationspark KI Baden-Württemberg gestartet.

Die „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ befindet sich derzeit weiterhin in Gründung. Gründungsversammlung und erste Aufsichtsratssitzung haben am 19.02.2021 stattgefunden. Für den 18.11.2021 ist eine weitere Aufsichtsratssitzung geplant. Mit Beschlussfassung zur GRDrs 17/2021 wurden für den Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle der Genossenschaft bis zu 82.500 EUR/Jahr bis einschließlich 2023 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen unabhängig vom Ausgang des Landeswettbewerbs zur Verfügung und wurden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 berücksichtigt.

Das Ziel der Genossenschaft ist es, ein europaweit und international wettbewerbsfähiges und sichtbares Zentrum und Ökosystem für Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg zu schaffen und diesem ein gemeinsames Dach zu geben. Die drei Regionen - Karlsruhe, Stuttgart und Neckaralb – bündeln in dieser Genossenschaft ihre Kernkompetenzen. So soll gewährleistet werden, dass regional verteilte, starke, branchenfokussierte Knotenpunkte entstehen, in denen dezentrale KI-Aktivitäten in Wirtschaft und Wissenschaft verknüpft sind.

Für die im Rahmen dieser Wettbewerbsbeteiligung durchzuführenden Maßnahmen zur Entwicklung eines KI-Parks auf Stuttgarter Gemarkung (z.B. Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur, Baukosten, Zuschüsse an Dritte) wurden mit Beschluss zur GRDrs 38/2021 Ko-Finanzierungsmittel (Eigenbetrag mindestens in Höhe des Förderbetrags) von bis zu 5 Millionen EUR zur Verfügung gestellt. Nachdem die gemeinschaftliche Bewerbung zum Landeswettbewerb in der finalen Auswahlstufe nicht berücksichtigt wurde, ist eine Ermächtigungsübertragung zum Jahresabschluss nicht vorgesehen.

Derzeit wird auf Regionsebene diskutiert, inwiefern die mit dem Wettbewerbsbeitrag erarbeiteten inhaltlichen Ansätze trotz der Absage durch das Land Baden-Württemberg umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass zum Haushalt 2022 des Verbands Region Stuttgart ein fraktionsübergreifender Antrag gestellt wurde, mit dem die WRS beauftragt werden soll, im Jahr 2022 ein Ko-Finanzierungsprogramm auszuarbeiten, über das die investiven Bausteine des Antrags für einen Innovationspark KI in Stuttgart und der Region mit den ursprünglich zugesagten Ko-Finanzierungen aus den Kommunen in die Umsetzung gebracht werden können.

Ko-Finanzierungsprogramme von zum Beispiel dem Verband Region Stuttgart können eine Möglichkeit darstellen, um in Anlehnung an den Wettbewerbsbeitrag zum Landeswettbewerb Bausteine eines KI-Innovationsparks in Stuttgart zu realisieren. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 der LHS müssten dafür die Mittel in Höhe von 5 Millionen EUR neu veranschlagt werden.

Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es bisher keine Stelle, die eine Aufgabenwahrnehmung für das Themenfeld KI übernimmt. Zu beachten ist, dass durch die Bereitstellung eines Sachkostenbudgets in Höhe von 5 Mio. EUR auch ein erhöhter Koordinations- und Verwaltungsaufwand verbunden ist, wodurch die Schaffung einer Vollzeitstelle in EG 13 zur Koordination und Begleitung erforderlich wird.

2.)

Mit dem Wettbewerbsbeitrag „Innovationspark KI“ sollten auf der Gemarkung Stuttgart Flächenpotentiale für KI-Anwendungen aktiviert werden und im Rahmen der angestrebten Ko-Finanzierung durch das Land BW ein KI-Experience Center und die Geschäftsstelle der Genossenschaft untergebracht (Standort Synergie Park) werden, sowie ein mobiles KI-Pop-up Labor und die Werkstatt „KI im Bau“ (Standort Waldplätze) realisiert werden.

Derzeit ist es grundsätzlich weiterhin vorstellbar, dass am Standort Waldplätze KI-basierte Angebote in Anlehnung an den ursprünglichen Wettbewerbsbeitrag realisiert werden, wenn alternative Ko-Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden können.

Die Fläche, die für den KI-Innovationspark im Synergie Park vorgesehen war, wird von der Allianz nicht mehr komplett für ihren eigenen Bedarf gebraucht. Die Flächen sind nach Grundstückserwerb und Bebauung durch die LBBW Immobilien grundsätzlich auch weiterhin geeignet, Nutzern zur Verfügung gestellt zu werden, zu deren Geschäftsfeld insbesondere auch KI gehört.

Darüber hinaus ist es zum aktuellen Zeitpunkt auch vorstellbar, dass am Standort Synergie Park KI-basierte Angebote in Anlehnung an den ursprünglichen Wettbewerbsbeitrag realisiert werden, wenn alternative Ko-Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden können.



Vorliegende Anträge/Anfragen

274/2021 CDU

488/2021 CDU




Dr. Frank Nopper



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