Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1262/2019
Stuttgart,
01/30/2020



Vergabebeschluss Honorarvertrag Landschaftsarchitektur Parkanlage Villa Berg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.02.2020
19.02.2020
20.02.2020



Beschlußantrag:

1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Wiederherstellung und Sanierung der Parkanlage Villa Berg in Stuttgart-Ost auf Grundlage der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) an das Landschaftsarchitekturbüro Planstatt Senner aus Überlingen laut Begründung wird zugestimmt.

Die Aufwendungen / Auszahlungen für das Honorar laut Begründung werden im Teil-haushalt 670, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Amtsbereich 6707010 – öffentliche Grün- und Freizeitanlagen, KontenGr. 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und beim Projekt 7.671620 – Villa Berg, Wiederherstellung Parkanlage, Ausz-Gr. 7873 – Sonstige Baumaßnahmen, gedeckt.


2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro einen Stufenvertrag (Nr. 13455) in der üblichen Form abzuschließen.


Begründung:


1. Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Auf Grundlage des Parkpflegewerks zur Parkanlage Villa Berg und neuen Nutzungskonzepten im Zuge der Sanierung der eigentlichen Villa Berg zu einem „Haus für Musik und mehr“ beabsichtigt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt die gesamte Parkanlage in 10 Bauabschnitten zu sanieren bzw. nach Rückbau der Fernsehstudios adäquat wiederherzustellen. Sowohl zukünftige Nutzerwünsche als auch denkmalpflegerische und artenschutzrechtliche Aspekte bedürfen einer wohlüberlegten Planung zum zukünftigen Umgang und Erscheinungsbild der denkmalgeschützten, wertvollen Grünanlage.
Aus diesem Grund beabsichtigt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zur Wiederherstellung und Entwicklung der Parkanlage Villa Berg ein qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro mit den Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu beauftragen.
Grundlage des Auftragsvolumens bilden die GRDrs 272/2018, GRDrs 914/2018 sowie GRDrs 3/2018 für Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus. In Abhängigkeit der Planungsleistungen werden die Baubeschlüsse zu den jeweiligen Bauabschnitten den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.


2. Kosten
Der Beauftragung liegt die vorläufige grobe Kostenannahme des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes mit Gesamtkosten aller 10 Bauabschnitte

in Höhe von 30.355.000 EUR brutto zu Grunde

Hieraus resultieren vorläufige anrechenbare Kosten zur Ermittlung der Planungskosten

in Höhe von SUMME 01.

3. Vergabeverfahren

Die Auswahl des Büros erfolgte im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahren gemäß VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung).

Tag der Veröffentlichung: 29.04.2019
Eröffnungstermin: 06.06.2019
Angebotseinreichung: 29.10.2019

Den ersten Platz mit höchster Punktezahl belegt das Büro Planstatt Senner. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt beabsichtigt die Planungsleistungen zur Wiederherstellung und Sanierung der Parkanlage Villa Berg in Stuttgart-Ost an das Landschaftsarchitekturbüro Planstatt Senner aus Überlingen zu vergeben.

Der Honoraranspruch des Planers beträgt für die Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen für alle 10 Bauabschnitte

voraussichtlich: SUMME 02

Die Beauftragung erfolgt in drei Stufen nach zusammengefassten Bauabschnitten und Leistungsphasen gemäß HOAI bei Vorliegen entsprechender Haushaltsmittel.

Vorläufig werden beauftragt:

Bauabschnitte
(BA)
Leistungsphasen
gemäß HOAI
vorläufiger Honoraranspruch
in EURO brutto
1.-10. BALph 1-2,
zusätzlich besondere Leistungen zur Grundlagenermittlung
SUMME 03
1. BALph 3-6SUMME 04
2. BALph 3-6SUMME 05
3. BALph 3-6SUMME 06
Summe Beauftragung SUMME 07

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.



Finanzielle Auswirkungen


Die für die Vergabe der Planungsleistungen erforderlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen stehen im Teilhaushalt 670, Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt zur
Verfügung:


- Teilfinanzhaushalt 670 beim Projekt 7.671620 – Villa Berg, Wiederherstellung Park-
anlage, Ausz.Gr. 7873 – Sonstige Baumaßnahmen:
HHJ 2020: SUMME 08

HHJ 2019: SUMME 09
Für die Übertragung der Restmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 entsprechende Ermächtigungsübertragungen beantragt.


- Teilergebnishaushalt 670, Amtsbereich 6707010, Öffentliche Grün- und Freizeitflächen, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

HHJ 2020: SUMME 10




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

SW0

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