Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 472/2017
Stuttgart,
06/14/2017


Ergänzende Angebote an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache, Hören und Sehen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017

Bericht:

Zum Betreff:
Ausbau der ergänzenden Nachmittagsangebote an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung. Ausweitung der ergänzenden Nachmittagsangebote auf die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen.


Ausgangssituation

Die SBBZ mit sonstigen Förderschwerpunkten (geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen) in Stuttgart sind traditionell seit ihrer Einrichtung zwar formelle, vom Land genehmigte Ganztagesschulen - die vom Land bereitgestellten Lehrerdeputate reichen jedoch nicht aus, um die Betreuungsbedarfe der Eltern zu decken.

Erste Versuche mit dem Angebot der Außerschulischen Bildung und Betreuung scheiterten vor allem an den SBBZ geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung an den besonderen Bedürfnissen dieser Kinder, die teilweise auch auf pflegerische Kräfte angewiesen sind. Die Grundstufen der SBBZ Sprache, Hören, Sehen nehmen teilweise Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung wahr. Das Angebot ist jedoch nicht ausreichend, vor allem weil die Personalgewinnung für diese Schülergruppen sehr schwierig ist.


Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden an der Bodelschwinghschule, der Gustav-Werner-Schule, der Helene-Schoettle-Schule und an der Margarete-Steiff-Schule ergänzende Nachmittagsangebote durchgeführt. Grundlage hierfür bildete die GRDrs 219/2010, die am 30.06.2010 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. Bereits im Schuljahr 2012/2013 konnte an den SBBZ ein Mehrbedarf an Betreuungsgruppen festgestellt werden. Mit der Zustimmung und dem Beschluss der GRDrs 484/2013 konnten zum Doppelhaushalt 2014/2015 die ergänzenden Angebote an den 4 Standorten ausgebaut und Qualitätsverbesserungen vorgenommen werden. Das kommunale Angebot ist für die Eltern kostenlos. Die Angebote werden jeweils von externen Trägern durchgeführt. Aufgrund der besonderen pflegerischen und medizinischen Bedürfnisse der Kinder werden die Angebote auch durch pflegerische Kräfte und Kinderkrankenschwestern begleitet. Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 wurden die Angebote nach Rücksprache mit den Schulen nochmals an die Bedürfnisse der Kinder angepasst, um eine Verbesserung der Betreuungsqualität zu erlangen. Die Kosten der Träger waren aufgrund von Tariferhöhungen im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) nicht mehr gedeckt, so dass diese vor großen Herausforderungen standen, die Qualität und die Kontinuität der Angebote zu halten. Die Verbesserung der Qualität konnte nur dadurch erreicht werden, dass die momentan gebildete Gruppenanzahl als Obergrenze fixiert wurde.

Standorte und Träger der Angebote im Schuljahr 2016/2017

Bodelschwinghschule 6 Gruppen Diakonie Stetten e.V.
Gustav-Werner-Schule 7 Gruppen bhz Stuttgart e.V.
Helene-Schoettle-Schule 8 Gruppen Diakonie Stetten e.V.
Margarete-Steiff-Schule 10 Gruppen Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V.

Mit den vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Mitteln können im Schuljahr 2016/2017 insgesamt rund 185 Schülerinnen und Schüler in 31 Gruppen an den 4 Standorten von den Angeboten profitieren. Eltern der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler zeigen zusammen mit den Schulleitungen eine hohe Zufriedenheit bezüglich der verlässlichen Betreuungsangebote. Diese bieten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. entlasten die Eltern in erschwerten familiären Situationen. Die Zufriedenheit spiegelt sich auch in der zunehmenden Nachfrage nach weiteren Betreuungsplätzen wider.


Bei der Schulgesetzänderung des Landes zur Aufnahme von Ganztagesschulen wurden die SBBZ (mit Ausnahme Förderschwerpunkt Lernen) nicht berücksichtigt. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen waren auf Betreuungskapazitäten in Horten angewiesen. Durch den Ausbau der Ganztagesgrundschulen entsteht zunehmend eine Betreuungslücke für die Schülerinnen und Schüler der genannten SBBZ. Mit dem Beschluss der GRDrs 333/2015 wurden finanzielle Mittel zur Einführung ergänzender Nachmittagsangebote an der Helene-Fernau-Horn-Schule, der Immenhoferschule und der Ernst-Abbe-Schule zur Verfügung gestellt.

