Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat

Gz: WFB, T
GRDrs 532/2010
Stuttgart,
06/30/2010



Pauschaliertes Parkentgelt bei VfB-Veranstaltungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich14.07.2010



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über das kostenfreie Parken bei VfB-Veranstaltungen und die pauschalen Ersatzleistungen des VfB Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung und die in.Stuttgart werden beauftragt, zur Bundesligasaison 2012/2013 mit dem VfB Stuttgart eine Neuregelung der Ersatzleistungen zu verhandeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung verbleibt es bei der bisherigen Regelung zum kostenfreien Parken und den bisherigen Vereinbarungen zu den Entschädigungsleistungen.


Begründung:


Bei der Beschlussfassung über die Erhöhung von Parkgebühren und privatrechtlichen Parkentgelten in den Jahren 2010/2011 (GRDrs 6/2010) wurde die Sonderregelung bei VfB-Spielen zurückgestellt und um gesonderte Berichterstattung der Verwaltung gebeten.

Anlass und Geltungsbereich

Der Gemeinderat hat am 30. Juni 1994 (GRDrs 258/1994) beschlossen, dass an Veranstaltungstagen des VfB Stuttgart im Gottlieb-Daimler-Stadion (jetzt Mercedes-Benz-Arena) auf den Parkplätzen des Cannstatter Wasens sowie im Parkhaus P7 ab der Bundesligasaison 1994/1995 keine privatrechtlichen Benutzungsentgelte erhoben werden. Damit wurde an entsprechende Beschlüsse aus den Jahren 1988, 1989 und 1992 angeknüpft, mit denen das kostenlose Parken bereits für die Spielzeiten 1988/1989 bis 1992/1993 eingeführt wurde.

Bei der Wiedereinführung von Benutzungsentgelten in der Saison 1993/1994 zeigten sich erhebliche Akzeptanzprobleme bei den Stadionbesuchern, die mit PKW anreisen, da diese sich durch die Doppelbelastung aus Parkierungsentgelt und ÖPNV-Kombi-kartenzuschlag (damals 0,50 DM, heute 1,30 € je Eintrittskarte) erheblich benachteiligt fühlten und nicht bereit waren, den finanziellen Mehraufwand zu tragen. Aus Sicht der Landeshauptstadt spricht für das kostenlose Parken, dass Rückstaus bei der ohnehin beschränkten Anfahrtssituation sowie die Belastung angrenzender Wohngebiete mit „wildem Parken“ vermieden bzw. deutlich reduziert werden.

Für die Beibehaltung der bisherigen Regelung spricht auch, dass die Polizei in der Saison 1993/1994 bei entsprechenden Verkehrslagen mehrfach anordnen musste, auf den Kassiervorgang zu verzichten, um die Zufahrt zu den Parkplätzen zu beschleunigen und damit ein Verkehrschaos im Umfeld des Stadions zu vermeiden. Somit fand zeitweise ein kostenloses Parken statt, ohne dass eine Benutzungsentgelt bzw. ein pauschalierter Ersatz geleistet wurde. Für die Landeshauptstadt stellt dies die finanziell schlechteste Lösung dar.

Das kostenlose Parken gilt auch, wenn gleichzeitig mit dem VfB-Spiel Veranstaltungen in der Schleyer-Halle und im Stadion stattfinden, nicht jedoch für den Cannstatter Wasen während des Frühlings- und des Volksfestes.

Voraussetzung für den Verzicht auf die Erhebung von Entgelten ist, dass zwischen dem VfB Stuttgart und dem VVS Einvernehmen über die Beibehaltung der Kombi-Karten-Vereinbarung besteht. Für den VfB sind andererseits die Kombikartenregelung, bei deren Einführung er im Übrigen zum Saisonbeginn 1994/95 Vorreiter war, und die damit verbundene solidarische Finanzierung durch alle Zuschauer nur vertretbar, wenn dafür auf die Erhebung von Parkplatzentgelten verzichtet wird.

Die Vereinbarungen zwischen dem VfB einerseits und der Landeshauptstadt und der in.Stuttgart andererseits über das kostenlose Parken bei VfB-Veranstaltungen und den pauschalen Ersatz der Einnahmeausfälle ist im Übrigen Teil der Regelungen im Stadion-Pachtvertrag mit dem VfB Stuttgart (vgl. GRDrs 135/2008). Eine einseitige Änderung seitens der Landeshauptstadt ist deshalb nicht möglich.


