Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
604/2016
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.03.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Erschließungsprojekt NeckarPark
Bereich Verlegung der Benzstraße 1. BA
- Baubeschluss
- Vergabebeschluss für Bauleistungen
- Vergabe weiterer Ingenieurleistungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.02.2017, nicht öffentlich, Nr. 52

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.03.2017, öffentlich, Nr. 99

Ergebnis: Der UTA stimmt der Beschlussantragsziffer 1 mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zu. Den Beschlussantragsziffern 2 bis 9 stimmt der UTA mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 01.02.2017, GRDrs 604/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Baubeschluss des Tiefbauamts für die Verlegung der Benzstraße 1. Bauabschnitt

1.1 Der Verlegung der Benzstraße 1. Bauabschnitt (1. BA), gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom 2. September 2016 (siehe Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 2. Dezember 2016 (siehe Anlage 2 Punkt 1) mit Gesamtkosten von 22.380.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 1.230.000 EUR) wird zugestimmt.

1.2 Die Auszahlungen in Höhe von 21.150.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 1.230.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.664008 - Benzstraße, Neubau, Ausz.Gr 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

1.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 1.230.000 EUR sind beim Projekt 7.664008 - Benzstraße, Neubau berücksichtigt.

2 Baubeschluss des Eigenbetriebs SES für die Verlegung des Hauptsammlers Neckar rechts und Kanalerschließung der Gebietsentwässerung

2.1 Der Verlegung des Hauptsammlers Neckar rechts und Kanalerschließung der Gebietsentwässerung (1. BA) mit Kosten in Höhe von 8.280.000 EUR gemäß des Übersichtsplans (Anlage 5) wird zugestimmt.

2.2 Die Finanzierung in Höhe von 10.000.000 EUR ist in den Wirtschaftsplänen bei den Projektnummern S 12 5922.01.000 und E14-5922.01.000 wie folgt gedeckt.

Davon S12-5922.01.000 E14-5922.01.000
3 Baubeschluss des Amts für Umweltschutz 1. Bauabschnitt

3.1 Dem Teilprojekt Abwasserwärmeversorgung im Bereich der Maßnahmen für die Verlegung der Benzstraße 1. BA einschließlich Leitungen zur Wärmeverteilung im Straßenraum, Gasanschluss für die geplante Heizzentrale, Erweiterung des geplanten Abwasserhauptsammlers zur Abwasserwärmegewinnung (gemäß Plan Anlage 3) und dafür erforderliche Einbauten (z.B. Spülschild), mit Kosten von 1.850.000 EUR wird zugestimmt. Durch die Abwicklung des Teilprojekts im vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb gewerblicher Art (BgA) Neckarpark sind voraussichtlich 1.584.000 EUR (vorsteuerbereinigt) zu finanzieren.

3.2 Die Auszahlungen (steuerbereinigt) in Höhe von 1.604.000 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark (Ausz.Gr. 7872 und 7873) wie folgt gedeckt:

3.4 Die daraus resultierende erforderliche Mittelbereitstellung in den Jahren 2017 bis 2019 in Höhe von 465.000 EUR erfolgt jahresbezogen durch Umsetzung aus der Infrastrukturpauschale (Projekt 7.202100).

4. Baubeschluss für das Amt für Sport und Bewegung für die Stützmauer und die Lärmschutzwand entlang der Benzstraße im Bereich der künftigen Sportplätze der Bezirkssportanlage.

4.1 Dem Teilprojekt Stützmauer und Lärmschutzwand entlang der Benzstraße im Bereich der künftigen Sportplätze der Bezirkssportanlage gemäß dem Plan des Ingenieurbüros diem.baker GbR vom 12. Mai 2016 / 19. August 2016 (siehe Anlage 4) mit Kosten von 1.830.000 EUR wird zugestimmt.

4.2 Die Auszahlungen in Höhe von 1,830 Mio. EUR werden im Teilfinanzhaushalt 520, Amt für Sport und Bewegung, beim Projekt 7.520304 NeckarPark-Sportplätze Benzstraße, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen - wie folgt gedeckt.

