Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
132
3
VerhandlungDrucksache:
250/2010
GZ:
T
Sitzungstermin: 19.05.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Zuschusszusage des Landes
- Baubeschluss Vorabmaßnahme Leitungstrasse Neckartalstraße und Beauftragung Herstellung städtischer Kabeltrassen

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.05.2010, öffentlich, Nr. 191

Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik verweist beide Unterlagen (GRDrs 250/2010 und Antrag Nr. 154/2010 der SPD-Gemeinderatsfraktion) ohne Votum in die weitere Beratungsfolge.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.04.2010, GRDrs 250/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bericht

Vom Bericht über die Zuschusszusage des Landes wird zustimmend Kenntnis genommen.


2. Baubeschluss

Der Verlegung der Leitungstrasse im Zuge der Neckartalstraße zwischen Wilhelmatheater und König-Karls-Brücke als notwendige Vorabmaßnahme zum Bau des B10 Rosensteintunnels und der B 10/B14 Verbindung am Leuze mit Gesamtkosten von 4.900.000 € (einschließlich aktivierungsfähiger Eigenleistungen) wird zugestimmt.

Die Leitungsträger EnBW AG, Deutsche Telekom AG und Stuttgarter Straßenbahnen AG werden aufgefordert, ihre Leitungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu verlegen.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG wird mit der Ausschreibung und Herstellung der städtischen Kabeltrassen im Namen und auf Rechnung der Stadt beauftragt.


3. Finanzierungsbeschluss

3.1 Die Auszahlungen in Höhe von 4.620.000 € (einschließlich 5 % Unvorhergesehenem und Mehrwertsteuer) werden im Finanzhaushalt beim Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel -wie folgt gedeckt:

Jahr 2010
2.600.000 €
Jahr 2011
2.020.000 €

3.2 Für die im Haushaltsjahr 2011 benötigten Auszahlungen wird die im Haushaltsjahr 2010 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

3.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 280.000 € werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden auf das o.g. Projekt umgesetzt.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss verweist diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache und ohne Votum in die morgige Sitzung des Gemeinderates.

zum Seitenanfang