Auf Grundlage der GRDrs 333/2015 konnten 2016 Interessenbekundungsverfahren für die genannten 3 SBBZ mit insgesamt 20 Gruppen durchgeführt und jeweils 10 externe Träger angefragt werden. Die Rückmeldungen der Träger waren durchgängig negativ. Als Grund wurden vor allem die nicht ausreichenden finanziellen Ressourcen hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse der Kinder benannt sowie die damit verbundene Personalgewinnung. Nur ein Träger aus dem Rems-Murr-Kreis zeigte sich gesprächsbereit. Nach Rücksprache mit den Schulen wurden die Interessenbekundungsverfahren auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst und die Qualität der Angebote verbessert. Den besonderen Herausforderungen an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Sprache und den damit entstehenden besonderen Anforderungen an interessierte Träger wurde somit basierend auf den Rückmeldungen aus dem erstem Verfahren Rechnung getragen und die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert. Dadurch sollte ermöglicht werden, geeignetes Personal gewinnen bzw. qualifizieren zu können, das die besonderen Herausforderungen an einem SBBZ fachlich kompetent bewerkstelligen kann.

Es erfolgten weitere Interessenbekundungsverfahren mit den verbesserten Konditionen an alle Träger, die bisher bereits beteiligt wurden. Wiederum zeigte nur ein Träger aus dem Rems-Murr-Kreis Interesse und gab ein Angebot zur Durchführung von ergänzenden Angeboten am Standort Helene-Fernau-Horn-Schule ab. Für die Immenhoferschule und die Ernst-Abbe-Schule konnte leider kein Träger gefunden werden.

Mit dem vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Budget könnten derzeit mit den festgelegten Konditionen 15 Gruppen an 3 Standorten eingerichtet werden. Es zeigt sich aber bereits jetzt schon, dass nicht an jedem der 3 SBBZ gleiche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen vorliegen. Die Interessenbekundungsverfahren müssen daher genauer auf das jeweilige SBBZ angepasst werden.

Helene-Fernau-Horn-Schule:
Zum kommenden Schuljahr 2017/2018 werden an der Helene-Fernau-Horn-Schule insgesamt 6 ggf. 7 Gruppen eingerichtet (4 ggf. 5 Gruppen am Stammhaus in Freiberg, 2 Gruppen an der Außenstelle in Vaihingen).

Immenhoferschule:
Aufgrund der dringend benötigten Betreuung an der Immenhoferschule wurde trotz der Schwierigkeiten zum 2. Schulhalbjahr 2016/2017 ein erster Einstieg im Rahmen bestehender Angebote ermöglicht. Das Angebot steht lediglich für 10 Kinder zur Verfügung und somit stehen viele Kinder auf der Warteliste. Um eine gute Betreuung der Kinder mit Hörschädigung zu gewährleisten, sollten unbedingt zwei Betreuungskräfte pro Gruppe anwesend sein. Von großem Vorteil sind auch Kenntnisse über Gebärdensprache. Zumindest eine Betreuungsperson vor Ort sollte über diese Qualifikation verfügen. Das Interessenbekundungsverfahren für die Immenhoferschule wird daher erneut an die Bedürfnisse der Kinder angepasst und nochmals ausgeschrieben.

Ernst-Abbe-Schule
An der Ernst-Abbe-Schule konnte kein Angebot eingerichtet werden. Auch für dieses SBBZ wird es weitere Gespräche mit der Schulleitung geben und das Interessenbekundungsverfahren erneut ausgeschrieben.


Künftiger Bedarf für ergänzende Nachmittagsangebote an den SBBZ ab DHH 2018/2019

Auf Wunsch der SBBZ und Träger fand Anfang des Jahres ein gemeinsames Bedarfsgespräch mit den Schulleitungen der Bodelschwinghschule, der Gustav-Werner-Schule, der Helene-Schoettle-Schule und der Margarete-Steiff-Schule sowie den jeweiligen externen Träger der ergänzenden Angebote im Schulverwaltungsamt statt. Die Wünsche der Schulleitungen und Träger ergaben folgenden zusätzlichen Bedarf:

- Erhöhung der Gruppenanzahl um mindestens 2 Gruppen pro Standort
- Erhöhung der Betreuungszeit von 5,5 Stunden auf 6,5 Stunden
- Erhöhung der Leitungspauschale
- Erhöhung des Personals (Hilfskräfte) insbesondere an der Margarete-Steiff-Schule, da der pflegerische Bedarf aufgrund der veränderten Schülerschaft stetig steigt
- Budgeterhöhung für Sonderfahrten (auch außerhalb der Betreuungsangebote)