5. Finanzierung aus der Infrastrukturpauschale

5.1 Mittelumsetzung aus der Infrastrukturpauschale

5.2 Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen mit Umsetzungen aus der Infrastrukturpauschale

6 Vergabe von Bauleistungen an die Firma Brodbeck

6.1. Der Vergabe von Straßenbauarbeiten im Zuge der Verlegung der Benzstraße 1. BA (Tiefbauamt), Verlegung des Abwasserhauptsammlers und Neubau der Gebietsentwässerung im Bereich Benzstraße 1. BA (SES), Bau der Verteilleitungen für die Abwasserwärmegewinnung (Amt für Umweltschutz), Bau von Stützwänden entlang der geplanten Bezirkssportanlage an der verlegten Benzstraße (Amt für Sport und Bewegung) sowie Anlage eines ca. 5 m breiten Streifens entlang der Benzstraße als Teil des gleisparallelen Grünzugs (Garten-, Friedhofs- und Forstamt) an die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG.aus Metzingen mit einer Vergabesumme von 13.664.908,17 EUR (einschl. 19 % MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.

6.2 Der Anteil des Tiefbauamts an der Vergabesumme beträgt 6.056.770,43 EUR (einschl. MwSt.), er wird über die in Ziffer 1.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

6.3 Der Anteil des Amts für Umweltschutz an der Vergabesumme beträgt vorsteuerbereinigt 515.569,65 EUR (einschl. MwSt.) (433.252 EUR vorsteuerbereinigt) und wird über die in Ziffer 3.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

6.4 Der Anteil der SES an der Vergabesumme beträgt 6.703.957,46 EUR (einschl. MwSt.). Im Wirtschaftsplan 2016/2017 und 2018/2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart sind für die Kanalerneuerung Benzstraße und Kanalerschließung NeckarPark Investitionsmittel in Höhe von 10 Mio. EUR vorgesehen.

6.5 Der Anteil des Amts für Sport und Bewegung an der Vergabesumme beträgt 370.658,83 EUR (einschl. MwSt.) und wird über die in Ziffer 4.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

6.6 Der Anteil des Garten-, Friedhofs- und Forstamts an der Vergabesumme beträgt 17.951,80 EUR (einschl. MwSt.) Die Mittel sind mit der GRDrs 556/2015 bereitgestellt.

7. Vergabe von Bauleistungen an die Netze BW GmbH

Der Vergabe der Bauleistungen, zur Herstellung des Gasanschlusses für die geplante Heizzentrale an die Netze BW GmbH, durch das Amt für Umweltschutz, in Höhe von 270.000 EUR (einschl. MwSt.) (225.000 EUR (vorsteuerbereinigt) laut Begründung wird zugestimmt.

Die Mittel werden über die in Ziffer 3.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

8. Vergabe weiterer Ingenieurleistungen

8.1 Der Beauftragung der Planungsgemeinschaft diembaker GbR/Karajan Ingenieure aus Ditzingen/Stuttgart, durch das Tiefbauamt, mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung für den Straßen- und Ingenieurbau und Teilen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI sowie für Verkehrssteuerung laut Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar der Planungsgemeinschaft diem.baker/Karajan beläuft sich damit auf 1.450.000 EUR (einschl. MwSt. und Unvorhergesehenes).

Die Auszahlungen in Höhe von 1.450.000 EUR (einschl. MwSt.) werden über die in Ziffer 1.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

8.2 Der Beauftragung der Planungsgemeinschaft diembaker GbR/Karajan Ingenieure aus Ditzingen/Stuttgart durch die SES mit weiteren Planungsleistungen für Entwässungseinrichtungen sowie der örtlichen Bauüberwachung und Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Bauoberleitung) laut Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar der Planungsgemeinschaft diem.baker/Karajan beläuft sich damit auf 742.000 EUR (einschl. MwSt. und 5 % Unvorhergesehenes).

8.3 Der Beauftragung der Planungsbüros IBS Ingenieurbüro Schuler GmbH, Bietigheim-Bissingen sowie diem.baker GbR Ingenieure für Bautechnik, Ditzingen, durch das Amt für Umweltschutz, mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung und Dokumentation der Abwasserwärmeversorgung (Leistungsphase 8 und 9 der HOAI) für den Bereich der Bebauungspläne Ca 283/1 und Ca 283/2, in Höhe von 95.000 EUR (einschl. MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.

9. Ermächtigung für weitere Vergabebeschlüsse

9.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Verlegung Benzstraße 1. BA - Straßen und Wege und Kanalbau innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt) und Ziffer 2.1 (SES) des Beschlussantrags sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.

9.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Abwasserwärmeversorgung (Amt für Umweltschutz) innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 3.2 und laut Begründung sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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