Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 512/2019
Stuttgart,
06/07/2019


Kulturförderung - Stuttgarter Veranstalterförderung in
Musikspielstätten und -clubs




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.06.2019
03.07.2019

Bericht:

Spielstätten für Livemusik und Clubs sowie die darin stattfindenden Liveveranstaltungen sind essentiell für die Verbreitung von Musik und für die künstlerische Entwicklung von Kreativen. Sie sind unverzichtbar für ein urbanes, vielfältiges, anspruchsvolles und umfassendes Kulturangebot und erfüllen zudem eine wichtige soziokulturelle Funktion. Nicht zuletzt steigern sie die Attraktivität Stuttgarts als Wirtschafts- und Kulturstandort.

Zur Förderung der Clubkultur hat der Gemeinderat 2016 den der Förderfonds „Kultur im Club“ (GRDrs 73/2016) mit einem Volumen von 30.000 € eingeführt, um Kulturprojekte von Künstlerinnen und Künstlern in Clubs zu fördern. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Bewerbungen um Gelder aus diesem Fonds kontinuierlich gesteigert haben und das Grundkonzept von VeranstalterInnen und ClubbetreiberInnen für sinnvoll erachtet wird. Dennoch geht der Förderfonds in vielen Fällen an den Bedürfnissen der Clubs vorbei, da die Clubs nicht selber antragsberechtigt sind, sondern Anträge nur von den Kulturschaffenden gestellt werden können.

Das Popbüro Region Stuttgart hat im Auftrag des Kulturamtes in Zusammenarbeit mit Dunstan Music GbR/Dunstan Media House eine statistische Datenerhebung zur Situation der Clubs und Musikveranstalter in Stuttgart durchgeführt und basierend darauf eine Handlungsempfehlung für ein neues VeranstalterInnen- und Clubfördermodell entwickelt. Da mit dem Förderfonds Vielfalt und Innovation angeregt werden sollen, bezieht er sich auf kleinere Veranstaltungen bis 400 BesucherInnen bei einem Eintrittspreis von maximal 20 €. Die Unterteilung der Summe in drei Ausschüttungen mit jeweils unterschiedlichen Ausrichtungen ermöglicht zudem eine differenzierte Förderung.

Das neue Fördermodell
Das neue Förderprogramm basiert auf den Ergebnissen der Befragung von Stuttgarter VeranstalterInnen und ClubbetreiberInnen und verbindet diese spezifischen Stuttgarter Bedingungen mit den Erfahrungswerten von GEMA-basierter Förderung anderer Städte – vor allem dem „Live Concert Account“ in Hamburg.
Prinzipiell wird die Zuwendungssumme für einzelne Clubs oder VeranstalterInnen auf Basis der im Vorjahr an die GEMA abgeführte Netto-Vergütung berechnet. Diese ist dabei lediglich ein Indikator für die Aktivität der VeranstalterInnen und eine sinnvolle, gut belegbare und überprüfbare Größe. Da mit der Förderung ein vielfältiges und anspruchsvolles Programm unterstützt werden soll, können nur GEMA-Gebühren innerhalb spezifischer Tarife berücksichtigt werden.

Für die Förderung gelten weitere Voraussetzungen, die sicherstellen, dass keine rein kommerziell ausgerichteten Clubs die Förderung in Anspruch nehmen können (Größenbeschränkung von max. 500 qm; mindestens 15 Musikveranstaltungen oder Live-DJ-Auftritte pro Jahr etc.).

Das Popbüro Region Stuttgart empfiehlt das untenstehende Modell mit einer Fördersumme i.H.v. 80.000 € auszustatten und diese in drei Ausschüttungen zu verteilen. Ausschüttungen A und B umfassen je 43 % der Fördersumme, C 14 %.
Die aufwendige Antragsprüfung, Begleitung der Antragssteller und die Abwicklung der Auszahlungen soll dem Popbüro Region Stuttgart übertragen werden.

Die jährlich auszuschüttende Fördersumme soll 80.000 € betragen. Das Popbüro erhielte für die gesamte Abwicklung 10.000 €.

Der finanzielle Aufwand beträgt 90.000 €. Davon stehen bereits 30.000 € aus dem aufzugebenden Förderfonds „Kultur im Club“ zur Verfügung.

Mit dem Fonds wäre sowohl eine allgemeine Förderung der innovativen Club- und Livemusikkultur wie auch eine gezielte Unterstützung von VeranstalterInnen, die anspruchsvolle und trendsetzende Programme konzipieren, Nachwuchskünstler engagieren oder einen Schwerpunkt in der Subkultur haben, möglich.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Transferaufwendungen/430
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
Finanzbedarf
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
(Fördertopf „Kultur im Club“)
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Transferaufwendungen/430
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

Liste Stuttgarter VeranstalterInnen, Clubs und Musikspielstätten


Liste der Stuttgarter VeranstalterInnen, Clubs und Musikspielstätten, die für die Evaluation angeschrieben wurden:


Aer ClubPeople Club
AllerbestePerkins Park
BARProton Club
Better GigsPure Stuttgart
Biddy Earlys Irish PubRakete
BoaRibingurumu
Cafe44Romantica
ChimperatorRosenau
Classic Rock CafeSchlampazius
Climax InstitutesSchräglage
Club ZentralSKS Michael Russ GmbH
Club ZollamtStuttgart Rock Promotion/Motorcityrock
Club ZwanglosSüssholz
C2ConcertsTheaterhaus Stuttgart
DAS CANNToy
DilaylaTransit/Bergamo
FreundundKupferstecherTrash a go go
Galao StuttgartUmsonst & Draußen
Hallo EmilUniversum
Hi LifeWagenhallen
I love CollegeWhite Noise
Jugendhaus WestYart
Kap Tormentoso7Grad
Kellerclub
Kings Club
Kiste
Kottan
Kowalski
Kulturzentrum Merlin
Laboratorium
Lehmann
LKA Longhorn
Love IT
Mietbar
Monobar
Music Circus Konzertbüro
NICE Club
One Table Club
Panoptikum
Penthouse
zum Seitenanfang