Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 380/2017
Stuttgart,
05/15/2017


Kulturförderung - Innofonds Kultur im öffentlichen Raum



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.05.2017
31.05.2017

Bericht:


Kultur im öffentlichen Raum ermöglicht intensive und eindrückliche künstlerische Erfahrungen in der urbanen Landschaft. Sie verhandelt die Identität der Stadt und trägt zu ihrer Attraktivität bei. Sie ist ein wichtiges Instrument der Stadterneuerung und Quartiersentwicklung. Durch die Beteiligung von Bürgern fördert sie gemeinschaftlichen Zusammenhalt.

Kultur im öffentlichen Raum adressiert mehrere Herausforderungen zeitgenössischer Kulturpolitik: Die demographische Unausgewogenheit beim Publikum konventioneller Kulturangebote, die Methodik, Reichweite und Teilhabegerechtigkeit kultureller (Bildungs-) Angebote sowie die Förderung spartenübergreifender Kooperationen. Bereits „Kultur im Dialog“ monierte die fehlenden (Frei)-Räume für Kunst- und Kulturschaffende in der Stadt sowie einen Mangel an transinstitutionellen Initiativen und Arbeitsweisen, die eine Basis für innovative Projekte im kulturellen Sektor darstellen.

Obwohl es eine starke Präsenz dieser Kunstform an Hochschulen in den Bereichen Architektur, Kunst und Sozialwissenschaften gibt und einige renommierte lokale Künstler in diesem Feld arbeiten, fehlt es in Stuttgart an Finanzierungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, professionell Kultur im öffentlichen Raum zu entwickeln und zu präsentieren. Bisher wurden solche bürgernahen, niedrigschwelligen Formate über die spartenspezifischen Fördertöpfe finanziert. Zunehmend werden aber auch Anträge eingereicht, die nicht eindeutig einer Sparte zuzuordnen sind, disziplinäre Grenzen überschreiten oder in eine neue Beziehung setzen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Medien und Technologien. Wenn der öffentliche Raum zukünftig wieder verstärkt als kulturelle Begegnungsstätte begriffen werden soll, muss das punktuell bestehende Angebot qualitativ wie quantitativ weiterentwickelt und um nachhaltige Verankerungsmöglichkeiten ergänzt werden.

Ziel des Innovationstopfes „Kultur im öffentlichen Raum“ ist es, die Kompetenz der KünstlerInnen zu fördern, in Interaktion mit dem öffentlichen Raum und den Menschen zu treten. Kunst wird hier nicht nur als Intervention verstanden, die rein zur passiven Rezeption einlädt, sondern als ein Medium, das die Interaktion der Menschen mit ihrer Umwelt befördern soll. Stuttgart wird zu einer neu zu entdeckenden Landkarte, einem archäologischen Feld für sinnlich erfahrbare Stadtforschung und einem Archiv von Lebensgeschichten verschiedener Weltanschauungen. Über die Interaktion werden neue Perspektiven und Einblicke in Stadt und deren identitätsstiftende Momente erlangt. Bei den eher flüchtigen und zufälligen Begegnungen im Alltag werden über die ungewöhnlichen Orte ohne Zugangsbarriere neue Publikumskreise erschlossen und ihnen Lust auf Kultur gemacht. Die erweiterten Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten für Besucher, Stadtgesellschaft und Kulturschaffende wurden eindrücklich beim 35. Deutschen Evangelischen
Kirchentag deutlich.



Aktuelle Bestandsaufnahme:

In Stuttgart gibt es folgende Bespielungen des öffentlichen Raums, überwiegend bisher finanziert durch die spartenspezifischen Innovationsfonds:

Kunstverein Gästezimmer , Kunstverein Wagenhallen, Projekt District-Ost, Performance Hotel Stuttgart, Flanerie-Festival, Interventionsraum e. V., Utopia Parkway, ARTTOURS, Citizen Cane Kollektiv, Figurenkombinat, Claudia Senoner, Gütesigel Kultur, Herbordt/Mohren, Marienplatzfestivals/Stadtteilfeste, Literarisches Fest , Erzählt uns den Planeten, Zwischen/miete, StadtLesen, Wörtchenbude 2017

Die Kulturverwaltung erachtet die Einrichtung eines neuen Innovationstopfs zur Förderung von Projekten im Bereich „Kultur im öffentlichen Raum“ mit einem jährlichen Gesamtbudget von 100.000 € notwendig.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Kulturamt hat insgesamt 10 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 2.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Projektförderung / 4318
100
100
100
100
100
100
Finanzbedarf
100
100
100
100
100
100
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer


Anlagen:

keine

<Anlagen>

zum Seitenanfang