Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
755/2020
Stuttgart,
10/29/2020
Nachrücken von Frau Verena Hübsch (Junge Liste Stuttgart) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.11.2020
05.11.2020
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Verena Hübsch in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Verena Hübsch die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags „Junge Liste Stuttgart“. Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 31. Oktober 2020 ausscheidenden Stadtrat Walter (vgl. GRDrs 756/2020) mit Wirkung vom 1. November 2020 in den Gemeinderat nach.
Frau Verena Hübsch hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO (mehr) vorliegen.
Soweit ein Hinderungsgrund wegen einer Beschäftigung bei der Landeshauptstadt Stuttgart früher bestanden hat, besteht dieser nach der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses nun zum 1. November 2020 nicht mehr.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Verena Hübsch keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Fritz Kuhn
Anlagen
-
<Anlagen>
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