Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs
1103/2021
Stuttgart,
11/08/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
15.11.2021
Einführung des auf Landesebene üblichen Gebührendeckels für Informationsfreiheitsanfragen
Beantwortung / Stellungnahme
An der Sach- und Rechtslage hat sich seit dem letzten inhaltsgleichen Haushaltsantrag (658/2019) vor zwei Jahren nichts geändert, so dass die Verwaltung erneut (vgl. GRDrs 1181/2019) entsprechend ablehnend Stellung nimmt:
Die Einführung eines Gebührendeckels von max. 500 € für Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ist rechtlich möglich, auch wenn das LIFG eine solche Begrenzung i. H. v. 500 € bei den Kommunen nicht vorsieht. Zu einer Umsetzung vor Ende 2022 wäre eine unterjährige Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich, was mit Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Wie bereits in der Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 95/2019 ausgeführt, wäre eine Gebührendeckelung aber aus Sicht der Verwaltung unsachgemäß, da entsprechende Informationsfreiheitsanfragen einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslösen können, sofern die angeforderten Informationen nur mit einem hohen personellen Ressourceneinsatz bereitgestellt werden können. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist zudem gehalten, sich prioritär aus Gebührenerlösen zu finanzieren. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es nicht angebracht, sollte im Einzelfall eine Informationsfreiheitsanfrage einen solchen erheblichen Aufwand innerhalb der Stadtverwaltung verursachen, die dadurch entstehenden Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
909/2021 Nr. 1 Die FrAKTION
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
<Anlagen>