Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 340/2022
Stuttgart,
01/19/2023



Planung der Freianlagen im Teilgebiet C1 (Maker-City) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord
- Durchführung VgV-Verfahren
- Beauftragung von Planungsleistungen
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
31.01.2023
06.02.2023
07.02.2023
08.02.2023
09.02.2023



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zum Stand des Projekts (siehe Begründung) wird Kenntnis
genommen.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das zur Vergabe der Planungsleistung zur
Herstellung der Freianlagen notwendige VgV-Verfahren mit Ideenteil durchzu-
führen. Die Kostenschätzung für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1 bis 9)
zur Herstellung der Freianlagen beläuft sich gemäß Anlage 3 auf insgesamt rund 1.877.000 Euro brutto.


3. Stufenweise Beauftragung 4. Von der Beauftragung des Büros Klotz und Dressel als externer Verfahrensbetreuer des VgV-Verfahrens wird Kenntnis genommen. Die Kosten belaufen sich auf
15.000 Euro brutto.

5. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 3 und 4 werden im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadt-
planung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

Der erforderlichen überplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 400.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen entsprechend der Darstellung in Beschlussziffer 5 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Sachstand und Erforderlichkeit:

Das städtebauliche Quartier C1 Maker City ist das erste Teilgebiet der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein, welches aus dem internationalen Städtebauwettbewerb
Stuttgart Rosenstein hervorgeht und als ein Projekt der IBA 2027 entwickelt werden soll.


Auf Grundlage der Fortführungsentscheidung des Gemeinderats wird derzeit das Bebauungsplanverfahren Stgt 151 durchgeführt, welches auf dem Wettbewerbsergebnis der ARGE aus den Stuttgarter Büros asp Architekten und Koeber Landschaftsarchitekten basiert und eine Überarbeitung in der Entwicklung des Rahmenplans unter Einbeziehung der Akteure erfahren hat, und zudem die Integration des Interimsstandorts der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) im nördlichen Baublock vorsieht.

Die Wagenhallen mit dem Wagenhallenplatz sind bereits Bestandteil und Impulsgeber der Maker City. Im nördlichen Bereich soll der Baublock der Pioniere Urbaner Produktion entstehen, im Gelenkpunkt der Quartiershub und im südlichen Bereich schließt der Baublock der Öko- und Sozialpioniere an. Das städtebauliche Konzept der Maker City sieht eine hoch verdichtete Gebäudestruktur vor, eine umso größere Bedeutung erhält damit der Freiraum, welcher mittels einer starken Durchgrünung für die Kompensation sorgt. Integration, Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung sind die Leitlinien des Konzeptes

Neben den stadtklimatischen Aufgaben hat der Freiraum als Sozialraum wichtige Funktionen zu erfüllen bis hin zur Außenwerkstatt, er bietet Raum für urbanes Gärtnern und hat den Aspekt der Biodiversität zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat wird gebeten, das Verfahren zur Gewinnung eines Freianlagenplaners für die Planung und Gestaltung der vielfältigen Freiräume in der Maker City frei zu
geben.


Planungsaufgabe Freianlagen C1 Maker City

Gegenstand der Beschlussvorlage sind sämtliche freiraumplanerischen Aufgaben-
stellungen im Stuttgart Rosenstein, Teilgebiet C1 Maker City. Die Planung der Freian-

lagen beinhaltet die Ausarbeitung gebietsübergreifender Konzepte, die Planung der im beiliegenden Kostenübersicht dargestellten Teilprojekte (siehe Anlage 3) sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen für die Gestaltung privater Bereiche. Bei den Teil-
flächen handelt es sich um öffentliche Spiel- und Bewegungsplätze und Aufenthaltsbereiche in öffentlichen Grünflächen, Außenanlagen öffentlicher Gebäude sowie um

Flächen, die zukünftig dem urbanen Gärtnern dienen sollen. Weitere Parameter sind Strategien zur Klimaanpassung, Vielfalt durch multicodierte Flächen sowie Biodiversität.