Pauschalentschädigung durch den VfB Stuttgart

Um den Einnahmeausfall der Parkplatzbetreiber zu ersetzen, leistet der VfB Stuttgart seit der Saison 1994/1995 für die Bundesligaspiele und für Sonderspiele (z. B. internationale Wettbewerbe, DFB-Pokal, Freundschaftsspiele) jährliche pauschale Entschädigungszahlungen, die nach Zuschauerzahlen gestaffelt sind (bis 425.000 zahlende Zuschauer 46.016 €, bei mehr als 425.000 zahlende Zuschauer 51.129 €). Darüber hinaus erstattet der VfB der Firma Stuttgarter Heimschutz, die die Parkplätze bewirtschaftet, deren Personalkosten.

Auf Grund einer Prüfungsbemerkung des Rechnungsprüfungsamts wurde 2006 die Höhe der Entschädigungszahlungen überprüft. Mit Beschluss vom 17. Mai 2006 (GRDrs 246/2006) hat der Verwaltungsausschuss den Verzicht auf die Erhebung von Benutzungsentgelten (unter der Bedingung, dass eine Kombi-Karten-Vereinbarung besteht) bestätigt. Gleichzeitig hat sich der VfB zu einer höheren Pauschalentschädigung, die am tatsächlichen Einnahmeausfall ausgerichtet ist, bereit erklärt.

Grundlage der Berechnung der neuen Entschädigungsbeträge waren qualifizierte Ermittlungen der parkenden Fahrzeuge durch den Vertragspartner der Landeshauptstadt / in.Stuttgart für die Bewirtschaftung der Parkplätze, die Firma Stuttgarter Heimschutz. Bei der Zahl der parkenden Fahrzeuge wurde ein 20 %iger Abschlag berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass – wenn Entgelte erhoben würden – weniger Zuschauer mit dem PKW auf dem Cannstatter Wasen parken würden (aus Komfortgründen, wegen der Bildung von Staus und Schlangen beim Einfahren auf die Parkplätze durch das Bezahlen, wildes Parken in den benachbarten Wohngebieten, etc.). Bei der Ermittlung des zu erstattenden Netto-Erlöses wurden die im Entgelt enthaltene MwSt. sowie der sonst übliche Anteil der Firma Stuttgarter Heimschutz abgezogen (der VfB erstattet der Firma deren Personalkosten direkt).

Erstattungsbeträge des VfB fallen bei den Parkplätzen P 10 (Cannstatter Wasen, in.Stuttgart), P 6, P 6a und P 7 (Parkhaus Martin-Schrenk-Weg, Tiefbauamt) an. Die Parkplätze P 1 (Parkhaus), P 3 und P 9 werden bei VfB-Spielen als Sonderparkplätze genutzt und sind Teil der Stadionmiete. Sie werden deshalb nicht in die Berechnung der Einnahmeausfälle einbezogen.

Auf Grundlage dieser Berechnung wurden die pauschalen Entschädigungszahlungen ab der Saison 2006/2007 wie folgt vereinbart:

§ Bundesliga (Grundlage 17 Bundesligaspiele/Saison)

bis 510.000 zahlende Zuschauer
    (d.h. im Schnitt bis zu 30.000 Zuschauer/Spiel)
    (bisher bis 425.000 zahlende Zuschauer 46.016 €
    mehr als 425.000 zahlende Zuschauer 51.129 €)
    mehr als 510.000 zahlende Zuschauer
    (d.h. im Schnitt zwischen 30.000 bis 35.000 Zuschauer/Spiel)
    mehr als 595.000 zahlende Zuschauer
    (d.h. im Schnitt mehr als 35.000 Zuschauer/Spiel)
90.000 €




100.000 €
(bisher 51.129 )


110.000 €
(bisher 51.129 €)


§ Bei Sonderspielen (z.B. internationale Wettbewerbe, DFB-Pokal, Freundschaftsspiele):

bis 5.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 10.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 20.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 30.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 40.000 zahlende Zuschauer / Spiel
ab 40.001 zahlende Zuschauer / Spiel
1.000 € (bisher 511 €)
2.500 € (bisher 1.534 €)
4.000 € (bisher 2.556 €)
5.500 € (bisher 3.579 €)
6.500 € (bisher 4.346 €)
7.500 € (bisher 5.113 €)

Der VfB erstattet darüber hinaus der Fa. Stuttgarter Heimsschutz deren Personalkosten.