Die Verwaltung empfiehlt die Erhöhung der Gruppenanzahl um jeweils 2 an den 4 Standorten sowie die Erhöhung des Personals insbesondere an der Margarete-Steiff-Schule. Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde hierfür einen Sondereinfluss gemeldet. Die Nachfrage der Eltern hinsichtlich des Angebots ist groß und es gibt an jedem der 4 SBBZ Wartelisten für Kinder, die keinen Platz mehr in der Betreuung erhielten. Die Einführung von 2 weiteren Gruppen an den jeweiligen Standorten ist dringend notwendig, um den Bedarf zu decken und wird eine Entlastung für die Familien darstellen. Durch die Verankerung der Inklusion im Schulgesetz wechseln vor allem die Schülerinnen und Schüler in die Regelschule, deren pflegerischer Bedarf niedrig und die gesundheitliche Versorgung einfacher ist. Am Stammhaus verbleiben so immer mehr Kinder mit einem hohen pflegerischen Bedarf. Um eine gute Versorgung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten ist eine Erhöhung des Personals insbesondere an der Margarete-Steiff-Schule wichtig.


Nachdem das erste Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung ergänzender Angebote an der Helene-Fernau-Horn-Schule, der Immenhoferschule und der Ernst-Abbe-Schule ohne Erfolg blieb, wurde die Ausschreibung an die Bedürfnisse der Kinder angepasst und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Gesamtgruppenzahl an allen Standorten gekürzt. Um zukünftig dem ursprünglich geplanten Bedarf gerecht zu werden und die Attraktivität des Angebots für externe Träger zu erhöhen, muss an den drei SBBZ die Gesamtgruppenanzahl wieder auf insgesamt 20 Gruppen erhöht werden.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 4 zu priorisierende Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt.
Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 2. Priorität.




Finanzielle Auswirkungen

Ausweitung und Anpassung der Angebote – zusätzliche Kosten externe Träger
Es entsteht ein zusätzlicher Mittelbedarf für die Ausweitung der Angebote und die Sicherung der Betreuungsqualität an allen 7 SBBZ wie beschrieben.

Schülerbeförderung – zusätzliche Kosten für veränderte Tourengestaltung
Für die Ausweitung der ergänzenden Nachmittagsangebote entstehen auch zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Es müssen Touren doppelt gefahren werden (regulärer Schulschluss und Heimfahrt nach der Nachmittagsbetreuung).

Seit Einführung der Nachmittagsbetreuung im Schuljahr 2009/2010 wurden insgesamt 31 Gruppen an den SBBZ`s eingerichtet. Im Bereich Schülerbeförderung (40-1.4 ) sind dadurch für die Tourenplanung, -änderung usw. bisher 0,6 Stellenanteile gebunden, für die vom Schulverwaltungsamt kein Personalbedarf angemeldet wurde. Mit der Einführung von weiteren 8 Gruppen ab dem Schuljahr 2018/2019 erhöht sich der Aufwand in der Schülerbeförderung entsprechend (+ 25%). Für die dauerhafte Bearbeitung würde somit in der Schülerbeförderung eine zusätzliche Kapazität von gerundet 0,2 Stellen EG 8 benötigt.

Für die Tourenänderung wurde bereits ein Stellenplanantrag von 0,2 Stellenanteilen gestellt. Durch die Steigerung bei der Nachmittagsbetreuung erhöht sich der beantragte Stellenanteil von 0,2 Stellen um weitere 0,2 Stellen auf 0,4 Stellen.

Mittagessen – zusätzliche Kosten
Durch die Ausweitung der Angebote an allen Standorten erhöht sich die Anzahl der Kinder, die am SBBZ Mittagessen. Ebenfalls kommen weitere Tage an denen gegessen wird hinzu.

Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden entsprechende Sondereinflüsse angemeldet.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
44580000 (Erstatt. Träger) und 4274000 (Sachkosten)
0
160.000
160.000
160.000
160.000
44290140 (Schülerverkehr)
52.000
157.000
157.000
157.000
157.000
42910600 (Beköstigung)
0
40.000
40.000
40.000
40.000
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
44580000 (Erstatt. Träger) und 4274000 (Sachkosten)
794.320
794.320
794.320
794.320
794.320
44290140 (Schülerverkehr) im Gesamtbudget enthalten
42910600 (Beköstigung) im Gesamtbudget enthalten
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
Vermehrter Aufwand in der Schülerbeförderung durch Einführung weiterer Gruppen in der Nachmittagsbetreuung
0,2
0,2
0,2
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten (EG 8)
3.400
10.300
10.300
10.300
10.300
10.300
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

keine

<Anlagen>

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