Das mit der Gesamtplanung Freianlagen beauftragte Planungsbüro wird im Rahmen
eines zweistufen Vergabeverfahrens mit Ideenteil ermittelt. Die Beauftragung der ersten Planungsleistungen erfolgt im direkten Anschluss an das Vergabeverfahren. Die Folgebeauftragung zur Umsetzung der Entwurfsplanung erfolgt projektbezogen entsprechend des Baufortschritts für Infrastruktur sowie der Erschließungs- und Gebäudeplanung.



Begründung:

Ziele des städtebaulichen Entwurfs:

Im Teilgebiet C1 soll ein Stadtviertel entstehen, in dem Wohnen, Arbeiten und Produktion eng miteinander verwoben sind. Das neue Quartier soll die vorhandene Struktur des Nordbahnhofviertels stadträumlich wie funktional ergänzen und neue Impulse setzen. Das Teilgebiet C1 ist im Wettbewerbsergebnis / B-Planverfahren als gemischt genutzte Fläche dargestellt.

Es sollen belebte Erdgeschosszonen mit öffentlichem und halböffentlichem Charakter mit vielfältiger Nutzungsmischung aus Gastronomie und Nahversorgungsangeboten
sowie Werkstätten ermöglicht werden. Die Wagenhallen mit dem vorgelagerten Platz bilden das Zentrum. Der Platz bietet eine hohe Flexibilität im Hinblick auf Veran-
staltungen, Kunst, Aufführungen, Improvisation, Kultur und Soziales.


Im Quartier soll das Thema der bespielbaren Stadt umgesetzt werden. Dies beinhaltet eine konsequente Vernetzung und Entwicklung von öffentlichen Spielräumen und Spielwegen innerhalb des gesamten Quartiers sowie die Schaffung von zwei öffentlichen Spielplätzen. Eine bespielbare Stadt schafft vielfältige Formen der Begegnung, Bewegung, Gestaltung sowie Mitwirkung. Darüber hinaus sind im Quartier unterschiedliche öffentliche Grün- und Freiräume vorgesehen, welche vor allem die Bildung von Nachbarschaften und Gemeinschaft fördern sollen. Die jeweiligen Baufelder orientieren sich um innere Grün- und Freiflächen, welche Raum für Erholung, Aufenthalt und gemeinschaftliche Nutzungen (öffentliche Spiel- und Bewegungsbereiche, urbanes Gärtnern, etc.) ermöglichen sollen. Multifunktionale Freiflächen direkt am Gebäude, die sogenannten „Aurazonen“, dienen der Verzahnung von Außen- und Innenräumen als niederschwellige Aneignungsflächen für und zur Förderung des sozialen Miteinanders.

Im Süden - angrenzend zum Pragfriedhof - werden die bereits vorhandene Kleingartenanlage Prag e. V. erhalten und in Teilen neu geordnet. Direkt angrenzend befinden sich die Flächen, die den Akteuren des Stadtackers als neue Gemeinschaftsfläche für Urbanes Gärtnern zur Verfügung stehen werden.

Planungsaufgabe Freiraumplanung C1

Die Freiraumplanung im C1 Gebiet beinhaltet die Freiflächengestaltung der in den
Anlagen dargestellten Teilprojekte, die Ausarbeitung von übergeordneten Konzepten, welche im gesamten Plangebiet angewendet werden sowie die Ausarbeitung von
Empfehlungen für die Gestaltung privater Bereiche.


Bei den Freiraumprojekten, die als Teilprojekte entsprechend dem Baufortschritt im Gebiet umgesetzt werden, handelt es sich um zwei öffentliche Spielplätze und Aufenthaltsbereiche in wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen, die Außenanlagen öffentlicher Gebäude sowie die Geländegestaltung der Flächen, die zukünftig dem urbanen Gärtnern dienen sollen.

