Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 26.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Berufs- und Freiwillige Feuerwehr
- Antrag Nr. 208/2017 vom 07.07.2017 der
SPD-Gemeinderatsfraktion

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Pfeifer (SPD) verzichtet auf eine Antragsbegründung.

Danach trägt BM Dr. Schairer vor, es gehe um die Frage, weshalb das opting out nicht vorankomme. Die Verwaltung habe die Diskussion, wie mit der Forderung der Feuerwehr bzw. des Personalrates der Feuerwehr umgegangen werde, noch nicht abgeschlossen. Diese Diskussion sei kompliziert und ihr komme teilweise auch landespolitische Bedeutung zu. Hintergründe würden sich zum Teil aus Gerichtsentscheidungen ergeben. Benannt gehörten wohl auch die sich im Laufe der Zeit geänderten Forderungen des Personalrates.

Weiter trägt er vor, 1997 habe die Umsetzung der Europäischen Arbeitszeitregelung angestanden (maximal 48 Arbeitsstunden/Woche). Darunter falle das Bereitschaftszeitmodell der Deutschen Berufsfeuerwehren. Anfänglich habe für die Deutschen Berufsfeuerwehren große Unsicherheit darin bestanden, ob die vielerorts bestehenden 24-Stunden-Arbeitszeitmodelle noch angewendet werden könnten (im Wechsel 24-Stunden-Dienst, zwei Tage dienstfrei).


Um diesen 24-Stunden-Rhythmus, das sogenannte Bremer Schichtdienstmodell, aufrechtzuerhalten, hätten die Gewerkschaften damals einen Ausweg in den opting-out-Erklärungen gesehen. Der Gemeinderat habe dann in Stuttgart mit der Feuerwehrarbeitszeitsatzung (FwAzS) vom 01.01.2008 das opting-out-Modell umgesetzt. Die Mitarbeiterschaft habe sich damals freiwillig verpflichtet, zwei Stunden/Woche zusätzlich zu arbeiten (50-Stunden-Woche). Dafür habe es Kompensationsregelungen gegeben (Beibehaltung des Bremer Schichtdienstmodells, Realisierung offener Stellenhebungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst/28 Hebungen, Erhöhung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung von 60 auf 65 €, Erhöhung der Feuersicherheitspauschale auf 30 €). Die Landeshauptstadt habe diese Kompensationen alle umgesetzt.

In der Folgezeit hätten jedoch vielen Städte die 48 Stunden-Woche unter Beibehaltung des Bremer Schichtdienstmodells im Einsatzdienst wieder umgesetzt. Überall sei der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhöht worden. Seitens der Personalvertretung seien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 neue Forderungen erhoben worden (Stellenhebungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst/laut Branddirektion, in Höhe von 310.000 €, Erhöhung des Zuschusses zur Krankenversicherung von 75 auf 100 €, Erhöhung der Feuersicherheitspauschale um 30 € auf 33 €). Somit sei ein neues Forderungspaket obenauf gesattelt worden.

Darauf habe die Verwaltung nicht reagiert. Im letzten Jahr habe dann der Personalrat seine Forderungen geändert (Auszahlung der zwei Überstunden/Woche). Damit werde eine Abweichung von der opting-out-Regelung gefordert (Stopp der freiwilligen Mehrarbeit trotz umgesetzter Kompensation). Dies würde zu einem Mehraufwand von 700.000 € führen. Andererseits müssten bei einer Kündigung von opting-out 16 Stellen im Einsatzdienst geschaffen werden (Kosten ca. 1,4 Mio. €).

Die Frage der Erhöhung des Zuschusses zur Krankenversicherung sei zwischenzeitlich Gegenstand eines Rechtsstreits gewesen. Die Gerichtsentscheidung habe gelautet, dass die Stadt in ihrem eigenen Ermessen eine Satzung aufstellen solle.

Bei dieser sehr komplizierten Gemengelage stelle sich auch die Frage, ob man den 24-Stunden-Dienst aufrechterhalten solle/könne. Dieses Modell erlaube der Feuerwehr viele Möglichkeiten des Ausruhens aber auch von Nebentätigkeiten. Der Spielraum müsse ausgelotet werden. Manche Feuerwehren, auch Berufsfeuerwehren, hätten mittlerweile eine andere Sichtweise. In Stuttgart müsse eine Entscheidung getroffen werden. Wahrscheinlich werde dies auch ein Thema bei den kommenden Etatberatungen sein. Dabei müssten viele Aspekte berücksichtigt werden. Von einer Bewertung des Sachverhalts sieht er ab.

Die Einschätzung des Vorsitzenden, dass sich die Situation im Laufe der Zeit weiter verkompliziert hat, teilt StR Pfeifer. Unzumutbar sei, dass die Verwaltung seit den letzten Etatberatungen, also seit November/Dezember 2015, nicht reagiert habe. Angestrebt gehöre, und auch hier unterstützt er den Vorsitzenden, eine für die Stadt als Arbeitgeber genauso wie eine für die Feuerwehrmitglieder ausgewogene Situation (faire win-win-Situation). Wenn seitens der Verwaltung erklärt würde, man werde sich vor den Etatberatungen mit dem Personalrat zusammensetzen, um für die Etatberatungen einen Vorschlag vorlegen zu können, wäre dies in Ordnung. Ein solches Signal habe es bislang aber nicht gegeben. An einer Entscheidung führe kein Weg vorbei.




Mit seiner Zusage, mit dem Thema wieder auf den Verwaltungsausschuss zuzukommen, schließt BM Dr. Schairer diesen Tagesordnungspunkt ab.

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