Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 1103/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Einführung des auf Landesebene üblichen Gebührendeckels für Informationsfreiheitsanfragen

Beantwortung / Stellungnahme

An der Sach- und Rechtslage hat sich seit dem letzten inhaltsgleichen Haushaltsantrag (658/2019) vor zwei Jahren nichts geändert, so dass die Verwaltung erneut (vgl. GRDrs 1181/2019) entsprechend ablehnend Stellung nimmt:

Die Einführung eines Gebührendeckels von max. 500 € für Anträge nach dem Landes­informationsfreiheitsgesetz (LIFG) ist rechtlich möglich, auch wenn das LIFG eine solche Begrenzung i. H. v. 500 € bei den Kommunen nicht vorsieht. Zu einer Umsetzung vor Ende 2022 wäre eine unterjährige Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich, was mit Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Wie bereits in der Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 95/2019 ausgeführt, wäre eine Gebührendeckelung aber aus Sicht der Verwaltung unsachgemäß, da entsprechende Informationsfreiheitsanfragen einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslösen können, sofern die angeforderten Informationen nur mit einem hohen perso­nellen Ressourceneinsatz bereitgestellt werden können. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist zudem gehalten, sich prioritär aus Gebührenerlösen zu finanzieren. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es nicht angebracht, sollte im Einzelfall eine Informationsfreiheits­anfrage einen solchen erheblichen Aufwand innerhalb der Stadtverwaltung verursachen, die dadurch entstehenden Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

909/2021 Nr. 1 Die FrAKTION




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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