Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1181/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/19 - Finanzplanung bis 2022
Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart
- FamilienCard - den Kreis der Berechtigten ausweiten -


Beantwortung / Stellungnahme

Mit der FamilienCard steht den Kindern und Jugendlichen zurzeit ein jährliches Guthaben in Höhe von jeweils 60 EUR zur Verfügung. Daneben dient die FamilienCard als Ausweiskarte für unterschiedlichste Vergünstigungen.

Zur Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze bei einer Budgetsteigerung der FamilienCard um 400.000 EUR wurde die Sozialverwaltung vom Statistischen Amt unterstützt.

Gemäß der Modellberechnung des Statistischen Amtes haben bei der bestehenden Einkommensgrenze von 60.000 EUR rd. 53.300 Kinder einen Anspruch auf die FamilienCard. Tatsächlich sind jedoch aktuell „nur“ ca. 40.000 FamilienCards bewilligt. Dies entspricht einer Beantragungsquote von 75,5 %. Die Gründe, warum „nur“ 75,5 % der grundsätzlich Berechtigten einen Antrag auf die FamilienCard gestellt haben, sind nicht bekannt.

Auf dieser Grundlage wird für die Haushaltsjahre 2018/2019 von jeweils 40.000 bewilligten FamilienCards mit einem Gesamtguthaben von 2.400.000 EUR (40.000 Cards x 60 EUR) und einer Ausnutzungsquote für das Guthaben von 75 % (im Jahr 2016 entsprach die Ausnutzungsquote 72 %) ausgegangen. Dies entspricht einem tatsächlichen Gesamtaufwand von 1.800.000 EUR (40.000 Cards x durchschnittlich 45 EUR).

Welche Anzahl an zusätzlichen FamilienCards könnten bewilligt werden, wenn das jährliche FamilienCard-Budget um 400.000 EUR erhöht werden würde?

Bei einer Erhöhung des FamilienCard-Budgets um 400.000 EUR und der Annahme einer durchschnittlichen Ausnutzung in Höhe von 75 % des Guthabens können 8.889 zusätzliche FamilienCards finanziert werden.



Wie wäre die Einkommensgrenze bei der FamilienCard zu erhöhen, damit zusätzlich bis zu 8.889 FamilienCards ausgegeben werden könnten?

Bei einer Einkommensgrenze von 70.000 EUR wären laut Statistischem Amt rd. 63.700 Kinder zum Bezug der FamilienCard berechtigt. Dies wären gegenüber der bestehenden Einkommensgrenze zusätzlich 10.400 berechtigte Kinder mehr.

Geht man davon aus, dass die Beantragungsquote weiterhin bei ca. 75,5 % liegt, ist bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze um 10.000 EUR auf 70.000 EUR mit zusätzlichen 7.852 FamilienCards zu rechnen.

Finanzielle Auswirkungen:

Variante 1: Erhöhung der Einkommensgrenze auf 70.000 EUR

Bei einer Ausnutzungsquote des FamilienCard-Guthabens von 75 % würde dies einem finanziellen Mehraufwand von 353.340 EUR (7.852 FamilienCards x 60 EUR x 75 %) entsprechen. Die veranschlagte Ausnutzungsquote beruht auf den Erfahrungen der letzten Jahre. Die Sozialverwaltung kann bei der Kalkulierung der künftig benötigten Finanzmittel nur von diesem Erfahrungswert ausgehen.

Darüber hinaus ist mit folgenden zusätzlichen Sachkosten zu rechnen:

Jährliche Servicegebühren an die Firma Syrcon
(7.852 FamilienCards x 2,83 EUR brutto pro Karte) = 22.221 EUR


Einmalige Anschaffungskosten für FamilienCards
im Jahr 2018
(7.852 FamilienCards x 1,52 EUR brutto) = 11.935 EUR

Die jährlichen Gesamtkosten für 2018 würden sich daher auf 387.496 EUR belaufen.

Variante 2: Erhöhung des FamilienCard-Guthabens bei einer unveränderten Einkommensgrenze von 60.000 EUR

Da die Inanspruchnahme des FamilienCard-Guthabens in der Vergangenheit und aktuell nicht ausgeschöpft wird, sind die finanziellen Folgen einer Erhöhung des Guthabens schwer einschätzbar, da bei gleichen Angeboten und Möglichkeiten der FamilienCard eine höhere Ausschöpfung des Guthabens unwahrscheinlich ist. Legt man jedoch den gleichen Anteil (75 %) der Ausnutzung des Guthabens zugrunde, ergeben sich folgende Werte:

· Bei einer Erhöhung des FamilienCard-Guthabens von derzeit 60 EUR auf 70 EUR ist mit einem jährlichen Mehraufwand von 300.000 EUR zu rechnen.
· Bei einer Erhöhung des FamilienCard-Guthabens von derzeit 60 EUR auf 80 EUR ist mit einem jährlichen Mehraufwand von 600.000 EUR zu rechnen.


Variante 3: Erhöhung des FamilienCard-Guthabens bei gleichzeitiger Erhöhung der Einkommensgrenze auf 70.000 EUR

· Bei der Erhöhung des FamilienCard-Guthabens von derzeit 60 EUR auf 70 EUR sowie der Erhöhung der Einkommensgrenze ist mit einem jährlichen Mehraufwand von 712.230 EUR zu rechnen.
· Bei einer Erhöhung des FamilienCard-Guthabens von derzeit 60 EUR auf 80 EUR ist mit einem jährlichen Mehraufwand von 1.071.120 EUR zu rechnen.

Darüber hinaus fallen ebenfalls, wie in Variante 1 dargestellt, zusätzliche Sachkosten an.

Sollte die Attraktivität der FamilienCard, z. B. durch Verknüpfung FamilienCard und Befreiung der Kindertagesstättengebühren, wesentlich gesteigert werden, ist mit einer Erhöhung der Beantragungsquote zu rechnen, wodurch sich der finanzielle Aufwand bei der FamilienCard erhöhen würde.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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325/2017, CDU
745/2017, FW





Werner Wölfle
Bürgermeister




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