Auf Grund der Erhöhung der Parkentgelte von 4 € auf 5 € (GRDrs 71/2008) hat die in.Stuttgart 2008 die Vereinbarung mit dem VfB Stuttgart über die Kostenerstattung angepasst. Die neuen Entschädigungszahlungen betragen:


§ Bundesliga

bis 510.000 zahlende Zuschauer / Saison
mehr als 510.000 zahlende Zuschauer / Saison
mehr als 595.000 zahlende Zuschauer / Saison
100.000 €
112.500 €
125.000 €

§ Bei Sonderspielen

bis 5.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 10.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 20.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 30.000 zahlende Zuschauer / Spiel
bis 40.000 zahlende Zuschauer / Spiel
ab 40.001 zahlende Zuschauer / Spiel
1.125 €
2.800 €
4.500 €
6.200 €
7.300 €
8.400 €


Vergleichsberechnung 2009

Die vom VfB 2009 geleisteten Zahlungen sowie die nach dem vorstehend erläuterten Berechnungsschema ermittelten fiktiven Netto-Einnahmen von in.Stuttgart / Tiefbauamt im Falle einer Entgelterhebung sind in nachstehender Tabelle dargestellt:

Spiele
Zuschauer
Erstattung
insgesamt
Fiktive Netto-Einnahmen
Bundesliga
Rückrunde 2008/2009
Vorrunde 2009/2010
700.790
125.000 €
175.274 €
Bayern München 27.01.09
50.281
8.400 €
15.429 €
FC Timişoara 26.08.09
25.984
6.200 €
12.946 €
Glasgow Rangers 16.09.09
32.771
7.300 €
9.282 €
Zenit Petersburg 26.09.09
33.476
7.300 €
11.670 €
FC Sevilla 20.10.09
31.947
7.300 €
14.828 €
FC Unirea Urziceni 09.12.09
32.813
7.300 €
12.282 €
168.800 €
in.Stuttgart
100.800 €
Tiefbauamt
68.000 €
251.711 €


Weiteres Vorgehen

Trotz der Differenz von rd. 83.000 € zwischen dem pauschalierten Parkentgelt und der fiktiven Einnahmenberechnung, die vor allem durch die zahlreichen internationalen Spiele im Jahr 2009 bedingt ist, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Regelung beizubehalten und von einer Anpassung der Pauschalentschädigung derzeit abzusehen.

Durch den Umbau des Stadions sind die Zuschauerkapazitäten bis Mitte 2011 deutlich vermindert, was zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen beim VfB führt. Eintrittspreiserhöhungen, die die Folge einer höheren Entschädigungszahlung wären, muss der VfB bereits zur Refinanzierung seines Investitionsanteils beim Stadionumbau vornehmen; das beim Zuschauer durchzusetzende Erhöhungspotential ist aber begrenzt. Deshalb empfiehlt es sich, die Erfahrungen der ersten Saison nach Abschluss des Stadionumbaus zu bewerten.

In einer Gesamtbetrachtung ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Landeshauptstadt ab Mitte 2011 finanziell ohnehin deutlich entlastet wird, weil der VfB den Betrieb des Stadions übernimmt (vgl. GRDrs 135/2008): das bisher von der Stadt zu tragende Defizit von 2,6 Mio. € jährlich entfällt und die Landeshauptstadt erhält einen jährlichen Erbbauzins von 0,8 Mio. €, so dass der Stadthaushalt ab 2012 um jährlich 3,4 Mio. € verbessert wird.

Auch muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Bewirtschaftung der Stellplätze im NeckarPark keine höheren Einnahmen erzielt werden können, da – wie es sich in der Saison 1993/1994 gezeigt hat – mit starken Verlagerungen in die Wohngebiete (nicht nur in Bad Cannstatt) zu rechnen ist.

Deshalb sollten die Verwaltung und in.Stuttgart (als Betreiberin des Cannstatter Wasens) beauftragt werden, mit dem VfB Stuttgart über eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen zu verhandeln, die ab der Bundesligasaison 2012/2013 gelten soll. Dabei wären auch die bisherigen Berechnungsparameter auf Geeignetheit und Angemessenheit zu überprüfen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen







Michael Föll
Erster Bürgermeister
Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen






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