Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
66
1
VerhandlungDrucksache:
1120/2018
GZ:
OB 0322-01, 6233-02.00
Sitzungstermin: 20.02.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bürgerbegehren "für ein fahrradfreundliches Stuttgart" der Initiative "Radentscheid Stuttgart", Entscheidung über die Zulässigkeit und Zielbeschluss zum Radverkehr ...
(vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: Bürgerbegehren "für ein fahrradfreundliches Stuttgart"
der Initiative "Radentscheid Stuttgart", Entscheidung
über die Zulässigkeit und Zielbeschluss zum Radverkehr
a) Anhörung der Vertrauenspersonen gem. § 21 Abs. 4, Satz 1 GemO
b) Bericht zum weiteren Vorgehen
c) Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und Zielbeschluss zum Radverkehr

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 12.02.2019, GRDrs 1120/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:

1. Dem Ziel, Stuttgart zu einer echten Fahrradstadt zu machen, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in den kommenden Haushaltsberatungen einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Ziels, zur Erhöhung des Radetat und zu weiteren Projekten zum Ausbau der Radinfrastruktur zu machen.

3. Die für 2019/20 in der Umsetzung befindlichen Projekte und die dargestellten weiteren Projekte im Sinne der Ziele des Radentscheids werden unterstützt.

4. Der Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids "für ein fahrradfreundliches Stuttgart" der Initiative "Radentscheid Stuttgart" wird zurückgewiesen. Das Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens die Feststellung der Unzulässigkeit des Antrags durch Bescheid bekannt zu geben.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einem Vorschlag der CDU-Gemeinderatsfraktion folgend wird dieser Tagesordnungspunkt ohne Votum durch den Verwaltungsausschuss in die morgige Sitzung des Gemeinderats verwiesen.
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