Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 996/2011
Stuttgart,
10/26/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Kommunales Kino

Beantwortung / Stellungnahme

Es wird auf die Mitteilungsvorlage GRDrs 813/2011 verwiesen.

Ergänzend hierzu:
Zum beantragten Finanzvolumen in den ersten beiden Jahren 2012/2013 ist anzumerken, dass in dem vom Verein „Neues Kommunales Kino“ e. V. vorgelegten Wirtschaftsplan – ausgehend von einer beantragten städtischen Zuwendung i. H. v. 300.000 Euro - ein
Überschuss von 41.930 Euro ausgewiesen ist. Die beantragte Förderung geht somit über den Bedarf hinaus.


Der Verein „Neues Kommunales Kino“ geht im Jahr 2012 von rd. 60 Veranstaltungen mit rd. 1200 Besuchern, im Jahr 2013 von rd. 115 Veranstaltungen mit rd. 2300 Besuchern aus. Falls es zu einer städtischen Förderung in der beantragten Höhe von 300.000 Euro kommt, bedeutet dies eine Bezuschussung von 250 Euro pro Besucher im Jahr 2012 bzw. von 130 Euro pro Besucher im Jahr 2013. Als Vergleichszahl mag die Pro-Kopf-Förderung der Staatstheater mit rd. 150 Euro pro Besucher dienen.

Bisher ist die Raumfrage für ein Kommunales Kino – sowohl für eine ständige als auch die interimsweise Nutzung – noch nicht geklärt.

Wie bereits in der Mitteilungsvorlage GRDrs 813/2011 dargestellt, steht die Kulturverwaltung in permanentem Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern des Vereins „Neues Kommunales Kino“ e. V. und berät und unterstützt diese regelmäßig. Dies wird – ebenso wie die Information des Gemeinderates - selbstverständlich auch weiterhin der Fall sein.








Vorliegende Anträge/Anfragen

411/2011 Nr. I.9 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
541/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion
662/2011 FDP-Gemeinderatsfraktion
729/2011 SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft





Dr. Susanne Eisenmann



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