Das Planungsbüro wird mittels eines zweistufigen Vergabeverfahren mit Ideenteil ermittelt. Im Verfahren werden neben wirtschaftlichen Faktoren vor allem Kompetenzen in Projektorganisation und Gestaltung sowie projektspezifische Kompetenzen (wie z.B. Wassermanagement und Spielraumgestaltung) abgefragt.

Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt als Stufenbeauftragung. Im Rahmen dieser Stufenbeauftragung werden bei den Teilprojekten für Freianlagen erst die
Leistungsphasen bis zum Entwurf eingefordert. Nach Fertigstellung des Entwurfs sollen weitere Planungsleistungen sukzessive entsprechend dem Baufortschritt abgerufen werden. Das Gremium stimmt zu, dass die stufenweise Beauftragung für die Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Rahmen des Baubeschlusses erfolgt.


Die Betreuung bis zum Entwurf (Leistungsphase 3) liegt federführend bei Amt 61, mit der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) geht die Aufsicht an das Amt 67 über. Der Planungsfortschritt steht in direkter Abhängigkeit mit der Herstellung der Erschließungs- und Infrastrukturanlagen sowie der Umsetzung der Baumaßnahmen im Baufeld Öko- und Sozialpioniere, des Interimsstandorts der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST).

Rahmenbedingungen/Voraussetzungen

Rahmenplanung
Die Planung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses des internationalen städtebaulichen Ideenwettbewerbs von asp Architekten und Koeber Landschaftsarchitektur sowie des sich in der Erstellung befindlichen Rahmenplans (Beschluss geplant im 1. Quartal 2023).

Bebauungsplanverfahren:
Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 28. Juli 2020 im Aus-
schuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) beschlossen. Die Auslegung wurde
am 22. November 2022 im STA beschlossen und vom 9. Dezember 2022 bis zum
23. Januar 2023 durchgeführt. Ziel ist der möglichst zeitnahe Satzungsbeschluss.


Planungsprozesse im C1-Gebiet
Die Planung der Freiflächen als Ganzes sowie die Reihenfolge der Umsetzung
Teilprojekte erfolgen in Abhängigkeit zu den parallel verlaufenden Planungsprozessen im C1-Gebiet.



Akteursbeteiligung
In Fortführung der Beteiligung (wie Stadtacker e.V., Kunstverein Wagenhallen e.V., Kleingarten Prag e.V., etc.) geht es um die Mitwirkung der Akteure sowie die Integration und Umsetzung der Ideen in die Freianlagenplanung.

Projektbeteiligte Ämter
Öffentliche Freiflächen: Amt 67, Verkehrsflächen: Amt 66
Private Grünanlagen und Sondernutzungsflächen: Amt 23


Zeitliche Umsetzung

Zeitnahe Durchführung VGV-Verfahren nach Beschluss.

Planung des Freiraums im C1-Gebiet parallel zur Erschließungsplanung
ab Sommer 2023.


Planung von Teilprojekten entsprechend Baufortschritt, Beginn der Umsetzung
Teilprojekte voraussichtlich ab Frühjahr 2025.



Finanzielle Auswirkungen


Der Mittelbedarf in Höhe von 400.000 EUR brutto im Haushaltsjahr 2023 (siehe Beschlussziffern 3 bis 5) wird aus den innerhalb der Deckungsreserve für das Stadtquartier Rosenstein veranschlagten Mitteln überplanmäßig gedeckt.

Der Mittelbedarf in Höhe von 205.000 EUR in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 (siehe Beschlussziffern 3 und 4) wird bei der Planung des Budgets des THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen zum Doppelhaushalt 2024/2025 berücksichtigt.

Die darüber hinaus benötigten Planungs- und Umsetzungsmittel ab der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) werden vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu den kommenden Doppelhaushalten angemeldet.



Beteiligte Stellen

Referat T
Referat WFB





Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Lageplan mit Interimsspielstätte der WST vom 22. Juni 2022
Anlage 2 Lageplan C1 Gesamt vom 22. Juni 2022
Anlage 3 Kostenübersicht


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